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 Moin  
Meine Frage: Benötigt ein Inhaber einer Reisegewerbekarte für seinen mobilen Verkaufsstand (motorisiertes Dreirad), das auf privater Grundfläche abgestellt ist, eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung für seinen Stand? Ein vorheriger Versuch dort ein stehendes Gewerbe anzumelden ist daran gescheitert, dass er keine baurechtliche Nutzungsgenehmigung und auch keine gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt bekam.
 Danke  



Gepostet am 02.04.2007 um 13:57 von:
Benutzer: harry13
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12628#post12628


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