Bewachungsgewerbe - Weitergabe der Original Erlaubnisakten zulässig? |
Manfred Milbrodt unregistriert
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Bewachungsgewerbe - Weitergabe der Original Erlaubnisakten zulässig? |
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Hallo aus Raisdorf,
eine Bewachungsfirma aus Raisdorf hat hier ihren Betrieb ordnungsgemäß nach § 14 GewO abgemeldet und wird diesen in einer anderen Gemeinde unseres Kreises wieder anmelden.
Nunmehr möchte der Amtskollege (nach einem Telefonat) verständlicherweise die Erlaubnisverfahrensakte sowie die Akten der überprüften Mitarbeiter zur dortigen Fortführung übersandt bekommen.
Hat jemand Erfahrung damit bzw. bestehen irgendwelche - mir nicht bekannte - (datenschutz-) rechtliche Bedenken, so zu verfahren???
Gruß
Manfred Milbrodt
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1
15.11.2005 12:08 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
Routinier
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Also wir machen dass hier im Bereich des Maklergewerbes durchaus, dass wir dem Landkreis bei Sitzverlegungen und damit zusammenhängendem Wechsel der Zuständigkeit die Originalakte zur Fortführung übersenden. Datenschutzrechtliche Bedenken sind mir nicht bekannt. Im Zusammenhang mit Bewachungsfirmen hatte ich das Problem noch nicht, würde aber wohl genauso verfahren und die Akte (evtl. auf schriftlicher Anfrage die als "Gedächtnisstütze" für die Aktenabgabe reichen sollte) weiterleiten.
Fragt mich aber nicht, woraus sich das ergibt, weiß ich momentan auch nicht
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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2
15.11.2005 12:53 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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Ich würde die Sachen vermutlich auch kopieren und die Originalsachen zur anderen Kommune schicken. Und nach einem Zeitpunkt X würde ich die Klamotten vernichten.
Ähnlich machen wir das bei Unterlagen nach dem Landeshundegesetz. Die schicken wir auch komplett im Original in die anfordernde Stadt.
Datenschutzrechtlich dürfte das Verfahren auch nicht zu beanstanden sein.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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3
15.11.2005 14:30 |
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C. Schröder
König
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Hallo Kollegen,
über den Datenschutz habe ich mir diesbezüglich auch noch keine Gedanken gemacht. Unterlagen Bewachungsgewerbe (kommt bei uns nur selten vor), Reisegewerbekarte oder Landeshundegesetz werden zuständigkeitshalber weitergeleitet. Im Regelfall behalte ich nur den ursprünglichen Antrag in Kopie. Aus meinem Schreiben weiß ich auch für die Zukunft wo die Sachen geblieben sind.
Ist doch auch einfacher, als wenn wir der nunmehr zuständigen Behörde vielleicht noch eine Stellungnahme schicken müssen aus der möglicherweise relevante Daten hervorgehen.
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4
15.11.2005 16:46 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
mal nur keinen Streß mit dem Datenschutz.
Zu schützende Daten gibt es hier nicht. Die Akte wird benötigt zur Weiterbearbeitung des Falles. Im Antrag steht ja in der Regel ein Datenschutzhinweis, der darauf hinweist, dass die Daten zur Bearbeitung benötigt werden.
Wir geben die Akten im Original ab.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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5
15.11.2005 19:56 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Auch bei uns das gleiche: Originalakte an die neu zuständige Behörde, einige Kopien mit dem wichtigsten Inhalt für evtl. Rückfragen oder Unklarheiten ins Archiv.
Und irgendwelche Datenschutzprobleme dürfte es m. E. ebenfalls nicht geben, es sei denn, man hat Daten in der Akte, die da gar nicht drin sein dürften!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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6
16.11.2005 07:39 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Raisdorf,
vielen Dank, Kollegen/innen, für die Antworten.
Auch für mich ist es eigentlich selbstverständlich (gewesen), die Akten weiterzureichen. Allerdings bin ich durch Nachfragen der Datenschützer "sensibilisiert"
und Herr Wiesemeier
Zitat: |
Original von Jörg Wiesemeier
Hej aus Hamm,
mal nur keinen Streß mit dem Datenschutz.
Zu schützende Daten gibt es hier nicht. |
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bei dieser Aussage erfolgt in SH im Regelfall durch die Datenschützer der Tod durch erschießen, erhängen, ertränken - Reihenfolge beliebig.
Gruß
Manfred Milbrodt
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7
16.11.2005 08:10 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Ich würde die Datenschützer mal fragen, wie die Sachbearbeiter in der zukünftigen Betriebsstättenstadt arbeiten sollen, wenn die "alte" Stadt die Akten nicht weiterreichen darf.
Da tut ja der Amtsschimmel wiehern.
PS:
Erschießen geht nicht, weil die Waffe eine Registrierungsnummer hat-> das ist datenschutzrechtlich äußerst bedenklich.
Erhängen geht auch nicht, dafür bin ich zu groß.
Ertränken geht sowieso nicht, ich bin Sieger im Wetttreiben.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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8
16.11.2005 08:56 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hej nach Hamm,
wohl wahr - bis zum P.S., danach: we will see!!!
Gruß
Manfred Milbrodt
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9
16.11.2005 09:39 |
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