Betreiben einer türkischen Bäckerei |
Thomas Lehmann
Tripel-As
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Betreiben einer türkischen Bäckerei |
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Eine Frage an das Forum:
Ist beim betreiben einer türkischen Bäckerei neben der Gewerbeanmeldung auch eine Eintragung in die Handwerksrolle und ein Nachweis der Meisterqualifikation im Bäckereihandwerk erforderlich?
Das Bäckerhandwerk ist in Anlage A der Handwerksordnung als zulassungspflichtiges Handwerk aufgeführt.
Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass eine türkische Bäckerei, die nur türkische Backwaeren herstellt nicht unter das Bäckerhandwerk fällt.
Wer kann mir helfen?
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1
26.11.2007 09:21 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
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RE: Betreiben einer türkischen Bäckerei |
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aus Thüringen,
mir fällt da auf Anhieb nur die Entscheidung des VG Neustadt a.d.W. - Beschluss vom 24.02.1997, Az. 7 K 1504/96.NW - (veröffentlich im Gewerbearchiv 10/1997, Seite 419 ff.).
Zitat: |
Leitsatz:
Die Herstellung von Fladenbrot, Pide, Döner, türkischen Weißbrot und Simit stellt eine wesentliche Tätigkeit des Bäckerhandwerks dar. |
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Im Zweifelsfall die Handwerkskammer zuständigkeitshalber entscheiden lassen.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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2
26.11.2007 10:12 |
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Solon
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4X4
Doppel-As
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RE: Betreiben einer türkischen Bäckerei |
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Zitat: |
Die Herstellung von Fladenbrot, Pide, Döner, türkischen Weißbrot und Simit stellt eine wesentliche Tätigkeit des Bäckerhandwerks dar. |
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[/quote]
Dönerherstellung gehört zum Bäckerhandwerk??? Ich dachte immer, dass sei nur bei Frikadellen so...
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3
27.11.2007 08:31 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Betreiben einer türkischen Bäckerei |
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ich muss das Thema noch ein Mal aufgreifen... das Urteil vom VG Neustadt habe ich gefunden... es soll aber auch noch eine Entscheidung aus Saarlouis zu dieser Problematik geben... hat zufälligern weise jemand diese Entscheidung zur Hand ? leider habe ich keine näheren Angaben...
Danke!
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4
20.10.2011 15:35 |
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Betreiben einer türkischen Bäckerei |
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aus Rheinhessen,
Saarlouis habe ich nicht gefunden, aber im KosDirekt unter der Eingabe "Fladenbrot" gab es diesen Hinweis:
Zitat: |
OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1994, 11 B 12415/94
Herstellung von Fladenbrot - Minderhandwerk
Gericht: OVG Rheinland-Pfalz
Datum: 25.11.1994
Aktenzeichen: 11 B 12415/94
Entscheidungsform: Urteil
Jurion Fundstelle: JurionRS 1994, 14516
Fundstellen: GewArch 1995, 161
LRE 1933, 158
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs. 2 HwO
§ 16 Abs. 3 HwO
§ 16 Abs. 3 S. 1 HwO
Verfahrensgang: vorgehend:
VG Neustadt (Weinstraße) 25.07.1994 - 7 L 1970/94.NW
Amtlicher Leitsatz:
Bei der Herstellung von Fladenbrot kann es sich um die Ausübung eines den Vorschriften der Handwerksordnung nicht unterfallenden Minderhandwerks handeln
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Ich denke die Angelegenheit wird sich am ehesten unter Einbeziehung der örtlichen Handwerkskammer klären lassen.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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5
20.10.2011 16:45 |
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Die für uns zuständige Handwerkskammer vertritt die Auffassung, dass eine Gewerbeanmeldung für "Herstellung von Fladenbrot" ohne Eintragung in die Handwerksrolle zulässig ist , weil es sich um kein zulassungspflichtiges Handwerk handelt.
Schönen Endspurt zum Wochenende Euch Allen.
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6
21.10.2011 07:45 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Betreiben einer türkischen Bäckerei |
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danke für die Hilfe! Unsere HWK vertritt auch die Auffassung, dass die Herstellung von Fladenbrot ohne Eintragung möglich ist... das Problem ist aber, dass mittlerweile nicht nur Fladenbrot, sondern auch Gebäck etc. hergestellt wird....
die HWK hat auf ein Urteil von Saarlouis verwiesen, welches ich bislang aber noch nicht gefunden habe... werde aber weitersuchen...
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7
21.10.2011 08:20 |
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Pieck, OA Düren
Routinier
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Hallo,
bei uns hat die HWK teilweise das Bäckerhandwerk, beschränkt auf die Herstellung von türkischen Backwaren, eingetragen. Es wurde auch mehrmals auf die Einstellung eines Meisters verzichtet. In diesem Bereich prüft die HWK den Einzelfall und erteilt u.U. auch eine Ausnahmebewilligung.
MfG
Thomas Pieck
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8
21.10.2011 09:11 |
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