Jackpot im GGSG |
Stratmann
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@ meike
Natürlich ist der Jp verboten nach neuer SpVd.
Allerdings ging es hier um Jackpötte, welche sich außerhalb der GGSG befinden.
Du schreibst keinen Quatsch, wie kommst du denn darauf?
__________________ mfG
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21
04.09.2007 21:38 |
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Solon
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ToshBerlin
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@Meike:
Ich umschreibe KEINESWEGS die Erhöhung der internen Jackpots mit Servicetest!
Ich MUSS MITTELS SERVICETEST auf das Gerät einwirken um die JP-Höhe zu verändern! Anders geht es nicht! Ich manipuliere oder ändere aber NIX am Spielsystem. Ich erhöhe freiwillig die Auszahlung des Gerätes wenn ich eine solche Maßnahme vollziehe.
In der Praxis wird es aber kaum ein Aufsteller machen - nur in meinen besagten Fällen ist es angebracht.
Es gab mal einige GSG nach Alter SpielV., welche manipuliert wurden von "speziellen Spielern". Diese mussten nur einige wenige Handgriffe machen und konnten dann durch eine bestimmte, zu drückende Tastenfolge der Tasten am Gerät selbst BONUSPFEILE verändern!
Integrierte JP aber nicht!
Was die Geräte LUCKY STAR NUGGET JACKPOT und SIRIUS JACKPOT etc. angeht, so sind hier 2 Spielplätze und ein Jackpot-Aufsatz zu EINEM Spielsystem verschmolzen und alle drei Einheiten bei der PTB unter EINER ZULASSUNGSNUMMER zugelassen!
KEINES dieser 3 Einheiten funktioniert autark - sie sind auf Gedeih und verderb aufeinander angewiesen!
Wie Onkel Paule das genau durchgeboxt hat bei der PTB ... nun das frag ihn mal lieber selbst.
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
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22
04.09.2007 23:07 |
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Solon
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Meike
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Hallo Herr Stratmann,
ich persönlich gehe nicht davon aus, dass ich quatsch schreibe. Tosh schrieb mehrfach, dass das so sei und ich "den Ball flach halten soll".
Sie irren mit Ihrer Aussage: "Allerdings ging es hier um Jackpötte, welche sich außerhalb der GGSG befinden."
Die Ausgangsfrage lautete: "Kann der Aufsteller / Betreiber den integrierten Jackpot eines "neuen" GGSG verändern?"
Darauf antwortete tapier mit "ja"
Sie selbst schrieben, dass die Verstellung des Jackpots nur nach "oben" möglich ist mittels externer Servicetastatur und sprachen von manuellen Erhöhungen.
Hallo Tosh,
ich hatte Dir bereits versucht zu, erklären über welche "Krücke" GGSG mit integrierten Jackpot eine Zulassung bekommen haben.
Die heutigen Jackpots sind keine "Jackpots" in klassischen Sinn, sondern ein Teil des zugelassenen Spielsystems.
Wer glaubt denn von Euch, dass er das Spielsystem nach persönlichem Gusto verändern darf?
Und nicht dass wir uns falsch verstehen. Weder Polizei noch OA müssten beweisen, dass ihr den Spieler schlechter gestellt habt,- auch wenn einige immer versuchen so zu argumentieren-, es geht nur darum, ob das Spielgerät, so wie es da steht, die Bauartzulassung bekommen hat oder ob es abweicht.
Wenn es abweicht, ist die Zulassung automatisch erloschen.
Und nur zur Erklärung Herr Stratmann warum ich auf Ihre Antwort " Wir, als Aufsteller, gehen davon aus, dass uns alle Optionen, welche dieses Gerät uns bietet völlig legal, weil PTB abgenommen, zur Verfügung stehen."
etwas kleinlich reagierte:
- anhand des PTB Gutachtens Juni 2005 können Sie sehen was "schlummerte"
- bei manchen Dingen werden Prinzipien aus Kindertagen immer wieder gerne genommen "Das machen doch alle, warum soll das denn verboten sein?"
- auch das Prinzip "das war gängige Praxis und kann meinem Mandanten daher nicht in voller Höhe der Schuld angelastet werden", wird sehr gerne genommen
Und:
Mir hatte niemand die Frage beantwortet, wo die netten Platinen eingebaut werden, welche man wieder "frisch" zum "Servicecenter" kaufen kann.
