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Geschrieben von Landratsamt München Gronegger am 01.02.2007 um 16:35:

  Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen

Hallo an alle Gewerberechtler,

an uns wurde von einer Landkreisgemeinde folgender Fall zur Klärung herangetragen:

Ein Wohnsitzloser (nach seiner Aussage lebt er in Hotels - er ist soviel unterwegs, so dass sich eine eigene Wohnung nicht rentiert) wollte ein Gewerbe anmelden.
Er konnte als Ausweispapier nur einen abgelaufenen Personalausweis vorlegen (Melderechtsstelle wurde bereits von uns informiert).
Als Wohnsitz wollte er keine Anschrift angeben.
Kann man eine solche Gewerbeanmeldung annehmen?

Viele Grüße aus dem Süden der Republik

Gronegger

Nachtrag:
Also der Betriebssitz wäre fest in der Gemeinde, von dort aus ist er für die Kunden erreichbar. Er möchte irgendwas mit Computer-Programmierung oder ähnliches machen.
Zwischenzeitlich überlegt er, ob er sich dort nicht melderechtlich anmeldet.



Geschrieben von Antonia Thien am 02.02.2007 um 08:05:

  RE: Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen

Moin,

eine Nachfrage:
Hat der Wohnungslose denn einen Betriebssitz?

Viele Grüße
A. Thien



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 02.02.2007 um 08:24:

  Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen

Moin

wie soll den das funktionieren ? verwirrt
wenn ich ein Gewerbe betreibe, muss ich ja irgendwo für meinen Kunden erreichbar sein...wechselnde Hotels scheinen mir dafür nicht geeignet... wenn man bedenkt, dass die Gewerbeanmeldung ja auch die Funktion hat, der Behörde Überwachungsmöglichkeiten einzuräumen, würden ich die Gewerbeanmeldung nicht bestätigen...
für mich hört sich das auch eher nach einem Reisegewerbe an, da ja keine feste Betriebsstätte vorhanden zu sein scheint.. es sei denn, er würde sich Räumlichkeiten anmieten, was ich dann aber hinterfragen würde (z.B. Vorlage Mietvertrag).. welche Tätigkeit möchte er den überhaupt ausüben?

Gruß aus Frankenthal (Pfalz)



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 02.02.2007 um 09:12:

 

Hallo! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Sehe ich ähnlich! Die Gewerberäumlichkeiten könnten ja durchaus (wenn er sich denn länger dort aufhält) auch Hotelzimmer sein. Ist in Amerika ähnlich, dort sind oft Appartements auf Dauer angemietet, die dann den Betriebssitz darstellen. Augen rollen

Hier bei uns ist sowas aber nicht üblich und deshalb auch sicherlich problematisch. Vor allem, wenn dieser Mensch angibt, immer nur für wenige Tage im Hotel zu sein (bezahlt er denn auch regelmäßig und wenn ja, woher hat er die Kohle???), wird m. E. keine Betriebsstätte im Sinne von § 42 Abs. GewO begründet. Die "Seniorenfachberater" reisen doch auch gern mit dieser Masche, indem sie in einem Gaststättenbetrieb einen stehenden Gewerbebetrieb anmelden. Wenn dann Nachfragen hinsichtlich Nutzungsänderung etc. kommen, wird ganz schnell klar, dass hier durchaus von "Wanderlagerei" auszugehen ist.

In Gerichtsverfahren (tüchtig Bußgeld wegen Wanderlagerei) ist dieses hier in der schönen Stadt meines Arbeitgeber schon gelegentlich geklärt worden.

Wenn der "Wandervogel" meint, er müsse unbedingt gewerblich tätig sein, soll er doch die Adresse seiner Freundin, seines Freundes oder der Eltern, Onkel oder Tante etc. nehmen, wo er sich regelmäßig aufhält und wo er seinen "Lebensmittelpunkt" begründet. Irgendwo wird dieser schon sein, denn ganz ohne soziale Kontakte lebt keiner, nicht mal der Obdachlose.

Kurz gesagt, bei uns würde die Gewerbeanzeige mangels Betriebsstätte nicht bestätigt werden können.



Geschrieben von Schwarzer am 02.02.2007 um 09:13:

  RE: Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen


Der Mann benötigt zumindest eine gewerbliche Niederlassung nach § 42 GewO, wie Frau Thien schon angemerkt hat. Ansonsten wäre dies ein Reisegewerbe. Aber wie kommt der Knabe zu seinen Aufträgen? Klopft er an diverse Türen und fragt nach, ob er ein Programm schreiben darf??
Vielleicht sollte der Gewerbetreibende der Gemeinde erstmal die genaue Tätigkeit beschreiben. Vor allem der Ablauf der Kundengewinnung würde mich interessieren.



Geschrieben von SE-Schwarzarbeit am 06.02.2007 um 10:59:

 

Was für ein Problem !
Da will jemand sein tatsächliches Gewerbe als solches anmelden und dann will ihn die Gemeinde nicht.

Wie erreichen mich die Kunden?
Ist bei unser heutigen technisierten Welt nun echt nicht die Frage. Ich werbe z.B. in überregionalen Fachzeitschriften und habe irgendwo ein Telefon mit Festnetznummer, Gespräche erreichen mich in der ganzen Republik und je nach meinem finanziellen Einsatz auch im Ausland.
Wo halte ich mich auf?
Das bestimmen doch meine AuftraggeberInnen. Da, wo ich arbeiten darf, suche ich mir für die Zeit der Auftragserfüllung eine (günstige) Bleibe. Warum soll ich da eine feste Unterkunft haben, wenn ich doch nie nach Hause komme, keine Familie habe, die auf mich wartet?
Und wie kriege ich meine Post?
Ja, seid doch nicht immer so bürokratisch. Da miete ich mir ein Postfach oder suche mir einen Rechtsanwalt, der sie annimmt, selektiert und ggf. zu meinem aktuellen Aufenthaltsort weiterleitet. Vielleicht finde ich ja auch noch jemanden, der es günstiger als ein Anwalt/eine Anwältin macht...
Und was mache ich mit dem Finanzamt?
Mit wem? Die wollen doch erst was wissen, wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und wenn Sie die Anzeige nicht annehmen...

Aber seid beruhigt, noch kann ich mein Angebot leider nicht europaweit ausdehnen, denn dazu bräuchte ich ja gültige Personalpapiere und die sind leider gerade mal wieder abgelaufen. Aber dafür lasse ich mir auch noch was einfallen!


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