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Hallo,

bei mir rief gerade jemand an und möchte sich als Fluglehrer (im Simulator) gewerblich anmelden. Ihm wurde wohl mitgeteilt, dass er hierzu einen Gewerbeschein benötigt.

Ich sehe den Fluglehrer, wie den Fahrlehrer auch, im 6er GewO angesiedelt.

Er unterrichtet nur für den Auftraggeber (Inhaber des Simulators). Er habe auch nur einen Auftraggeber. Ich tendiere eher in Richtung Scheinselbständigkeit.

Was meint ihr dazu?
Danke schonmal.



Gepostet am 09.03.2021 um 14:47 von:
Benutzer: H. Allgaier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=119619#post119619


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