Forum-Gewerberecht

» Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes «

Hallo aus Kierspe,

hat der denn bei der Gewerbemeldung mitgeteilt, wie der Imbiß heißen soll (z.B. Dönerhaus oder Schlachtplatte live)?

Bei den Imbißbetrieben mit Alkoholausschank, die wir haben und auch bei den Betrieben die nach alten GastG trotz fehlendem Alkoholausschank genehmigt wurden steht auch nur der Fantasiename.

Das Verteilen dieser Blättchen und der Sonderangebotstage ist aus meiner Sicht auch nicht zu beanstanden.

Gruß Boshamer



Gepostet am 23.12.2005 um 10:08 von:
Benutzer: Boshamer
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