Forum-Gewerberecht

» Bewachungsgewerbe - Weitergabe der Original Erlaubnisakten zulässig? «

Hallo! ...... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Auch bei uns das gleiche: Originalakte an die neu zuständige Behörde, einige Kopien mit dem wichtigsten Inhalt für evtl. Rückfragen oder Unklarheiten ins Archiv.

Und irgendwelche Datenschutzprobleme dürfte es m. E. ebenfalls nicht geben, es sei denn, man hat Daten in der Akte, die da gar nicht drin sein dürften!  schimpf  



Gepostet am 16.11.2005 um 07:39 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1101#post1101


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