Forum-Gewerberecht
» Gewerbe oder doch Angestelltenverhältnis «
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Ich will mir ansich jetzt mal die Rechnungen und Nachweise über den Zahlungseingang, Bilanzen u.a. vorlegen lassen um zu schauen ob ich mit meinem Verdacht richtig liege.
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Dürfte nur möglich sein über SchwarzArbG §4 in Verbindung mit § 2 Abs. 2.
Aber was wollen Sie dann mit den Erkenntnissen als Mitarbeiter einer Kommune? Oder sind Sie im Rahmen der ARGE tätig?
Owi wegen Verstoß gegen GewO § 14???
Abmeldung von Amts wegen?
Alles recht dünn!
Die mögliche Scheinselbstständigkeit mit den rechtlichen Folgen für beide Beteiligte nachzuweisen ist in der sachlichen Zuständigkeit anderer Behörden.
Aufwand / Nutzen: meine persönliche Mitteilung.
Da das HZA bereits eh im Boot sitzt sollte eine Mitteilung an den Sozialversicherungsträger reichen.
Gepostet am 24.07.2007 um 10:53 von:
Benutzer: 4X4
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