Ausnahmegenehmgung für Glaubensfest einer Schlachterei
aus Schleswig-Holstein !
Wir haben in einer ca. 7000 EW Gemeinde einen Betrieb, der Fleisch- und Viehhandel, sowie Schlachtung und Vertrieb der Ware betreibt. Dierser Betrieb veranstaltet jedes Jahr ein islamisches Opferfest(islamisches Glaubensfest). Dieses Fest verschiebt sich jedes Jahr um 10 Tage und fällt dieses Jahr genau auf den ersten Sonntag im November. Der Betrieb ist während des Festes von 08.00-20.00 Uhr geöffnet.
Weiß jemand ob es für solche Anlässe Ausnahmegenehmigungen gibt auch bzgl. der Ladenöffnung ??
Wir haben leider noch keine dementsprechende gesetzliche Regelung finden können..
Für Hilfe, Tipps und Ratschläge wären wir sehr dankbar
Schon einmal vielen Dank im voraus und später ein schönes Wochenende
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