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Autor Beitrag
Thema: "verdecktes Bauherrenmodell" - Prüfberichtspflichtig?
Landratsamt München Gronegger

Antworten: 1
Hits: 5.009
"verdecktes Bauherrenmodell" - Prüfberichtspflichtig? 21.10.2009 14:30 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

ich habe einen Fall zum 34c GewO;
es geht um folgendes:

Es gibt eine GmbH, die nach eigener Aussage ein sog. verdecktes Bauherrenmodell betreibt.

das sieht Folgendermaßen aus:
1. Der Käufer (spätere HAuseigentümer) kauft das Grundstück und die Planung des Vorhabens von einem Unternehmer bzw. Planer.
2. Der Käufer beauftragt die Firma GmbH mit der Errichtung des Vorhabens (Werkvertrag).
3. Die GmbH vergibt die Ausführung des Vorhabens an eine Baufirma und der Käufer zahlt für die Errichtung des Gebäudes den Kaufpreis an die Firma GmbH.

Es stellt sich hier die Frage, ob die GmbH für diese Tätigkeit prüfberichtspflichtig ist.

Meiner Meinung nach ist das hier dennoch eine Tätigkeit als Bauherr - evtl. auch als Baubetreuer - und dafür ein Prüfbericht abzugeben.
Dafür spricht:
Die GmbH vergibt die Bauaufträge in eigenem Namen für eine Fremde Rechnung und verwendet dazu Vermögenswerte von den Erwerbern.

Was meint Ihr? Ich soll der GmbH noch heute oder morgen Bescheid geben. Wobei wir morgen langen Behördentag haben (bis halb 6)

Viele Grüße aus München

Landratsamt München Gronegger
Thema: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Landratsamt München Gronegger

Antworten: 61
Hits: 55.477
Versicherungsvermittler 04.06.2009 10:04 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

ich schließe mich hier meinem Vorredner an.

Versicherungsvermittlung ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Das heißt, wenn der Gewerbetreibende die Erlaubnis nicht hat, dann habe ich nach § 15 Abs. 2 GewO eine Betriebsschließung durchzuführen.

Dafür ist diejenige Stelle zuständig, welche die Gewerbeuntersagung erlassen würde (in Bayern) und damit die Kreisverwaltungsbehörde.

Herr Mischner hat ja eh schon für Sachsen rausgesucht.

Viele Grüße aus München
Gronegger
Thema: Widerruf § 34c
Landratsamt München Gronegger

Antworten: 3
Hits: 4.703
Widerruf 34c 02.06.2009 14:33 Forum: Makler, Bauträger, Baubetreuer


Hallo,
ich mache auch Widerrufe und stimme meinen beiden Vorrednern zu.
Ich würd auch nicht das Urteil abwarten, sondern schon vorab versuchen, Gründe für den Widerruf zu finden.

Viel Erfolg und gutes gelingen.
Thema: Thai-Massagen am Sonntag
Landratsamt München Gronegger

Antworten: 2
Hits: 15.510
RE: Thai-Massagen am Sonntag 20.04.2009 11:47 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo,

wir sehen das so:

Der Betrieb einer "Wellness-Einrichtung" - dient der Körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe und damit der Freizeitgestaltung. Wichtig ist hierbei, dass es sich tatsächlich um den Wellness-Bereich handelt. Wir gehen davon aus, dass diese Einrichtungen bei uns keinen großartigen Lärm erzeugt - soll ja der Entspannung dienen.
Ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 FTG liegt damit u.E. nicht vor.


Viele Grüße aus München

Gronegger
Thema: Bußgeldbescheid wegen Sportwetten???
Landratsamt München Gronegger

Antworten: 1
Hits: 2.337
Bußgeldbescheid wegen Sportwetten??? 11.09.2008 08:40 Forum: Spielrecht


Hallo,

ich habe von der Staatsanwaltschaft einen Vorgang wegen "unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels" zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit erhalten.

Strafanzeige hat bei uns die zuständige Kripo gestellt.

Ich war immer der Auffassung, hier wäre der § 284 StGB einschlägig und nur nachrangig die Bußgeldvorschriften aus dem AG GlüStV.