Dann erlaube ich mir noch einen kleinen Rückblick ins Jahr 1999, als A an B schrieb, - damals ging es um die manuelle Veränderung von Sonderspielen-, dass es unter Umständen nicht völlig von der Hand zu weisen sei, dass ein Verstoß gegen die SpielV vorliegen könnte und solche Geräte würden nicht mehr produziert.
Da frage ich mich doch, warum haben wir es in abgewandelter Form wieder?
Warum haben wir jetzt sogar die krux der Vernetzung und der externen Einwirkmöglichkeit auf das "Geldmanagement"?
Gruß Meike
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05.09.2007 19:22 |
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gmg
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Zitat: |
Original von gmg
Oder haben die andere Jackpots in ihren Geräten ? Fangen die ganz einfach "höher" an ? Kann man den "Startbetrag" auf einen anderen - höheren - Wert einstellen ? Oder ist der "Startbetrag" vom Hersteller fest verankert ?
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Kann mir einer die o. a. Fragen noch beantworten ?? Haben die Großspilos / Industriespilos andere Jackpotanlagen - u. U. mit einem anderen Startbetrag - in den GGSG ?
Grüße
__________________ gmg
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05.09.2007 19:59 |
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tfis
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Wie ist das Rezept von Coca-Cola? Bitte aufschreiben, vielleicht auf die Rückseite des Sourcecodes von Windows.
Wenn es sowas offiziell geben würde, dann wäre es bekannt, oder?
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25
05.09.2007 20:28 |
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ToshBerlin
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Herr Stratmann,
ich persönlich gehe nicht davon aus, dass ich quatsch schreibe. Tosh schrieb mehrfach, dass das so sei und ich "den Ball flach halten soll".
So sieht es aus.
Sie irren mit Ihrer Aussage: "Allerdings ging es hier um Jackpötte, welche sich außerhalb der GGSG befinden."
So habe ich es auch verstanden!
Die Ausgangsfrage lautete: "Kann der Aufsteller / Betreiber den integrierten Jackpot eines "neuen" GGSG verändern?"
Jetzt doch integriert?
Darauf antwortete tapier mit "ja"
tapier hat Recht, man kann INTERNE JP verändern aber NUR nach OBEN und NUR mittels Servicemodus und Testgerät!
ALLES LEGAL UND ZUGELASSEN!
Sie selbst schrieben, dass die Verstellung des Jackpots nur nach "oben" möglich ist mittels externer Servicetastatur und sprachen von manuellen Erhöhungen.
So ist es auch!
Hallo Tosh,
ich hatte Dir bereits versucht zu, erklären über welche "Krücke" GGSG mit integrierten Jackpot eine Zulassung bekommen haben.
Das weiss ich selber was das ist, aber "Krücke" ist ein falscher Begriff dafür!
Die heutigen Jackpots sind keine "Jackpots" in klassischen Sinn, sondern ein Teil des zugelassenen Spielsystems.
Das habe ich mehrfach gesagt bzw. zum Ausdruck gebracht!
Wer glaubt denn von Euch, dass er das Spielsystem nach persönlichem Gusto verändern darf?
MAN KANN NIX AM SPIELSYSTEM ÄNDERN - Kein Aufsteller kann das! NUR der PROGRAMMIERER in Espelkamp, Bingen, Berlin, Rellingen oder sonstwo!
Und nicht dass wir uns falsch verstehen. Weder Polizei noch OA müssten beweisen, dass ihr den Spieler schlechter gestellt habt,- auch wenn einige immer versuchen so zu argumentieren-, es geht nur darum, ob das Spielgerät, so wie es da steht, die Bauartzulassung bekommen hat oder ob es abweicht.
Die PTB hat die GSG zugelassen und fertig! WO IST DAS PROBLEM?
KEINER von uns Aufstellern kann und wird was daran ändern. Dazu müssten wir in die Software eingreifen und das geht NICHT OHNE Programmierung, welche AUSSCHLIESSLICH der Hersteller vornehmen kann!
Mittels Vernetzung oder Servicetastatur wird ABSOLUT GARNIX am Spielsystem geändert! Die Einstellung der durchschnittlichen Auszahlung/Std. ist lediglich eine Anpassung an die Gegebenheiten in der Spielhalle bzw. dem Gastroplatz. Mehr nicht. Dies istz KEINE VERÄNDERUNG DES SPIELSYSTEMS!
Wenn es abweicht, ist die Zulassung automatisch erloschen.
Das wissen WIR ALLE - aber danke das Du uns aufklärst.
