Reisegewerbe auf Privatfläche |
harry13
Grünschnabel
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Reisegewerbe auf Privatfläche |
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Meine Frage: Benötigt ein Inhaber einer Reisegewerbekarte für seinen mobilen Verkaufsstand (motorisiertes Dreirad), das auf privater Grundfläche abgestellt ist, eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung für seinen Stand? Ein vorheriger Versuch dort ein stehendes Gewerbe anzumelden ist daran gescheitert, dass er keine baurechtliche Nutzungsgenehmigung und auch keine gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt bekam.
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1
02.04.2007 13:57 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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RE: Reisegewerbe auf Privatfläche |
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Hallo aus Hückeswagen,
ich würde das mit den Experten vom Bauamt (Stadt oder Kreis) abklären! Es kommt immer (wie auch sonst) auf den Einzelfall an. Die Häufigkeit und die Dauer der Aufstellung spielt hier m.E. eine Rolle. Wenn der jeden Tag von 06 bis 22 Uhr an der selben Stelle steht ist das sicherlich anders zu sehen, als wenn er wechselnde Einsatzorte hat, an denen er immer nur für eine oder zwei Stunden steht. Aber das würde ich, wie gesagt, mit der Baugenehmigungsbehörde abklären.
wünscht
Roland Kissau
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2
05.04.2007 16:25 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Reisegewerbe auf Privatfläche |
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Sehe ich genau so. Die Baubehörden entscheiden - wie wir ja zum Teil auch - recht unterschiedlich. Der Tipp meines Vorschreibers ist deshalb goldrichtig.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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3
08.04.2007 16:32 |
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