SörenB.
Doppel-As
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Gewerbe oder doch Angestelltenverhältnis |
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noch mal ein kleines Thema zum Feierabend.
Ich war letzte Woche mit dem Zoll - Aktionsgruppe Schwarzarbeit - auf Tour und in einem der Laden haben wir eine Polin angetroffen, die vor Jahren mal eine Gewerbeanmeldung bei meinem alten Amtsleiter abgegeben hat, mit folgenden Tätigkeiten: Reinigungstätigkeiten nach Hausfrauenart; Selbständige Servicekraft im Bereich der Gastronomie
Der Betreiber des Restaurantes ist gleichzeitig auch Betreiber des dazugehörenden Hotels. In diesem Hotel ist die Dame die einzige Putzfrau und im Restaurant neben dem Chef auch die einzige Bedienung. Sie tritt am Markt anderweitig nicht auf, hat auch keinerlei Interesse dieses zu tun, da sie ja "einen Job hat".
In Unregelmäßigen Abständen schreibt sie dem Betreiber Rechnungen, wo ich aber arge Zweifel hege das diese überhaupt zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreichen. --> Schwarzarbeit!!!!!
Ich will mir ansich jetzt mal die Rechnungen und Nachweise über den Zahlungseingang, Bilanzen u.a. vorlegen lassen um zu schauen ob ich mit meinem Verdacht richtig liege.
Gibt es noch andere Möglichkeiten????? Wenn ja, helft mir bitte....
Sören B.
__________________ ARBEIT IST SCHÖN!!!!! Deshalb immer was für morgen übrig lassen!!! :-)
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1
23.07.2007 17:59 |
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Solon
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4X4
Doppel-As
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RE: Gewerbe oder doch Angestelltenverhältnis |
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Zitat: |
Ich will mir ansich jetzt mal die Rechnungen und Nachweise über den Zahlungseingang, Bilanzen u.a. vorlegen lassen um zu schauen ob ich mit meinem Verdacht richtig liege.
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Dürfte nur möglich sein über SchwarzArbG §4 in Verbindung mit § 2 Abs. 2.
Aber was wollen Sie dann mit den Erkenntnissen als Mitarbeiter einer Kommune? Oder sind Sie im Rahmen der ARGE tätig?
Owi wegen Verstoß gegen GewO § 14???
Abmeldung von Amts wegen?
Alles recht dünn!
Die mögliche Scheinselbstständigkeit mit den rechtlichen Folgen für beide Beteiligte nachzuweisen ist in der sachlichen Zuständigkeit anderer Behörden.
Aufwand / Nutzen: meine persönliche Mitteilung.
Da das HZA bereits eh im Boot sitzt sollte eine Mitteilung an den Sozialversicherungsträger reichen.
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16
24.07.2007 10:53 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Hi,
wichtig ist, dass der Rentenversicherungsträger informiert wird. Außerdem das Finanzamt, denn der Arbeitgeber ist wohl fällig wegen Lohnsteuerhinterziehung, denn er muss sie ja abführen und wenn das hier über vier Jahre geht, wird man sich vielleicht vor Gericht wiedersehen.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
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1
24.07.2007 14:54 |
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Die vorliegenden Erkenntnisse würde ich an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt weiterleiten, da die Vermutung nahe liegt, dass die Frau beschäftigt und nicht selbständig ist.
viele grüße aus südhessen
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01.08.2007 15:08 |
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