Und nur zur Erklärung Herr Stratmann warum ich auf Ihre Antwort " Wir, als Aufsteller, gehen davon aus, dass uns alle Optionen, welche dieses Gerät uns bietet völlig legal, weil PTB abgenommen, zur Verfügung stehen."
etwas kleinlich reagierte:
- anhand des PTB Gutachtens Juni 2005 können Sie sehen was "schlummerte"
WAS HAT DAS MIT DEN GSG NACH NEUER SPIELV. ZU TUN?
Wenn da solche "schlummernden Dinge" drin sind die da nicht hingehören - dann kümmere Dich beim Hersteller darum das dies entfernt wird! Oder frage mal die PTB warum diese sowas nicht auch mal überprüft. AUch wenn es nicht unbedingt überprüft werden muss, kann die PTB doch dennoch tiefer gehen mit der Überprüfung - anscheinend ist diesbzgl. eine Anpassung der Richtlinien nötig.
- bei manchen Dingen werden Prinzipien aus Kindertagen immer wieder gerne genommen "Das machen doch alle, warum soll das denn verboten sein?"
- auch das Prinzip "das war gängige Praxis und kann meinem Mandanten daher nicht in voller Höhe der Schuld angelastet werden", wird sehr gerne genommen
Ahja - und nun?
Und:
Mir hatte niemand die Frage beantwortet, wo die netten Platinen eingebaut werden, welche man wieder "frisch" zum "Servicecenter" kaufen kann.
Welche Platinen?
JP-Platinen in GSG nach Neuer SpielV. einzubauen ist verboten!
Bei den alten muss diese Möglichkeit deaktiviert werden weil externe JP-Systeme verboten sind!
Wer es dennoch macht - nun da sind dann die OA`s dran. Oder sehe ich da was falsch?
Dann erlaube ich mir noch einen kleinen Rückblick ins Jahr 1999, als A an B schrieb, - damals ging es um die manuelle Veränderung von Sonderspielen-, dass es unter Umständen nicht völlig von der Hand zu weisen sei, dass ein Verstoß gegen die SpielV vorliegen könnte und solche Geräte würden nicht mehr produziert.
Da frage ich mich doch, warum haben wir es in abgewandelter Form wieder?
Nenne Beispiele bitte.
Warum haben wir jetzt sogar die krux der Vernetzung und der externen Einwirkmöglichkeit auf das "Geldmanagement"?
Wo ist das Problem?
Wegen der Vernetzung? oder wegen der Servicetastatur?
Siehe oben weiter - es ist KEIN EINGRIFF in das Spielsystem möglich - wenn nur illegal wenn jemand sich in die SOftware des Herstellers eingehackt hat und Programmabläufe zum Nachteil des Spielers geändert hat!
Wenn der Hersteller selber Updates rausbringt welche im Gegensatz zur zugelassenen Software nachteilig dem Spieler gegenüber ist - so muss die PTB handeln!
Wenn diese die Updates zulässt, tja... dann stimmt u. U. was am System > BMWI > PTB > Hersteller irgendwo nicht. Dann gibt es möglicherweise irgendwo jemanden, der Einfluss nehmen kann auf die PTB.
Gruß Meike |
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__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ToshBerlin: 05.09.2007 20:36.
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26
05.09.2007 20:31 |
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Meike
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Hallo Tosh,
versuch doch mal zu Deinen persönlichen Meinungsäußerungen "alles legal solange es zum Wohl des Spielers ist" einen Gesetzestext oder ein Urteil zu finden.
Heute Morgen stand ein schöner Spruch von Dieter Hildebrand in der Zeitung:
"Meinungen sind wie Grundstücke, meist teuer und man kann nicht drauf bauen."
Hast Du schon mal bei einem Spiel- und Gewinnplan, welcher laut SpielV für den Spieler leicht zugänglich angebracht werden muss, gesehen:
"Wenn der Aufsteller / Betreiber der Meinung ist, dass es für Sie, verehrter Kunde, gut ist, kann er den Jackpot manuell hochstellen."
Gruß Meike
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27
06.09.2007 10:04 |
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jasper
Kaiser
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@ ToshBerlin
Frage:
Was wurde seit Juni 2005 bis heute an den Geräten verändert, wodurch sichergestellt ist, dass nichts mehr in den Geräten "schlummert"?
Wodurch wird sichergestellt, dass nicht mit besonderen „Schlüsseln“ besondere Funktionen per Vernetzung beliebig aktiviert bzw. deaktiviert werden können?
