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» Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen «

Hallo an alle Gewerberechtler,

an uns wurde von einer Landkreisgemeinde folgender Fall zur Klärung herangetragen:

Ein Wohnsitzloser (nach seiner Aussage lebt er in Hotels - er ist soviel unterwegs, so dass sich eine eigene Wohnung nicht rentiert) wollte ein Gewerbe anmelden.
Er konnte als Ausweispapier nur einen abgelaufenen Personalausweis vorlegen (Melderechtsstelle wurde bereits von uns informiert).
Als Wohnsitz wollte er keine Anschrift angeben.
Kann man eine solche Gewerbeanmeldung annehmen?

Viele Grüße aus dem Süden der Republik

Gronegger

Nachtrag:
Also der Betriebssitz wäre fest in der Gemeinde, von dort aus ist er für die Kunden erreichbar. Er möchte irgendwas mit Computer-Programmierung oder ähnliches machen.
Zwischenzeitlich überlegt er, ob er sich dort nicht melderechtlich anmeldet.



Gepostet am 01.02.2007 um 16:35 von:
Benutzer: Landratsamt München Gronegger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11204#post11204


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