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» Jackpot im GGSG «

Hallo Herr Stratmann,

ich persönlich gehe nicht davon aus, dass ich quatsch schreibe. Tosh schrieb mehrfach, dass das so sei und ich "den Ball flach halten soll".

Sie irren mit Ihrer Aussage: "Allerdings ging es hier um Jackpötte, welche sich außerhalb der GGSG befinden."

Die Ausgangsfrage lautete: "Kann der Aufsteller / Betreiber den integrierten Jackpot eines "neuen" GGSG verändern?"

Darauf antwortete tapier mit "ja"

Sie selbst schrieben, dass die Verstellung des Jackpots nur nach "oben" möglich ist mittels externer Servicetastatur und sprachen von manuellen Erhöhungen.

Hallo Tosh,

ich hatte Dir bereits versucht zu, erklären über welche "Krücke" GGSG mit integrierten Jackpot eine Zulassung bekommen haben.

Die heutigen Jackpots sind keine "Jackpots" in klassischen Sinn, sondern ein Teil des zugelassenen Spielsystems.



Wer glaubt denn von Euch, dass er das Spielsystem nach persönlichem Gusto verändern darf?

Und nicht dass wir uns falsch verstehen. Weder Polizei noch OA müssten beweisen, dass ihr den Spieler schlechter gestellt habt,- auch wenn einige immer versuchen so zu argumentieren-, es geht nur darum, ob das Spielgerät, so wie es da steht, die Bauartzulassung bekommen hat oder ob es abweicht.

Wenn es abweicht, ist die Zulassung automatisch erloschen.


Und nur zur Erklärung Herr Stratmann warum ich auf Ihre Antwort " Wir, als Aufsteller, gehen davon aus, dass uns alle Optionen, welche dieses Gerät uns bietet völlig legal, weil PTB abgenommen, zur Verfügung stehen."
etwas kleinlich reagierte:

- anhand des PTB Gutachtens Juni 2005 können Sie sehen was "schlummerte"
- bei manchen Dingen werden Prinzipien aus Kindertagen immer wieder gerne genommen "Das machen doch alle, warum soll das denn verboten sein?"
- auch das Prinzip "das war gängige Praxis und kann meinem Mandanten daher nicht in voller Höhe der Schuld angelastet werden", wird sehr gerne genommen

Und:
Mir hatte niemand die Frage beantwortet, wo die netten Platinen eingebaut werden, welche man wieder "frisch" zum "Servicecenter" kaufen kann.

Dann erlaube ich mir noch einen kleinen Rückblick ins Jahr 1999, als A an B schrieb, - damals ging es um die manuelle Veränderung von Sonderspielen-, dass es unter Umständen nicht völlig von der Hand zu weisen sei, dass ein Verstoß gegen die SpielV vorliegen könnte und solche Geräte würden nicht mehr produziert.

Da frage ich mich doch, warum haben wir es in abgewandelter Form wieder?

Warum haben wir jetzt sogar die krux der Vernetzung und der externen Einwirkmöglichkeit auf das "Geldmanagement"?



Gruß Meike



Gepostet am 05.09.2007 um 19:22 von:
Benutzer: Meike
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