Reisegewerbekarte für Toll Collect |
Higgy
Jungspund
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Reisegewerbekarte für Toll Collect |
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An der A 1 gelegen ..
Die Firma Toll Collect erteilt Mautbefreiung für Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden.
Nun erscheint ein gewitzter Geschäftsmann (Zeltverleiher) und behauptet, er sei doch auch nach Schaustellerart tätig ("Zeltbewirtschaftung, Events und Veranstaltungen"), beantragt eine Reisegewerbekarte und möchte somit der Maut entgehen.
Ist im Kollegenkreise solch ein Erfindungsreichtum schon mal bekannt geworden und sollte dieser nicht belohnt werden?
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1
22.03.2007 12:32 |
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Solon
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Sigi2910
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RE: Reisegewerbekarte für Toll Collect |
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Unter den Begriff "Schausteller" fallen lt. der seit dem 01.01.2002 in der Gewerbeordnung festgelegten Definition jene Gewerbetreibende, die eine oder mehrere Betriebsstätten, die nach ihrer Gestaltung und äußeren Aufmachung volksfesttypische Geschäfte in den Bereichen Fahrgeschäfte, Verkaufsgeschäfte, Zeltgaststätten, Imbiss und Ausschank, Schau- und Belustigungsgeschäfte, Schießgeschäfte oder Ausspielungsgeschäfte unterhalten. Dabei wird die Reisegewerbetätigkeit an wechselnden Orten wie Volksfesten, Jahrmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ausgeübt. Einen Zeltverleiher würde ich da nicht drunter fassen. Im Übrigen gibt es die Mautbefreiung nur für Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und irkusgewerbes eingesetzt werden. Demgemäß würde ich die Idee nicht belohnen.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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2
22.03.2007 12:38 |
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Solon
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René Land
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Hallo zusammen,
Mal zwei provokative Nachfragen:
1. Kann man neuerdings an einer Reisegewerbekarte erkennen ob ein genutztes Fahrzeug ausschließlich für Zwecke des Schaustellergewerbes genutzt wird?
2. Ist der Inhaber einer Reisegewerbekarte für Tätigkeiten nach Schaustellerart neuerdings auch verpflichtet dieses Gewerbe auszuüben?
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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3
22.03.2007 13:23 |
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Higgy
Jungspund
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Themenstarter
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Hallo und vielen Dank zunächst für die Antworten!
Auf die Fragen von René Land:
Zu 1: Toll Collect selbst schreibt auf direkte Nachfrage: "Eine Registrierung in der Datenbank der mautbefreiten Fahrzeuge erfolgt nur, wenn uns mit dem Registrierungsformular eine Kopie der Reisegewerbekarte mit den entsprechenden Eintragungen ( die ein Schausteller-oder Zirkusgewerbe nachweisen) vorgelegt werden." Im Übrigen wird also wohl auf die Angaben der Antragsteller vertraut.
Zu 2: Sicherlich nicht, aber kommt uns als Behörde nicht auch ein wenig Kontroll- und Steuerungsfunktion zu, wenn uns die Hintergründe in solchen Fällen bekannt werden?
LG
Higgy
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4
29.03.2007 13:39 |
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René Land
Administrator
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Hallo Higgy,
zu 2.
Nach meiner Auffassung eindeutig nein!!!
Die Versagung einer entsprechenden Reisegewerbekarte kann sich nur auf die mangelnde Zuverlässigkeit des Antragstellers stützen. Ich kann dem Antragsteller also nicht vorschreiben, wann (und ob) er mit seiner Tätigkeit tatsächlich beginnen soll/muss.
Anders als bei der Gewerbeanzeige gibt der Antragsteller eben keine Erklärung ab, dass er am Tag x mit irgendeiner Tätigkeit beginnt. Die Gewerbe-Anzeige könnte ich wegen falscher Angaben zurückweisen (vgl. Gewerbeanzeige zum Zweck des Einkaufs im Großhandel) - die RGK kann ich aus solch einem Grund nicht versagen.
Insofern halte ich die RGK nicht für ein geeignetes Mittel zur Prüfung, ob der Inhaber tatsächlich als Schausteller tätig ist.
Gibt es nicht möglicherweise bessere Prüfungsmöglichkeiten (Kfz-Zulassung, Kfz-Steuer, Berufsverbände, Vorlage von Tournee-Unterlagen)
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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5
29.03.2007 13:52 |
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