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Geschrieben von turgi84 am 30.09.2019 um 10:54:

  Widerruf Gaststättenerlaubnis

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe von euch...

Bin seit nicht mal einem Monat im Gewerbeamt und müsste eine Gaststättenerlaubnis nach dem HGastG widerrufen aufgrund Steuerrückstände. Leider kann mir hier niemand helfen, weil sowas noch nie vor kam und früher der Kreis zuständig war.

Hätte evtl. jemand einen Verfahrensablauf für mich? bzw. eine Vorlage? Wäre sehr nett.

Lg



Geschrieben von Retr.N am 01.10.2019 um 15:39:

  RE: Widderuf Gaststättenerlaubnis

Hallo turgi84,

ich könnte mal meinen Kollegen fragen, ob der was rausgeben kann. Wäre dann aber das GastG NRW..

Allerdings bräuchte ich/wir dann deine dienstliche E-Mail Adresse. An eine private "...@Hotmail.de" Adresse können wir solche Vorlagen leider nicht versenden.

Viele Grüße aus NRWsmile



Geschrieben von turgi84 am 01.10.2019 um 20:56:

  RE: Widderuf Gaststättenerlaubnis

Habe dir eine E-Mail geschickt, hoffe die ist angekommen Augenzwinkern



Geschrieben von Thomas Mischner am 02.10.2019 um 07:55:

 

Hallo,

gibt es denn in Hessen noch eine Gaststättenerlaubnis?
Ich war der Meinung, dass das Gaststättengewerbe dort erlaubnisfrei ist und bei Unzuverlässigkeit eine Untersagung zu erfolgen hat. verwirrt



Geschrieben von turgi84 am 02.10.2019 um 10:19:

 

Hi,

ja in Hessen gibt es das HGastG. ich war mir jetzt nur nicht sicher, ob hier ein Widerruf zu erfolgen hat oder eine Untersagung. Hier gab es noch nicht den Fall, ein Gaststättengewerbe zu untersagen. Bis auf die Gaststätten kümmert sich bei uns der Kreis.

Aber wenn ich jetzt darüber nachdenke, wird ja lediglich die Zuverlässigkeit geprüft, also kein Verwaltungsakt und daher müsste eine Untersagung erfolgen.

Sehe ich das richtig?



Geschrieben von BE-DE am 02.10.2019 um 11:54:

 

Moin Moin von der D...

wenn ihr keine Erlaubnis erteilt habt, könnt ihr auch keine widerrufen, also muss eine Gewerbeuntersagung gemacht werden.



Geschrieben von turgi84 am 02.10.2019 um 12:28:

 

Jep soweit bin ich auch. Hätte da jemand Muster?



Geschrieben von BE-DE am 02.10.2019 um 12:51:

 

Moin Moin von der D...

schaue mal im geschlossenen Bereich unter Musterbescheide nach, da sind einige zur Auswahl. Hier im offenen Bereich ist das Thema sowieso nicht so gut aufgehoben.



Geschrieben von turgi84 am 02.10.2019 um 14:36:

 

Vielen Dank für den Tipp smile

wurde jetzt auch da aufgenommen. ich schaue mal



Geschrieben von domar am 04.10.2019 um 06:27:

 

Gewerbuntersagung nach § 35 GewO macht in Hessen das RP.

Die Kommune führt allerdings eine Untersagung gastgewerblicher Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 1 HGastG durch.



Geschrieben von J. Simon am 08.10.2019 um 08:31:

 

Im vorliegenden Fall hat eine Untersagung des Gaststättengewerbesdurch die zuständige Gaststättenbehörde zu erfolgen.

Bei der Untersagung bitte auch die Schließung der Gewerberäume und eventuelle Zwangsmittel nicht vergessen, auch die sofortige Vollziehung bitte mit einfügen.


VG J. Simon



Geschrieben von turgi84 am 10.10.2019 um 09:13:

 

Vielen Dank für die Hilfe smile



Geschrieben von EvaB am 21.10.2019 um 09:04:

  RE: Widderuf Gaststättenerlaubnis

Hallo,

habe bei zwei Gaststätten das gleiche Problem und bräuchte Hilfe.

Hast du einen Vefahrensablauf und/oder Vordrucke bekommen?

Wie bist du jetzt vorgegangen?


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