Bitte geh jetzt nicht wieder vom „normalo“ Aufsteller aus, sondern von einem, der gleichzeitig seine eigenen Geräte herstellt und vernetzt
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29
06.09.2007 20:11 |
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ToshBerlin
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@jasper
Ich werde am Dienstag nächste Woche (11.09.07) diese Frage mal einen Produktmanager von Gauselmann hier in Berlin stellen.
Wegen der gerade wieder laufenden HM`s wird einer von denen auch wieder hier aufschlagen.
Ich hoffe das ich eine dementsprechende Antwort bekomme - und zwar eine die Du als zufriedenstellend erachtest.
__________________ Greetz
Euer Tosh
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30
06.09.2007 21:04 |
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gmg
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@ alle
Um noch einmal die von mir gestellte Frage aufzugreifen:
Können Großspilos/Industriespilos den in das GGSG integrierten Jackpot erhöhen ? Oder ist der Startwert immer wieder identisch ?
Wie mir heute mitgeteilt worden ist, gibt es unterschiedlich einstellbare Startgrundeinstellungen an den integrierten Jackpotanlagen in GGSG.
Es sind drei unterschiedliche Werte einstellbar:
niedrig - 200 € ( Entschuldigung 20.000 Punkte )
mittel - 400 € ( Entschuldigung 40.000 Punkte )
hoch - 600 € ( Entschuldigung 60.000 Punkte ).
Insofern relativiert sich auch die Aussage von Strathmann.
Es ist schon ein Unterschied, ob ich das GGSG noch "Fallen des Jackpot" mit 20000 oder 60.000 Punkten Jackpotwert neu starte. Dann braucht man auch nicht mehr die Servicetastatur, um den Wert manuell nach oben anzupassen.
Und:
Es geht hier nicht um vernetzte Geldgewinnspielgeräte, sondern um Geräte von der Stange, wie sie jeder Aufsteller bekommt !
Ich danke für die Informationen.
Grüße
__________________ gmg
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31
07.09.2007 20:24 |
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AlsunaSB
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??????????? Jackpot Startwert einstellen ?????????
???????????? seit wann und bei welchem Gerät ??????
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32
07.09.2007 21:19 |
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gmg
Foren Gott
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Brauchst Du einen neuen Techniker ?
Grüße
__________________ gmg
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33
07.09.2007 21:26 |
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tfis
Tripel-As
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Zitat: |
Original von gmg
@ alle
Um noch einmal die von mir gestellte Frage aufzugreifen:
Können Großspilos/Industriespilos den in das GGSG integrierten Jackpot erhöhen ? Oder ist der Startwert immer wieder identisch ?
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Du merkst schon, dass das zwei verschiedene Fragen sind und nichts miteinander zu tun haben.
Die integrierten Jackpots kann man erhöhen. Der Startwert bleibt hierbei unangetastet. Der Startwert ist immer anders, wird aber durch die Spielsysteme (=Auszahlquote) vermutlich beeinflusst.
Zitat: |
Wie mir heute mitgeteilt worden ist, gibt es unterschiedlich einstellbare Startgrundeinstellungen an den integrierten Jackpotanlagen in GGSG.
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DIe sind mir nicht bekannt.
Es gibt unterschiedliche Auszahlquoten, diese ergeben sich, vermutlich auch unter anderem, aus dem Jackpotverhalten
Zitat: |
Es sind drei unterschiedliche Werte einstellbar:
niedrig - 200 € ( Entschuldigung 20.000 Punkte )
mittel - 400 € ( Entschuldigung 40.000 Punkte )
hoch - 600 € ( Entschuldigung 60.000 Punkte ).
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Ich kenne kein Gerät, bei dem eine solche Einstellung auf diese Weise dokumentiert wurde. Die Einstellungen werden in der Regel über einen durchschnittlichen € Betrag pro Stunde definiert. Wobei selbst in der "geizigsten" Einstellung, díe gesetzlich erlaubte, höchstmögliche Stundeneinnahme ein ganzes Stück unterschritten wird.
Zum besseren Verständnis der Punkte/Euro Relation, empfehle ich die Stellungnahme der PTB, sowie die Spielverordnung.
Zitat: |
Es ist schon ein Unterschied, ob ich das GGSG noch "Fallen des Jackpot" mit 20000 oder 60.000 Punkten Jackpotwert neu starte. Dann braucht man auch nicht mehr die Servicetastatur, um den Wert manuell nach oben anzupassen.
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Du hast schon wieder wichtige Dinge ausser acht gelassen:
- WANN wird der Jackpot ausgelöst?
- WIE SCHNELLT steigt er an?