Jetzt meine Frage:
Hat schon mal jemand einen Bußgeldbescheid wegen "unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels" erlassen?
Nichts tun will ich auch nicht, das macht schon die Staatsanwaltschaft.

Viele (frustrierte) Grüße aus München
Thema: Abhalten eines Marktes ohne Festsetzung
Landratsamt München Gronegger

Antworten: 1
Hits: 3.449
Abhalten eines Marktes ohne Festsetzung 19.02.2007 13:35 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo liebe Forenmitglieder,

wir haben einen Marktveranstalter, der bereits zum zweiten Mal einen Markt an einem Sonntag abgehalten hat, ohne die Festsetzung beim Landratsamt zu beantragen.

Nachdem ich die ganze Geschichte nur vertretungsweise mache, kenne ich mich natürlich nicht so aus. Ich habe deshalb ein paar Fragen:

Eigentlich ist das ganze ja ein Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz, welchen die Standbetreiber begehen.
Bislang waren die Märkte aber immer festgesetzt (die letzten 10 Jahre).
Seit Anfang des Jahres wird der Markt jedoch von einem neuen Marktveranstalter gemacht, so dass ich eigentlich nicht die Standbesitzer dafür verantwortlich machen möchte, denn eigentlich konnten sie (meiner Meinung nach) davon ausgehen, dass der Markt wie bisher genehmigt wurde.

Kann ich auch alleine gegen den Marktveranstalter vorgehen?

Viele Grüße aus Bayern

Gronegger
Thema: Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen
Landratsamt München Gronegger

Antworten: 5
Hits: 5.327
Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen 02.02.2007 08:27 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo an alle Gewerberechtler,

an uns wurde von einer Landkreisgemeinde folgender Fall zur Klärung herangetragen:

Ein Wohnsitzloser (nach seiner Aussage lebt er in Hotels - er ist soviel unterwegs, so dass sich eine eigene Wohnung nicht rentiert) wollte ein Gewerbe anmelden.
Er konnte als Ausweispapier nur einen abgelaufenen Personalausweis vorlegen (Melderechtsstelle wurde bereits von uns informiert).
Als Wohnsitz wollte er keine Anschrift angeben.
Kann man eine solche Gewerbeanmeldung annehmen?

Viele Grüße aus dem Süden der Republik

Gronegger

Nachtrag:
Also der Betriebssitz wäre fest in der Gemeinde, von dort aus ist er für die Kunden erreichbar. Er möchte irgendwas mit Computer-Programmierung oder ähnliches machen.
Zwischenzeitlich überlegt er, ob er sich dort nicht melderechtlich anmeldet.
Thema: Buchmachererlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz
Landratsamt München Gronegger

Antworten: 2
Hits: 7.658
Buchmachererlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz 13.04.2006 14:46 Forum: Spielrecht


Ein fröhliches hallo aus Bayern!

Ich habe wieder mal ein Problem, das leider nicht so leicht zu lösen ist, wie ich befürchte.

Ich habe hier zwei Anträge auf Erteilung einer Buchmachererlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz liegen. Das sind die ersten im Landkreis München überhaupt. Wand

Die Stadt München hat mich bereits mit Mustern von Bescheiden und Buchmacherausweisen versorgt, bin aber immer offen für weiteres.

Grüße aus Bayern
Thema: Erlaubnispficht von Versicherungsmaklern
Landratsamt München Gronegger

Antworten: 7
Hits: 5.915
Erlaubnispficht von Versicherungsmaklern 09.03.2006 14:16 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Allerseits,

hier kommt wieder mal eine Frage aus dem Süden der Republik.

Es sollte doch nach Vorgaben der EU zum 01.01.2006 umgesetzt sein, dass Versicherungsmakler erlaubnispflichtig werden.
Das Vorbild für diese neue Vorschrift (soll dann 34d GewO werden) sollte der 34c GewO sein.
Das heißt, die Versicherungsmakler wären ebenso zu prüfen wie die 34c Makler

Ist Euch etwas bekannt, ob das jetzt tatsächlich schon umgesetzt ist und wir das nur nicht mitgekriegt haben, oder ob das wieder mal, wie so manche "tollen" Änderungen auf Eis gelegt sind.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß aus München
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