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» Bewachungsgewerbe - Weitergabe der Original Erlaubnisakten zulässig? «

Hallo Kollegen,

über den Datenschutz habe ich mir diesbezüglich auch noch keine Gedanken gemacht. Unterlagen Bewachungsgewerbe (kommt bei uns nur selten vor), Reisegewerbekarte oder Landeshundegesetz werden zuständigkeitshalber weitergeleitet. Im Regelfall behalte ich nur den ursprünglichen Antrag in Kopie. Aus meinem Schreiben weiß ich auch für die Zukunft wo die Sachen geblieben sind.

Ist doch auch einfacher, als wenn wir der nunmehr zuständigen Behörde vielleicht noch eine Stellungnahme schicken müssen aus der möglicherweise relevante Daten hervorgehen.



Gepostet am 15.11.2005 um 16:46 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
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