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Geschrieben von odo1982 am 24.10.2007 um 12:19:
GmbH ist eigener PhG
Ich habe da mal eine Frage: Ist es möglich, dass eine GmbH ihr eigener persönlich haftender Gesellschafter ist?
Wir haben in der Schule z.Z. das Thema Gewerberecht und unser Lehrer hat ein paar Beispiel-Gewerbeanmeldungen mitgebracht. Da war ein solcher Fall dabei und wir haben gerätselt, wie das möglich sein kann....
Vielleicht kann mich hier ja jemand aufklären...
Geschrieben von ruda am 24.10.2007 um 13:13:
RE: GmbH ist eigener PhG
Hallo, odo, warum soll das nicht gehen? Die GmbH kann Firmen gründen. Bei einer KG ist sie dann eben phG. Warum sie sich noch einmal im HR eintragen lassen will, leuchtet mir nicht ganz ein.
mfg
Geschrieben von odo1982 am 24.10.2007 um 13:17:
Hallo ruda
Danke für die Antwort.
Ich habe mir die Unterlagen nochmal angesehen, anscheinend soll GmbH ihr eigener Inhaber sein. Beudetet: XYZ GmbH ist Inhaber derselben XYZ GmbH. wäre sie jetzt Inhaber einer GmbH & Co KG oder so, wäre alles klar, aber so..... hmmmm.... ich glaube ich muss mal meinen Lehrer zur Rede stellen, wo er diese Beispiele her hat...
Geschrieben von Thomas Mischner am 24.10.2007 um 13:19:
Hallo,
auch wenn die Frage wohl eher in den Bereich des Gesellschaftsrechts gehört, hier der Versuch einer Antwort:
Eiine GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen eigene Geschäftsanteile erwerben (§ 33 GmbHG).
Ihre eigene
persönlich haftende Gesellschafterin kann sie freilich nicht werden, da die Gesellschafter der GmbH (= Gesellschaft mit
beschränkter Haftung) nicht persönlich haften.
Auch ist mir nicht ganz verständlich, in welcher Form die Gesellschafter einer GmbH in einer Gewerbeanzeige auftauchen können. Die haben dort nichts zu suchen. Gewerbetreibende ist die GmbH (als juristische Person) selbst. In die Gewerbeanzeige werden lediglich die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) aufgenommen. Diese können natürlich gleichzeitig auch Gesellschafter sein, das ist in diesem Zusammenhang aber uninteressant.
Th. Mischner
Geschrieben von odo1982 am 24.10.2007 um 13:42:
danke für die infos
ich werde mir mal alles notieren und morgen in den unterricht einbringen, mal sehen was rauskommt
Geschrieben von Antonia Thien am 24.10.2007 um 14:12:
Hi,
ist es vielleicht einfach nur so gemeint, dass
bei der GmbH die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlichen haften, sondern dass die GmbH als juristische Person dafür allein haftet (siehe auch Statement des Kollegen Mischner)?!
Viele Grüße
A. Thien
Geschrieben von Ingolstadt am 25.10.2007 um 14:05:
Gmbh als eigener PhG
Liebe Mitleserinnen und Mitleser,
der Begriff "persönlich haftender Gesellschafter" findet sich als Legaldefinition in § 161 Abs. 1 HGB.
Eine GmbH hat keine persönlich haftenden Gesellschafter, sondern Gesellschafter, die eine Stammeinlage leisten (§ 14 GmbHG). Die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt (dieses kann auch höher als die Geschäftseinlagen sein) - § 13 Abs. 2 GmbHG.
In einer Gewerbeanmeldung kann eine GmbH daher nur als Gewerbetreibender in eigener Person oder in der Funktion als persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft aufgeführt werden. Zur Gewerbeanmeldung der GmbH & Co KG liegen hier zahlreiche Threads vor.
Die "GmbH als eigener persönlich haftender Gesellschafter" kann daher nur eine Verwechslung mit der GmbH & Co KG, oder ein falsch ausgefülltes Formular sein. Bitte die Muster mal genau durchlesen.
Geschrieben von ULF am 08.11.2007 um 13:29:
RE: GmbH ist eigener PhG
Hallo aus der Börde,
ich kann vielleicht noch eine kleine Hilfe anbieten. Nämlich im Internet unter goole Wikipedia eingeben und Gesellschaftsformen - hier die GmbH- suchen lassen.
Dann ergeben sich automatisch weitere Links, welche zusätzliches Wissen vermitteln.
Geschrieben von odo1982 am 08.11.2007 um 13:43:
ach, ich hatte den Thread schon ganz vergessen. (Shame on me..) Naja, das Thema hatte sich bereits geklärt: Unser Lehrer hatte Formulare mit falschen Daten. Super. Naja, ich danke euch nochmal für eure Hilfe.
Odo
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