Du machst es dir zu einfach:
Ein niedrig startender Jackpot kann "teurer" sein, als ein hoch startender. Wenn er schneller steigt, oder früher oder öfter ausgelöst wird.
Hoher Jackpot gut, kleiner Jackpot schlecht: kann man nicht verallgemeinernd als "gut" oder "schlecht" für den Spielgast auslegen, hierzu müssen auch die Rahmenbedingung (s.o.) passen.
Die Atraktivität eine hohen Jackpots für den Spielgast ist natürlich unbestritten.
Zitat: |
Und:
Es geht hier nicht um vernetzte Geldgewinnspielgeräte, sondern um Geräte von der Stange, wie sie jeder Aufsteller bekommt !
Ich danke für die Informationen.
Grüße |
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Ich denke die meissten Aufsteller kennen ihre Geräte ganz gut. Es ist ja unser Beruf davon Ahnung zu haben. Und im Gegensatz zu manch anderer Berufsgruppe, wirkt sich Sachunkenntnis bei Selbständigen, nicht als Makel aus, sondern ist existenzbedrohend.
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34
07.09.2007 22:11 |
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Meike
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Hallo gmg,
vor allem bei einem Satz haben sich meine Nackenhaare hochgestellt:
"Es geht hier nicht um vernetzte Geldgewinnspielgeräte, sondern um Geräte von der Stange, wie sie jeder Aufsteller bekommt!"
Puh, was ein grausliger Satz.
Alle GGSG MÜSSEN von der "Stange" sein, denn das nennt man "bauartgleich", wenn nicht, greift aufgrund von §33c GewO, das sofortige Erlöschen der Zulassung. Dann betreibt man ein GGSG ohne Zulassung und betreibt somit Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis.
Hallo tfis,
anstatt der Stellungnahme (Meinung) einer Oberbehörde empfehle ich zum Thema "Punkte = Geld" die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.
Gruß Meike
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35
08.09.2007 12:03 |
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tfis
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Zitat: |
...
Hallo tfis,
anstatt der Stellungnahme (Meinung) einer Oberbehörde empfehle ich zum Thema "Punkte = Geld" die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.
Gruß Meike |
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Hallo Meike,
manche Urteil lesen sichr durchaus interresant, teilweise auch amüsant.
Doch steht in der Spielverordnung welche "Meinung" maßgeblich ist bei der Zulassung von Geldspielgeräten und das ist nunmal die der PTB.
Meiner Meinung nach entsprechen die aktuellen Geräten der Spielveordnung. Ob es einem passt oder nicht: im letzteren Fall der PTB zu unterstellen sie verstösse gegen die Spielverordnung ist in etwa so sinnig, wie dem Crashtest die Schuld zu geben, dass ein Auto nicht bestanden hat.
Gruß
Tfis
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36
08.09.2007 13:15 |
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anders
Kaiser
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VG Minden: 3 K 2772/06 – Urteil vom 08.08.2007
vg_minden/j2007/3_K_2772_06urteil20070808.html'
Gericht verbietet Jackpot
Spielanreize müssen im Rahmen gehalten werdenMinden/Bielefeld (gär). Wegen Verstoßes gegen die Gewerbe- und Spielordnung hat das Verwaltungsgericht Minden ein neuartiges Jackpot-System untersagt. Der Jackpot ist in zahlreichen Gaststätten der Region über Spielautomaten installiert.
Die von Automaten ausgehenden Spielanreize müssten aber in einem bestimmten Rahmen gehalten werden, befand das Gericht. Mit der zusätzlichen Installation eines Jackpots werde die Grenze überschritten. Zudem existiere "ein Missverhältnis" zwischen Einsatz und möglichem Gewinn. Die Kunden würden zu dauerhaftem Spiel und unangemessen hohen Verlusten verleitet. Die statistische Wahrscheinlichkeit eines Jackpot-Gewinns sei "äußerst gering", urteilte das Gericht.
Medium: Neue Westfälische
Im Internet recherchierbar unter:
- www.swiss-press.com
- www.pressemappe.ch
- www.help.ch
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38
08.09.2007 18:07 |
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TM
Doppel-As
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hallo anders,
da gehts nicht um aktuelle geräte.
da hat jemand die spielverordnung verschlafen oder er versteht kein deutsch, es gibt wahrscheinlich noch keine übersetzung dazu.
gruss tm
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39
08.09.2007 18:39 |
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gmg
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@ tfis
Ich melde mich, so wie ich weitere Hintergrundinformationen zu dem Thema bekommen habe.
Grüße
__________________ gmg
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40
10.09.2007 21:12 |
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