Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen |
Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen |
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Moin,
eine Nachfrage:
Hat der Wohnungslose denn einen Betriebssitz?
Viele Grüße
A. Thien
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2
02.02.2007 08:05 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen |
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wie soll den das funktionieren ?
wenn ich ein Gewerbe betreibe, muss ich ja irgendwo für meinen Kunden erreichbar sein...wechselnde Hotels scheinen mir dafür nicht geeignet... wenn man bedenkt, dass die Gewerbeanmeldung ja auch die Funktion hat, der Behörde Überwachungsmöglichkeiten einzuräumen, würden ich die Gewerbeanmeldung nicht bestätigen...
für mich hört sich das auch eher nach einem Reisegewerbe an, da ja keine feste Betriebsstätte vorhanden zu sein scheint.. es sei denn, er würde sich Räumlichkeiten anmieten, was ich dann aber hinterfragen würde (z.B. Vorlage Mietvertrag).. welche Tätigkeit möchte er den überhaupt ausüben?
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
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3
02.02.2007 08:24 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Sehe ich ähnlich! Die Gewerberäumlichkeiten könnten ja durchaus (wenn er sich denn länger dort aufhält) auch Hotelzimmer sein. Ist in Amerika ähnlich, dort sind oft Appartements auf Dauer angemietet, die dann den Betriebssitz darstellen.
Hier bei uns ist sowas aber nicht üblich und deshalb auch sicherlich problematisch. Vor allem, wenn dieser Mensch angibt, immer nur für wenige Tage im Hotel zu sein (bezahlt er denn auch regelmäßig und wenn ja, woher hat er die Kohle???), wird m. E. keine Betriebsstätte im Sinne von § 42 Abs. GewO begründet. Die "Seniorenfachberater" reisen doch auch gern mit dieser Masche, indem sie in einem Gaststättenbetrieb einen stehenden Gewerbebetrieb anmelden. Wenn dann Nachfragen hinsichtlich Nutzungsänderung etc. kommen, wird ganz schnell klar, dass hier durchaus von "Wanderlagerei" auszugehen ist.
In Gerichtsverfahren (tüchtig Bußgeld wegen Wanderlagerei) ist dieses hier in der schönen Stadt meines Arbeitgeber schon gelegentlich geklärt worden.
Wenn der "Wandervogel" meint, er müsse unbedingt gewerblich tätig sein, soll er doch die Adresse seiner Freundin, seines Freundes oder der Eltern, Onkel oder Tante etc. nehmen, wo er sich regelmäßig aufhält und wo er seinen "Lebensmittelpunkt" begründet. Irgendwo wird dieser schon sein, denn ganz ohne soziale Kontakte lebt keiner, nicht mal der Obdachlose.
Kurz gesagt, bei uns würde die Gewerbeanzeige mangels Betriebsstätte nicht bestätigt werden können.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
02.02.2007 09:12 |
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Schwarzer
König
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RE: Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen |
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Der Mann benötigt zumindest eine gewerbliche Niederlassung nach § 42 GewO, wie Frau Thien schon angemerkt hat. Ansonsten wäre dies ein Reisegewerbe. Aber wie kommt der Knabe zu seinen Aufträgen? Klopft er an diverse Türen und fragt nach, ob er ein Programm schreiben darf??
Vielleicht sollte der Gewerbetreibende der Gemeinde erstmal die genaue Tätigkeit beschreiben. Vor allem der Ablauf der Kundengewinnung würde mich interessieren.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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5
02.02.2007 09:13 |
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SE-Schwarzarbeit
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Was für ein Problem !
Da will jemand sein tatsächliches Gewerbe als solches anmelden und dann will ihn die Gemeinde nicht.
Wie erreichen mich die Kunden?
Ist bei unser heutigen technisierten Welt nun echt nicht die Frage. Ich werbe z.B. in überregionalen Fachzeitschriften und habe irgendwo ein Telefon mit Festnetznummer, Gespräche erreichen mich in der ganzen Republik und je nach meinem finanziellen Einsatz auch im Ausland.
Wo halte ich mich auf?
Das bestimmen doch meine AuftraggeberInnen. Da, wo ich arbeiten darf, suche ich mir für die Zeit der Auftragserfüllung eine (günstige) Bleibe. Warum soll ich da eine feste Unterkunft haben, wenn ich doch nie nach Hause komme, keine Familie habe, die auf mich wartet?
Und wie kriege ich meine Post?
Ja, seid doch nicht immer so bürokratisch. Da miete ich mir ein Postfach oder suche mir einen Rechtsanwalt, der sie annimmt, selektiert und ggf. zu meinem aktuellen Aufenthaltsort weiterleitet. Vielleicht finde ich ja auch noch jemanden, der es günstiger als ein Anwalt/eine Anwältin macht...
Und was mache ich mit dem Finanzamt?
Mit wem? Die wollen doch erst was wissen, wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und wenn Sie die Anzeige nicht annehmen...
Aber seid beruhigt, noch kann ich mein Angebot leider nicht europaweit ausdehnen, denn dazu bräuchte ich ja gültige Personalpapiere und die sind leider gerade mal wieder abgelaufen. Aber dafür lasse ich mir auch noch was einfallen!
__________________ -- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
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6
06.02.2007 10:59 |
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