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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeuntersagung gegen eine Ltd. » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gewerbeuntersagung gegen eine Ltd.
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Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


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Gewerbeuntersagung gegen eine Ltd.


eigentlich ist es ja kein neues Thema, eher ein leidiges, aber ich will es doch noch einmal aufgreifen, da ich auf Ihre Hilfe hoffe....
und zwar habe ich eine Person, die schon mehrere Firmen (2/3 GmbH´s) und jetzt eine ltd. vertritt.. die Tätigkeiten sind immer andere...
diese Person ist zweimal strafrechtlich in Erscheinung getreten (2002- rechtskräftig seit 2004.. Beitragsvorenthaltung in 12 tatmehrheitlichen Fällen- Gewerbezusammenhang wurde bejaht und 2005-rechtskräftig seit 2005 wegen Betruges in zwei Fällen...hatte auch im weitesten Sinne mit Gewerbe zu tun)- Akteneinsicht erfolgte; des Weiteren hat diese Person bereits mehrfach die e.V. angegeben, bei der einen GmbH wurde ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, woraufhin er sie abmeldete. Gegenüber öffentlichen Gläubigern bestanden für die GmbHs keine nennenswerte Rückstände, seine Privatschulden hat er in der Strafakte zwischen 1,5 und 4 Mio. Euro angegeben!
die gewerberechtliche Überprüfung der ltd. verlief aber ohne Ergebnis...
somit dürfte ein 35erVerfahren gegen die ltd. und ergänzend ein 35 Abs. 7a GewO-Verfahren gegen ihn nicht möglich sein wut
aber eigentlich "möchte" ich schon etwas unternehmen....
wie löse ich das aus Ihrer Sicht am besten?
Danke
und gruß aus Frankenthal (Pfalz)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Stadtverwaltung Frankenthal: 09.02.2007 08:06.

1 06.02.2007 14:21 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Solon
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TinoHST   Zeige TinoHST auf Karte TinoHST ist männlich
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RE: Gewerbeuntersagung gegen eine Ltd.

Ich hab zwar keine Möglichkeit in meinem Lieblingskommentar zu blättern (weil mich kleine gemeine Viren umlagern; hoffentlich hab ich nicht H5N1, sonst werd ich noch gekeult) aber wenn ich mich recht entsinne, muss sich der Gewerbetreibende die Unzuverlässigkeit eines Dritten im Einzelfall auch zurechnen lassen.
Gewährt nämlich die Gewerbetreibende einem unzuverlässigen Dritten einen maßgeblichen Einfluss auf die Leitung des Betriebes, was bei einem GF i.d.R. unvermeidlich ist, wird die ansonsten zuverlässige Gewerbetreibende selbst unzuverlässig. Hiervon kann sie sich nur "befreien", wenn sie sich von dem unzuverlässigen Dritten trennt.
Ähnlich verhält es sich beim Strohmanverhältnis, wenn der Ehegatte das untersagte Gewerbe des Partners weiterführt und dem Partner einen maßgeblichen Einfluss auf die Betriebsleitung gewährt. Damit wird der Ehegatte auch unzuverlässig.

Da man damit wieder im 35er ist, besteht für den 7a auch noch ne Chance.

So. Ich hoffe, ich habe jetzt nicht im Fieberwahn geschrieben....

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Zu erreichen unter gewerbe@stralsund.de
2 08.02.2007 00:03 TinoHST ist offline E-Mail an TinoHST senden Homepage von TinoHST Beiträge von TinoHST suchen
Solon
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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Moin Moin aus Thüringen,

@SV Frankenthal

vielleicht helfen Ihnen auch die Beiträge aus diesem Thread weiter:



@TinoHST
Gute Besserung und bei H5N1 guten Flug großes Grinsen bzw. noch besser: gesunde Landung im Kreis der aktiven Forennutzer !

EDIT: Ups, dass is' ja mein "Sexhundertster" Beitrag im Forum = Feierstimmung = Einladung mich virtuell zu besuchen >

großes Grinsen

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Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Puz_zle: 08.02.2007 00:52.

3 08.02.2007 00:42 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Hej, Puz.zle,

Glückwunsch zu der runden Zahl und der "Homepage"

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Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
4 08.02.2007 10:23 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Hallo Nachtarbeiter,
mit dieser Problematik befasse ich mich auch gerade in zwei Fällen. Mit meiner Aufsichtsbehörde bin ich nach Diskussion einer Meinung, dass es in jedem Fall besser ist, auch gegen die Ltd. vorzugehen. Da wird sich doch sicher irgendein kleiner Anfangsverdacht finden. Wenn´s dann nicht ausreicht: Das Verfahren gegen die Ltd. einstellen und gegen den unzuverlässigen Direktor weiter fortführen.

Siehe hierzu auch Kommentierung Landmann/Rohmer zu § 35 GewO, insvesondere RandNr. 192:
"Die Untersagung ist gegen den Vetretungsberechtigten bzw. Betriebsleiter und nicht gegen den Gewerbetreibenden zu richten; sie setzt allerdings eine Untersagung gegen diesen voraus. Wie in den Fällen des § 35 Abs. 1 Satz 2 besteht auch in dem des Abs. 7a eine Abhängigkeit von der Hauptervfügung, die in dem Wort "auch" in Abs. 7a Satz 1 sowie in Satz 2 zum Ausdruck kommt, wonach das Untersagungsverfahren gegen diese Personen unabhängig von dem Verlauf des Untersagungsverfahrens gegen den Gewerbetreibenden FORTGESETZT werden kann."

Gruß
Kay Löffler

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5 08.02.2007 13:03 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
G. Schmidt   Zeige G. Schmidt auf Karte
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RE: Gewerbeuntersagung gegen eine Ltd.

Gewerbeuntersagung gegen den Direktor nach § 35 Abs. 7a führen, aber gleichzeitig Verfahren nach § 35 Abs. 1 gegen Ltd. einleiten.
Unzuverlässigkeit des Direktors führt zur Unzuverlässigkeit der Ltd. ; unter Wahrung Verhältnismäßigkeitsgrundsatz könnte gegen Ltd. Teiluntersagung (unzuverlässiger Direktor darf nicht beschäftigt werden) ausreichend sein. Aber wenn Direktor gleichzeitig alleiniger Inhaber der Ltd. ist dürfte diese abgeschwächte Form der Untersagung nicht angebracht sein.

Habe diese Variante schon wiederholt erfolgreich durchgezogen.

Wenn gewünscht, bin unter 03838/813 630 telefonisch erreichbar.

Zum Vergnügen auf nach Rügen! Wir sind H5N1 - freie Zone!
6 08.02.2007 13:29 G. Schmidt ist offline Beiträge von G. Schmidt suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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By the way: Ein Fan hat mir auch eine sehr schöne Homepage in´s Netz gestellt. Da muss mann die Musik schön laut aufdrehen und hier schauen.

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7 09.02.2007 19:47 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
Pitty
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Für alle die, die's interessiert: Es gibt im Internet eine Schwarze Liste, auf denen leidende Limiteds verzeichnet sind. Ein Rechtsanwalt weist darauf hin.

Schwarze Listen

Grüße Pitty
8 11.02.2007 16:51 Pitty ist offline E-Mail an Pitty senden Beiträge von Pitty suchen
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