Thema: Vois |
Retr.N
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Hallo zusammen,
wurde von euch auch jemand schon von Migewa auf VOIS GESO umgestellt?
Falls ja, welche Fehler traten bei euch auf und wie viel Zeit habt ihr vor der Umstellung mit der Korrektur der Daten aufwenden müssen?
Die von roki angesprochenen Punkte werde ich in jedem Fall schnellstmöglich vor der Umstellung unserer Verwaltung ansprechen und abklären. Eine unvollständige Datenübernahme wäre ein riesengroßes Drama!
LG
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Thema: Änderung der Rechtsform |
Retr.N
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Hallo Hope2022,
zu deiner Frage findest du hier UG wird zu GmbH mit anderem Namen eine Antwort.
Oder kurz gesagt: Wenn sich sonst nichts ändert, würde ich die Firma zu einer freiwilligen Gewerbeummeldung auffordern.
Sollte die Firma nicht reagieren würde ich die Daten manuell im System anpassen. Bei Migewa habe ich die Möglichkeit Notizen zum Betrieb zu erfassen. Hier würde ich die Korrektur mit dem aktuellen Datum vermerken (xxzy UG (haftungsbeschränkt) wird durch Stammkapitalerhöhung zur xxzy GmbH. Manuell berichtigt am XX.XX.XXXX und dein Name).
Die Firma erhält anschließend eine Kurzmitteilung über die Datenberichtigung nach Nr. 8.1 GewAnzVwV und einen aktuellen Auszug aus der Betriebekartei.
Liebe Grüße aus NRW
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Thema: Widerruf Gaststättenerlaubnis |
Retr.N
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Hallo turgi84,
ich könnte mal meinen Kollegen fragen, ob der was rausgeben kann. Wäre dann aber das GastG NRW..
Allerdings bräuchte ich/wir dann deine dienstliche E-Mail Adresse. An eine private "...@Hotmail.de" Adresse können wir solche Vorlagen leider nicht versenden.
Viele Grüße aus NRW
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Thema: "Mini"Supermarkt im Bahnhofsgebäude |
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Guten Morgen zusammen,
leider konnte ich im Forum zu dem Thema noch nichts finden, außer einen Eintrag von papasskg aus 2015, welcher leider unbeantwortet blieb.
Bei mir, ebenso in NRW möchte im Bahnhof ein Verbrauchermarkt eine unselbstständige Zweigstelle „to-go“ eröffnen. Das Warensortiment besteht u.a. aus verschiedenen Spirituosen, Bier, Energy Drinks, Limonaden, Wasser, Backwaren, Drogerieartikeln, Eis, Gemischte Salate, Suppen und Sushi, Smoothies, Obst, Nüsse, Süßigekeiten, Schinken, Milchprodukte (z.B. Käse, Fruchtjoghurt, Schmand und Schlagsahne), Tabakwaren, Tiernahrung und Handy-, Gutscheinkarten.
Öffnungszeiten: Mo-So 05.00 bis 24.00 Uhr
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW sehe ich, genau wie papasskg kein Problem für die Tage montags bis freitags ohne zeitliche Begrenzung und samstags von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Aber der Sonntag stellt ein Problem dar.
Nach § 9 Abs. 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs an Sonn- und Feiertagen für den Verkauf von Reisebedarf während des ganzen Tages geöffnet sein, am 24. Dezember jedoch nur bis 17 Uhr.
Die o.g. Waren gehen aber meiner Meinung nach über den Reisebedarf hinaus. Wer benötigt eine ganze Tüte Milch, Schlagsahne, Kräuterquark, ein Glas Nutella, Butter oder Gin "auf die Hand" für eine Reise?
Zudem schließe ich mich der Frage von papasskg an:
Würde das dann bedeuten, dass von Montag bis Samstag alle Waren verkauft werden dürften und an Sonn- und Feiertagen während des ganzen Tages nur „Reisebedarf“. Oder gilt dann hier ggf. auch das „überwiegende Kernsortiment“, sodass wenn das überwiegende Sortiment in der Woche überwiegend nicht Reisebedarf ist, an Sonn- und Feiertagen keine Öffnung erfolgen kann?
Viele Grüße
Retr.N
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