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Autor Beitrag
Thema: Vois
Retr.N

Antworten: 14
Hits: 909.952
21.11.2022 10:16 Forum: Gewerberecht


Hallo zusammen,

wurde von euch auch jemand schon von Migewa auf VOIS GESO umgestellt?

Falls ja, welche Fehler traten bei euch auf und wie viel Zeit habt ihr vor der Umstellung mit der Korrektur der Daten aufwenden müssen?

Die von roki angesprochenen Punkte werde ich in jedem Fall schnellstmöglich vor der Umstellung unserer Verwaltung ansprechen und abklären. Eine unvollständige Datenübernahme wäre ein riesengroßes Drama! wut

LG
Thema: Änderung der Rechtsform
Retr.N

Antworten: 3
Hits: 50.761
RE: Änderung der Rechtsform 09.08.2021 11:24 Forum: Bewachungsgewerbe


Hallo Hope2022,

zu deiner Frage findest du hier UG wird zu GmbH mit anderem Namen eine Antwort. smile

Oder kurz gesagt: Wenn sich sonst nichts ändert, würde ich die Firma zu einer freiwilligen Gewerbeummeldung auffordern.

Sollte die Firma nicht reagieren würde ich die Daten manuell im System anpassen. Bei Migewa habe ich die Möglichkeit Notizen zum Betrieb zu erfassen. Hier würde ich die Korrektur mit dem aktuellen Datum vermerken (xxzy UG (haftungsbeschränkt) wird durch Stammkapitalerhöhung zur xxzy GmbH. Manuell berichtigt am XX.XX.XXXX und dein Name).

Die Firma erhält anschließend eine Kurzmitteilung über die Datenberichtigung nach Nr. 8.1 GewAnzVwV und einen aktuellen Auszug aus der Betriebekartei.

Liebe Grüße aus NRW
Thema: Abändern einer Gewerbeanzeige wg. Corona-Soforthilfe
Retr.N

Antworten: 4
Hits: 70.926
RE: Abändern einer Gewerbeanzeige wg. Corona-Soforthilfe 08.07.2020 16:53 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Sandra,

das Thema wurde bereits im Forum besprochen.

Im Bezug zu Corona: Mißbrauch Corona Förderung

Allgemein zum Thema Haupt-/Nebenerwerb: Forderung der Gewerbeanmeldebescheinigung für Antrag auf Gründungszuschuss

Kannst du dir gerne mal durchlesen oder in der Suchleiste nach "Haupterwerb, Nebenerwerb" suchen. Es gibt auch noch weitere Beiträge.

Viele Grüße und ebenso einen schönen Feierabend!
Thema: Widersprüchlichkeiten bei den statistischen Angaben
Retr.N

Antworten: 8
Hits: 65.741
10.06.2020 17:46 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Marten!

Das Thema wurde bereits im Forum besprochen. Siehe: Haupt oder Nebengewerbe

Bei uns wird eine GmbH immer als "Haupterwerb" aufgenommen.

Viele Grüße
Thema: Widerruf Gaststättenerlaubnis
Retr.N

Antworten: 12
Hits: 13.115
RE: Widderuf Gaststättenerlaubnis 01.10.2019 15:39 Forum: Gaststättenrecht


Hallo turgi84,

ich könnte mal meinen Kollegen fragen, ob der was rausgeben kann. Wäre dann aber das GastG NRW..

Allerdings bräuchte ich/wir dann deine dienstliche E-Mail Adresse. An eine private "...@Hotmail.de" Adresse können wir solche Vorlagen leider nicht versenden.

Viele Grüße aus NRWsmile
Thema: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewerberecht" am 02. September 2019 in Berlin
Retr.N

Antworten: 2
Hits: 18.188
26.08.2019 09:41 Forum: Seminare und Veranstaltungen


Moin ,

reist noch jemand bereits am Sonntag an? Falls ja -> schreibt mir gerne eine Nachricht!

Viele Grüße und bis spätestens zum 02.09.
Retr.N
Thema: "Mini"Supermarkt im Bahnhofsgebäude
Retr.N

Antworten: 1
Hits: 2.311
"Mini"Supermarkt im Bahnhofsgebäude 13.08.2019 10:11 Forum: Gewerberecht


Guten Morgen zusammen,

leider konnte ich im Forum zu dem Thema noch nichts finden, außer einen Eintrag von papasskg aus 2015, welcher leider unbeantwortet blieb.

Bei mir, ebenso in NRW möchte im Bahnhof ein Verbrauchermarkt eine unselbstständige Zweigstelle „to-go“ eröffnen. Das Warensortiment besteht u.a. aus verschiedenen Spirituosen, Bier, Energy Drinks, Limonaden, Wasser, Backwaren, Drogerieartikeln, Eis, Gemischte Salate, Suppen und Sushi, Smoothies, Obst, Nüsse, Süßigekeiten, Schinken, Milchprodukte (z.B. Käse, Fruchtjoghurt, Schmand und Schlagsahne), Tabakwaren, Tiernahrung und Handy-, Gutscheinkarten.

Öffnungszeiten: Mo-So 05.00 bis 24.00 Uhr

§ 4 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW sehe ich, genau wie papasskg kein Problem für die Tage montags bis freitags ohne zeitliche Begrenzung und samstags von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Aber der Sonntag stellt ein Problem dar.

Nach § 9 Abs. 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs an Sonn- und Feiertagen für den Verkauf von Reisebedarf während des ganzen Tages geöffnet sein, am 24. Dezember jedoch nur bis 17 Uhr.

Die o.g. Waren gehen aber meiner Meinung nach über den Reisebedarf hinaus. Wer benötigt eine ganze Tüte Milch, Schlagsahne, Kräuterquark, ein Glas Nutella, Butter oder Gin "auf die Hand" für eine Reise? Weißnicht

Zudem schließe ich mich der Frage von papasskg an:
Würde das dann bedeuten, dass von Montag bis Samstag alle Waren verkauft werden dürften und an Sonn- und Feiertagen während des ganzen Tages nur „Reisebedarf“. Oder gilt dann hier ggf. auch das „überwiegende Kernsortiment“, sodass wenn das überwiegende Sortiment in der Woche überwiegend nicht Reisebedarf ist, an Sonn- und Feiertagen keine Öffnung erfolgen kann?


Viele Grüße
Retr.N
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