Forum-Gewerberecht

» Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes «

Hallo aus Meppen,

die Verpflichtung der Namensangabe besteht nur bei Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für Werbemaßnahmen, die sich an einen unbestimmten Personenkreis richten (Landmann/Rohmer zu § 15 b GewO, Rd.nr. 4).

Schöne Grüße
Antonia Thien



Gepostet am 23.12.2005 um 10:13 von:
Benutzer: Antonia Thien
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