Forum-Gewerberecht

» Angabe des Inhabers auf Werbezetteln eines Imbissbetriebes «

Hallo aus Raisdorf,

da kann ich den Koll. Boshamer und Thien nur zustimmen; muss er nicht, da es sich um eine reine Werbemaßnahme handelt. Hierbei kann er durchaus mit Fantasienamen oder auch keinem Namen agieren. Bloß wie will er dann den Kunden erreichen? Anders sieht es nur bei [url=http://www.kiel.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/handelsrech
t/rechtderuntgrue/III-locke-Pflichtangaben-Geschaeftsbriefe.jsp]Pflichtanga
ben auf Geschäftsbriefen[/url] aus. Der Link gibt auch Auskunft über Angaben bei Werbemaßnahmen.

Gruß
Manfred Milbrodt



Gepostet am 23.12.2005 um 10:22 von:
Benutzer: Manfred Milbrodt
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