Forum-Gewerberecht

» Gewerbe oder doch Angestelltenverhältnis «

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Ich will mir ansich jetzt mal die Rechnungen und Nachweise über den Zahlungseingang, Bilanzen u.a. vorlegen lassen um zu schauen ob ich mit meinem Verdacht richtig liege.

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 verwirrt    verwirrt    verwirrt  

Dürfte nur möglich sein über SchwarzArbG §4 in Verbindung mit § 2 Abs. 2.

Aber was wollen Sie dann mit den Erkenntnissen als Mitarbeiter einer Kommune? Oder sind Sie im Rahmen der ARGE tätig?

Owi wegen Verstoß gegen GewO § 14???
Abmeldung von Amts wegen?

Alles recht dünn!

Die mögliche Scheinselbstständigkeit mit den rechtlichen Folgen für beide Beteiligte nachzuweisen ist in der sachlichen Zuständigkeit anderer Behörden.

Aufwand / Nutzen: meine persönliche Mitteilung.

Da das HZA bereits eh im Boot sitzt sollte eine Mitteilung an den Sozialversicherungsträger reichen.



Gepostet am 24.07.2007 um 10:53 von:
Benutzer: 4X4
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