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Geschrieben von gewerbe-sgh am 07.06.2007 um 11:30:
Betreiben eines Flugplatzes
Hi und Hallo,
ganz kurz und knapp !!!
Fragen:
1.) Ist das Betreiben eines Flugplatzes Gewerbe ???
2.) Ist das Anbieten von Flugstunden als Fluglehrer für Flugschüler Gewerbe ???
3.) Ist das Anbieten von Rundflügen gegen Entgelt Gewerbe ???
Geschrieben von Puz_zle am 07.06.2007 um 12:05:
RE: Betreiben eines Flugplatzes
aus Thüringen,
zu 1. im Regelfall ja - möglicher Ausnahmefall z. B. wenn ein Luftsportverein ein kleinen Flugplatz ohne Gewinnerzielungsabsicht selbst betreibt
zu 2. würde ich analog zur Fahrschule sehen: selbständiger Fluglehrer ist freiberuflich i. S. des 6er GewO tätig und der Betrieb einer Flugschule ist Gewerbe
zu 3. wenn die Rundflüge mit Gewinnerzielungsabsicht und nicht nur zum Selbstkostenpreis durchgeführt werden, ist es auf jeden Fall anzeigepflichtiges Gewerbe - auch wenn man es oben am Himmel als "höhere Dienstleistung" ansehen könnte
Geschrieben von Menschel am 07.06.2007 um 15:07:
genauso kurz und knapp . . .
Antworten:
1) ja
2) ja
3) ja
Geschrieben von H. Allgaier am 09.03.2021 um 14:47:
Hallo,
bei mir rief gerade jemand an und möchte sich als Fluglehrer (im Simulator) gewerblich anmelden. Ihm wurde wohl mitgeteilt, dass er hierzu einen Gewerbeschein benötigt.
Ich sehe den Fluglehrer, wie den Fahrlehrer auch, im 6er GewO angesiedelt.
Er unterrichtet nur für den Auftraggeber (Inhaber des Simulators). Er habe auch nur einen Auftraggeber. Ich tendiere eher in Richtung Scheinselbständigkeit.
Was meint ihr dazu?
Danke schonmal.
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