Forum-Gewerberecht

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Hallo! .... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Sehe ich ähnlich! Die Gewerberäumlichkeiten könnten ja durchaus (wenn er sich denn länger dort aufhält) auch Hotelzimmer sein. Ist in Amerika ähnlich, dort sind oft Appartements auf Dauer angemietet, die dann den Betriebssitz darstellen.  Augen rollen  

Hier bei uns ist sowas aber nicht üblich und deshalb auch sicherlich problematisch. Vor allem, wenn dieser Mensch angibt, immer nur für wenige Tage im Hotel zu sein (bezahlt er denn auch regelmäßig und wenn ja, woher hat er die Kohle???), wird m. E. keine Betriebsstätte im Sinne von § 42 Abs. GewO begründet. Die "Seniorenfachberater" reisen doch auch gern mit dieser Masche, indem sie in einem Gaststättenbetrieb einen stehenden Gewerbebetrieb anmelden. Wenn dann Nachfragen hinsichtlich Nutzungsänderung etc. kommen, wird ganz schnell klar, dass hier durchaus von "Wanderlagerei" auszugehen ist.

In Gerichtsverfahren (tüchtig Bußgeld wegen Wanderlagerei) ist dieses hier in der schönen Stadt meines Arbeitgeber schon gelegentlich geklärt worden.    

Wenn der "Wandervogel" meint, er müsse unbedingt gewerblich tätig sein, soll er doch die Adresse seiner Freundin, seines Freundes oder der Eltern, Onkel oder Tante etc. nehmen, wo er sich regelmäßig aufhält und wo er seinen "Lebensmittelpunkt" begründet. Irgendwo wird dieser schon sein, denn ganz ohne soziale Kontakte lebt keiner, nicht mal der Obdachlose.

Kurz gesagt, bei uns würde die Gewerbeanzeige mangels Betriebsstätte nicht bestätigt werden können.



Gepostet am 02.02.2007 um 09:12 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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