Forum-Gewerberecht

» Reisegewerbe auf Privatfläche «

Hallo aus Hückeswagen,

ich würde das mit den Experten vom Bauamt (Stadt oder Kreis) abklären! Es kommt immer (wie auch sonst) auf den Einzelfall an. Die Häufigkeit und die Dauer der Aufstellung spielt hier m.E. eine Rolle. Wenn der jeden Tag von 06 bis 22 Uhr an der selben Stelle steht ist das sicherlich anders zu sehen, als wenn er wechselnde Einsatzorte hat, an denen er immer nur für eine oder zwei Stunden steht. Aber das würde ich, wie gesagt, mit der Baugenehmigungsbehörde abklären.

    wünscht

Roland Kissau



Gepostet am 05.04.2007 um 16:25 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12695#post12695


Beitrags-Print by Breuer76