Betreiben eines Flugplatzes |
gewerbe-sgh
Tripel-As


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Betreiben eines Flugplatzes |
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Hi und Hallo,
ganz kurz und knapp !!!
Fragen:
1.) Ist das Betreiben eines Flugplatzes Gewerbe ???
2.) Ist das Anbieten von Flugstunden als Fluglehrer für Flugschüler Gewerbe ???
3.) Ist das Anbieten von Rundflügen gegen Entgelt Gewerbe ???
__________________ Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
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1
07.06.2007 11:30 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
 

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RE: Betreiben eines Flugplatzes |
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aus Thüringen,
zu 1. im Regelfall ja - möglicher Ausnahmefall z. B. wenn ein Luftsportverein ein kleinen Flugplatz ohne Gewinnerzielungsabsicht selbst betreibt
zu 2. würde ich analog zur Fahrschule sehen: selbständiger Fluglehrer ist freiberuflich i. S. des 6er GewO tätig und der Betrieb einer Flugschule ist Gewerbe
zu 3. wenn die Rundflüge mit Gewinnerzielungsabsicht und nicht nur zum Selbstkostenpreis durchgeführt werden, ist es auf jeden Fall anzeigepflichtiges Gewerbe - auch wenn man es oben am Himmel als "höhere Dienstleistung" ansehen könnte
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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2
07.06.2007 12:05 |
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Solon
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gewerbe-sgh
Tripel-As


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Themenstarter
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Nochmals KURZ UND KNAPP !!!
__________________ Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
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4
07.06.2007 15:17 |
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H. Allgaier
Doppel-As

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Hallo,
bei mir rief gerade jemand an und möchte sich als Fluglehrer (im Simulator) gewerblich anmelden. Ihm wurde wohl mitgeteilt, dass er hierzu einen Gewerbeschein benötigt.
Ich sehe den Fluglehrer, wie den Fahrlehrer auch, im 6er GewO angesiedelt.
Er unterrichtet nur für den Auftraggeber (Inhaber des Simulators). Er habe auch nur einen Auftraggeber. Ich tendiere eher in Richtung Scheinselbständigkeit.
Was meint ihr dazu?
Danke schonmal.
__________________ Schöne Grüße aus der Mark.
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5
09.03.2021 14:47 |
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