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Geschrieben von harry13 am 02.04.2007 um 13:57:
Reisegewerbe auf Privatfläche
Meine Frage: Benötigt ein Inhaber einer Reisegewerbekarte für seinen mobilen Verkaufsstand (motorisiertes Dreirad), das auf privater Grundfläche abgestellt ist, eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung für seinen Stand? Ein vorheriger Versuch dort ein stehendes Gewerbe anzumelden ist daran gescheitert, dass er keine baurechtliche Nutzungsgenehmigung und auch keine gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt bekam.
Geschrieben von Roland Kissau am 05.04.2007 um 16:25:
RE: Reisegewerbe auf Privatfläche
Hallo aus Hückeswagen,
ich würde das mit den Experten vom Bauamt (Stadt oder Kreis) abklären! Es kommt immer (wie auch sonst) auf den Einzelfall an. Die Häufigkeit und die Dauer der Aufstellung spielt hier m.E. eine Rolle. Wenn der jeden Tag von 06 bis 22 Uhr an der selben Stelle steht ist das sicherlich anders zu sehen, als wenn er wechselnde Einsatzorte hat, an denen er immer nur für eine oder zwei Stunden steht. Aber das würde ich, wie gesagt, mit der Baugenehmigungsbehörde abklären.
wünscht
Roland Kissau
Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 08.04.2007 um 16:32:
RE: Reisegewerbe auf Privatfläche
Sehe ich genau so. Die Baubehörden entscheiden - wie wir ja zum Teil auch - recht unterschiedlich. Der Tipp meines Vorschreibers ist deshalb goldrichtig.
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