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--- Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=323)
Geschrieben von Kern am 23.12.2005 um 10:05:
Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes
Hallo aus Altena
Ich habe Ärger mit dem Betreiber eines Imbiss-Betriebes.
Dieser verteilt Werbezettel mit Ausdruck sämtlicher angebotener Speisen und Getränke.
Weiterhin wird für sog. "Sonderangebotstage" geworben.
Nirgends ist zu ersehen. wer der Inhaber des Betriebes ist. Es wird nur ein Fantasiename angegeben.
Meine Frage:
Muss der Name, wie auch im Geschäftsverkehr, genannt werden ?
Gruß und frohe Weihnacht aus Altena
Geschrieben von Boshamer am 23.12.2005 um 10:08:
RE: Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes
Hallo aus Kierspe,
hat der denn bei der Gewerbemeldung mitgeteilt, wie der Imbiß heißen soll (z.B. Dönerhaus oder Schlachtplatte live)?
Bei den Imbißbetrieben mit Alkoholausschank, die wir haben und auch bei den Betrieben die nach alten GastG trotz fehlendem Alkoholausschank genehmigt wurden steht auch nur der Fantasiename.
Das Verteilen dieser Blättchen und der Sonderangebotstage ist aus meiner Sicht auch nicht zu beanstanden.
Gruß Boshamer
Geschrieben von Antonia Thien am 23.12.2005 um 10:13:
RE: Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes
Hallo aus Meppen,
die Verpflichtung der Namensangabe besteht nur bei Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für Werbemaßnahmen, die sich an einen unbestimmten Personenkreis richten (Landmann/Rohmer zu § 15 b GewO, Rd.nr. 4).
Schöne Grüße
Antonia Thien
Geschrieben von Kern am 23.12.2005 um 10:14:
RE: Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes
Es wurde kein Fantasiename angegeben.
Gruß
W.Kern
Geschrieben von Manfred Milbrodt am 23.12.2005 um 10:22:
RE: Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes
Hallo aus Raisdorf,
da kann ich den Koll. Boshamer und Thien nur zustimmen; muss er nicht, da es sich um eine reine Werbemaßnahme handelt. Hierbei kann er durchaus mit Fantasienamen oder auch keinem Namen agieren. Bloß wie will er dann den Kunden erreichen? Anders sieht es nur bei
Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen aus. Der Link gibt auch Auskunft über Angaben bei Werbemaßnahmen.
Gruß
Manfred Milbrodt
Geschrieben von Manfred Milbrodt am 23.12.2005 um 10:40:
RE: Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes
Hallo aus Raisdorf,
eine weitergehende Abhandlung zu diesem Thema findet man
hier
Gruß
Manfred Milbrodt
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