Forum-Gewerberecht

» Widerruf Gaststättenerlaubnis «

Hi,

ja in Hessen gibt es das HGastG. ich war mir jetzt nur nicht sicher, ob hier ein Widerruf zu erfolgen hat oder eine Untersagung. Hier gab es noch nicht den Fall, ein Gaststättengewerbe zu untersagen. Bis auf die Gaststätten kümmert sich bei uns der Kreis.

Aber wenn ich jetzt darüber nachdenke, wird ja lediglich die Zuverlässigkeit geprüft, also kein Verwaltungsakt und daher müsste eine Untersagung erfolgen.

Sehe ich das richtig?



Gepostet am 02.10.2019 um 10:19 von:
Benutzer: turgi84
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116141#post116141


Beitrags-Print by Breuer76