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Zum Ende der Seite springen Bewachungsgewerbe - Weitergabe der Original Erlaubnisakten zulässig?
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Manfred Milbrodt
unregistriert


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Bewachungsgewerbe - Weitergabe der Original Erlaubnisakten zulässig?

Hallo aus Raisdorf,

eine Bewachungsfirma aus Raisdorf hat hier ihren Betrieb ordnungsgemäß nach § 14 GewO abgemeldet und wird diesen in einer anderen Gemeinde unseres Kreises wieder anmelden.

Nunmehr möchte der Amtskollege (nach einem Telefonat) verständlicherweise die Erlaubnisverfahrensakte sowie die Akten der überprüften Mitarbeiter zur dortigen Fortführung übersandt bekommen.

Hat jemand Erfahrung damit bzw. bestehen irgendwelche - mir nicht bekannte - (datenschutz-) rechtliche Bedenken, so zu verfahren???Kopfkratz

Gruß
Manfred Milbrodt
1 15.11.2005 12:08
Solon
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Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Moin
Also wir machen dass hier im Bereich des Maklergewerbes durchaus, dass wir dem Landkreis bei Sitzverlegungen und damit zusammenhängendem Wechsel der Zuständigkeit die Originalakte zur Fortführung übersenden. Datenschutzrechtliche Bedenken sind mir nicht bekannt. Im Zusammenhang mit Bewachungsfirmen hatte ich das Problem noch nicht, würde aber wohl genauso verfahren und die Akte (evtl. auf schriftlicher Anfrage die als "Gedächtnisstütze" für die Aktenabgabe reichen sollte) weiterleiten.
Fragt mich aber nicht, woraus sich das ergibt, weiß ich momentan auch nicht Kopfkratz Weißnicht

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
2 15.11.2005 12:53 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Solon
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Ich würde die Sachen vermutlich auch kopieren und die Originalsachen zur anderen Kommune schicken. Und nach einem Zeitpunkt X würde ich die Klamotten vernichten.

Ähnlich machen wir das bei Unterlagen nach dem Landeshundegesetz. Die schicken wir auch komplett im Original in die anfordernde Stadt.

Datenschutzrechtlich dürfte das Verfahren auch nicht zu beanstanden sein.

Gruß Boshamer

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3 15.11.2005 14:30 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Hallo Kollegen,

über den Datenschutz habe ich mir diesbezüglich auch noch keine Gedanken gemacht. Unterlagen Bewachungsgewerbe (kommt bei uns nur selten vor), Reisegewerbekarte oder Landeshundegesetz werden zuständigkeitshalber weitergeleitet. Im Regelfall behalte ich nur den ursprünglichen Antrag in Kopie. Aus meinem Schreiben weiß ich auch für die Zukunft wo die Sachen geblieben sind.

Ist doch auch einfacher, als wenn wir der nunmehr zuständigen Behörde vielleicht noch eine Stellungnahme schicken müssen aus der möglicherweise relevante Daten hervorgehen.
4 15.11.2005 16:46 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Hej aus Hamm,
mal nur keinen Streß mit dem Datenschutz.

Zu schützende Daten gibt es hier nicht. Die Akte wird benötigt zur Weiterbearbeitung des Falles. Im Antrag steht ja in der Regel ein Datenschutzhinweis, der darauf hinweist, dass die Daten zur Bearbeitung benötigt werden.

Wir geben die Akten im Original ab.

__________________
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Jörg Wiesemeier
5 15.11.2005 19:56 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Auch bei uns das gleiche: Originalakte an die neu zuständige Behörde, einige Kopien mit dem wichtigsten Inhalt für evtl. Rückfragen oder Unklarheiten ins Archiv.

Und irgendwelche Datenschutzprobleme dürfte es m. E. ebenfalls nicht geben, es sei denn, man hat Daten in der Akte, die da gar nicht drin sein dürften! schimpf

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
6 16.11.2005 07:39 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Manfred Milbrodt
unregistriert


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Hallo aus Raisdorf,

vielen Dank, Kollegen/innen, für die Antworten.
Auch für mich ist es eigentlich selbstverständlich (gewesen), die Akten weiterzureichen. Allerdings bin ich durch Nachfragen der Datenschützer "sensibilisiert"
und Herr Wiesemeier

Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
Hej aus Hamm,
mal nur keinen Streß mit dem Datenschutz.
Zu schützende Daten gibt es hier nicht.


bei dieser Aussage erfolgt in SH im Regelfall durch die Datenschützer der Tod durch erschießen, erhängen, ertränken - Reihenfolge beliebig.

Gruß
Manfred Milbrodt
7 16.11.2005 08:10
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Ich würde die Datenschützer mal fragen, wie die Sachbearbeiter in der zukünftigen Betriebsstättenstadt arbeiten sollen, wenn die "alte" Stadt die Akten nicht weiterreichen darf.

Da tut ja der Amtsschimmel wiehern.

PS:
Erschießen geht nicht, weil die Waffe eine Registrierungsnummer hat-> das ist datenschutzrechtlich äußerst bedenklich.
Erhängen geht auch nicht, dafür bin ich zu groß.
Ertränken geht sowieso nicht, ich bin Sieger im Wetttreiben.

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Jörg Wiesemeier
8 16.11.2005 08:56 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Manfred Milbrodt
unregistriert


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Hej nach Hamm,

wohl wahr - bis zum P.S., danach: we will see!!!

Gruß
Manfred Milbrodt
9 16.11.2005 09:39
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