Forum-Gewerberecht

» GmbH ist eigener PhG «

Liebe Mitleserinnen und Mitleser,

der Begriff "persönlich haftender Gesellschafter" findet sich als Legaldefinition in § 161 Abs. 1 HGB.

Eine GmbH hat keine persönlich haftenden Gesellschafter, sondern Gesellschafter, die eine Stammeinlage leisten (§ 14 GmbHG). Die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt (dieses kann auch höher als die Geschäftseinlagen sein) - § 13 Abs. 2 GmbHG.

In einer Gewerbeanmeldung kann eine GmbH daher nur als Gewerbetreibender in eigener Person oder in der Funktion als persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft aufgeführt werden. Zur Gewerbeanmeldung der GmbH & Co KG liegen hier zahlreiche Threads vor.

Die "GmbH als eigener persönlich haftender Gesellschafter" kann daher nur eine Verwechslung mit der GmbH & Co KG, oder ein falsch ausgefülltes Formular sein. Bitte die Muster mal genau durchlesen.



Gepostet am 25.10.2007 um 14:05 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=18228#post18228


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