GmbH ist eigener PhG |
odo1982
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GmbH ist eigener PhG |
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Ich habe da mal eine Frage: Ist es möglich, dass eine GmbH ihr eigener persönlich haftender Gesellschafter ist?
Wir haben in der Schule z.Z. das Thema Gewerberecht und unser Lehrer hat ein paar Beispiel-Gewerbeanmeldungen mitgebracht. Da war ein solcher Fall dabei und wir haben gerätselt, wie das möglich sein kann....
Vielleicht kann mich hier ja jemand aufklären...
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24.10.2007 12:19 |
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Solon
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Solon
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odo1982
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo ruda
Danke für die Antwort.
Ich habe mir die Unterlagen nochmal angesehen, anscheinend soll GmbH ihr eigener Inhaber sein. Beudetet: XYZ GmbH ist Inhaber derselben XYZ GmbH. wäre sie jetzt Inhaber einer GmbH & Co KG oder so, wäre alles klar, aber so..... hmmmm.... ich glaube ich muss mal meinen Lehrer zur Rede stellen, wo er diese Beispiele her hat...
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24.10.2007 13:17 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
auch wenn die Frage wohl eher in den Bereich des Gesellschaftsrechts gehört, hier der Versuch einer Antwort:
Eiine GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen eigene Geschäftsanteile erwerben (§ 33 GmbHG).
Ihre eigene persönlich haftende Gesellschafterin kann sie freilich nicht werden, da die Gesellschafter der GmbH (= Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nicht persönlich haften.
Auch ist mir nicht ganz verständlich, in welcher Form die Gesellschafter einer GmbH in einer Gewerbeanzeige auftauchen können. Die haben dort nichts zu suchen. Gewerbetreibende ist die GmbH (als juristische Person) selbst. In die Gewerbeanzeige werden lediglich die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) aufgenommen. Diese können natürlich gleichzeitig auch Gesellschafter sein, das ist in diesem Zusammenhang aber uninteressant.
Th. Mischner
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4
24.10.2007 13:19 |
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odo1982
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Themenstarter
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danke für die infos
ich werde mir mal alles notieren und morgen in den unterricht einbringen, mal sehen was rauskommt
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24.10.2007 13:42 |
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Antonia Thien
König
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Hi,
ist es vielleicht einfach nur so gemeint, dass
bei der GmbH die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlichen haften, sondern dass die GmbH als juristische Person dafür allein haftet (siehe auch Statement des Kollegen Mischner)?!
Viele Grüße
A. Thien
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6
24.10.2007 14:12 |
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Ingolstadt
König
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Liebe Mitleserinnen und Mitleser,
der Begriff "persönlich haftender Gesellschafter" findet sich als Legaldefinition in § 161 Abs. 1 HGB.
Eine GmbH hat keine persönlich haftenden Gesellschafter, sondern Gesellschafter, die eine Stammeinlage leisten (§ 14 GmbHG). Die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt (dieses kann auch höher als die Geschäftseinlagen sein) - § 13 Abs. 2 GmbHG.
In einer Gewerbeanmeldung kann eine GmbH daher nur als Gewerbetreibender in eigener Person oder in der Funktion als persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft aufgeführt werden. Zur Gewerbeanmeldung der GmbH & Co KG liegen hier zahlreiche Threads vor.
Die "GmbH als eigener persönlich haftender Gesellschafter" kann daher nur eine Verwechslung mit der GmbH & Co KG, oder ein falsch ausgefülltes Formular sein. Bitte die Muster mal genau durchlesen.
__________________ Thomas Kirchhammer
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7
25.10.2007 14:05 |
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ULF
Eroberer
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Hallo aus der Börde,
ich kann vielleicht noch eine kleine Hilfe anbieten. Nämlich im Internet unter goole Wikipedia eingeben und Gesellschaftsformen - hier die GmbH- suchen lassen.
Dann ergeben sich automatisch weitere Links, welche zusätzliches Wissen vermitteln.
__________________ U.L.F
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08.11.2007 13:29 |
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odo1982
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Themenstarter
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ach, ich hatte den Thread schon ganz vergessen. (Shame on me..) Naja, das Thema hatte sich bereits geklärt: Unser Lehrer hatte Formulare mit falschen Daten. Super. Naja, ich danke euch nochmal für eure Hilfe.
Odo
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9
08.11.2007 13:43 |
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