Forum-Gewerberecht
» Widerruf Gaststättenerlaubnis «
Im vorliegenden Fall hat eine Untersagung des Gaststättengewerbesdurch die zuständige Gaststättenbehörde zu erfolgen.
Bei der Untersagung bitte auch die Schließung der Gewerberäume und eventuelle Zwangsmittel nicht vergessen, auch die sofortige Vollziehung bitte mit einfügen.
VG J. Simon
Gepostet am 08.10.2019 um 08:31 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
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