Widerruf Gaststättenerlaubnis |
turgi84
Grünschnabel
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Widerruf Gaststättenerlaubnis |
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Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe von euch...
Bin seit nicht mal einem Monat im Gewerbeamt und müsste eine Gaststättenerlaubnis nach dem HGastG widerrufen aufgrund Steuerrückstände. Leider kann mir hier niemand helfen, weil sowas noch nie vor kam und früher der Kreis zuständig war.
Hätte evtl. jemand einen Verfahrensablauf für mich? bzw. eine Vorlage? Wäre sehr nett.
Lg
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1
30.09.2019 10:54 |
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Solon
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Retr.N

Jungspund

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RE: Widderuf Gaststättenerlaubnis |
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Hallo turgi84,
ich könnte mal meinen Kollegen fragen, ob der was rausgeben kann. Wäre dann aber das GastG NRW..
Allerdings bräuchte ich/wir dann deine dienstliche E-Mail Adresse. An eine private "...@Hotmail.de" Adresse können wir solche Vorlagen leider nicht versenden.
Viele Grüße aus NRW
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2
01.10.2019 15:39 |
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Solon
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turgi84
Grünschnabel
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RE: Widderuf Gaststättenerlaubnis |
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Habe dir eine E-Mail geschickt, hoffe die ist angekommen
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3
01.10.2019 20:56 |
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Thomas Mischner
Moderator
  
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Hallo,
gibt es denn in Hessen noch eine Gaststättenerlaubnis?
Ich war der Meinung, dass das Gaststättengewerbe dort erlaubnisfrei ist und bei Unzuverlässigkeit eine Untersagung zu erfolgen hat.
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4
02.10.2019 07:55 |
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turgi84
Grünschnabel
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Hi,
ja in Hessen gibt es das HGastG. ich war mir jetzt nur nicht sicher, ob hier ein Widerruf zu erfolgen hat oder eine Untersagung. Hier gab es noch nicht den Fall, ein Gaststättengewerbe zu untersagen. Bis auf die Gaststätten kümmert sich bei uns der Kreis.
Aber wenn ich jetzt darüber nachdenke, wird ja lediglich die Zuverlässigkeit geprüft, also kein Verwaltungsakt und daher müsste eine Untersagung erfolgen.
Sehe ich das richtig?
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5
02.10.2019 10:19 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
wenn ihr keine Erlaubnis erteilt habt, könnt ihr auch keine widerrufen, also muss eine Gewerbeuntersagung gemacht werden.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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6
02.10.2019 11:54 |
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turgi84
Grünschnabel
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Jep soweit bin ich auch. Hätte da jemand Muster?
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7
02.10.2019 12:28 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
schaue mal im geschlossenen Bereich unter Musterbescheide nach, da sind einige zur Auswahl. Hier im offenen Bereich ist das Thema sowieso nicht so gut aufgehoben.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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8
02.10.2019 12:51 |
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turgi84
Grünschnabel
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Vielen Dank für den Tipp
wurde jetzt auch da aufgenommen. ich schaue mal
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02.10.2019 14:36 |
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domar
Haudegen
  
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Gewerbuntersagung nach § 35 GewO macht in Hessen das RP.
Die Kommune führt allerdings eine Untersagung gastgewerblicher Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 1 HGastG durch.
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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04.10.2019 06:27 |
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J. Simon
Lebende Foren Legende

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Im vorliegenden Fall hat eine Untersagung des Gaststättengewerbesdurch die zuständige Gaststättenbehörde zu erfolgen.
Bei der Untersagung bitte auch die Schließung der Gewerberäume und eventuelle Zwangsmittel nicht vergessen, auch die sofortige Vollziehung bitte mit einfügen.
VG J. Simon
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08.10.2019 08:31 |
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turgi84
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Vielen Dank für die Hilfe
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12
10.10.2019 09:13 |
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