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Thema: "verdecktes Bauherrenmodell" - Prüfberichtspflichtig? |
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Hallo,
ich habe einen Fall zum 34c GewO;
es geht um folgendes:
Es gibt eine GmbH, die nach eigener Aussage ein sog. verdecktes Bauherrenmodell betreibt.
das sieht Folgendermaßen aus:
1. Der Käufer (spätere HAuseigentümer) kauft das Grundstück und die Planung des Vorhabens von einem Unternehmer bzw. Planer.
2. Der Käufer beauftragt die Firma GmbH mit der Errichtung des Vorhabens (Werkvertrag).
3. Die GmbH vergibt die Ausführung des Vorhabens an eine Baufirma und der Käufer zahlt für die Errichtung des Gebäudes den Kaufpreis an die Firma GmbH.
Es stellt sich hier die Frage, ob die GmbH für diese Tätigkeit prüfberichtspflichtig ist.
Meiner Meinung nach ist das hier dennoch eine Tätigkeit als Bauherr - evtl. auch als Baubetreuer - und dafür ein Prüfbericht abzugeben.
Dafür spricht:
Die GmbH vergibt die Bauaufträge in eigenem Namen für eine Fremde Rechnung und verwendet dazu Vermögenswerte von den Erwerbern.
Was meint Ihr? Ich soll der GmbH noch heute oder morgen Bescheid geben. Wobei wir morgen langen Behördentag haben (bis halb 6)
Viele Grüße aus München
Landratsamt München Gronegger
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Thema: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts |
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Hallo,
ich schließe mich hier meinem Vorredner an.
Versicherungsvermittlung ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Das heißt, wenn der Gewerbetreibende die Erlaubnis nicht hat, dann habe ich nach § 15 Abs. 2 GewO eine Betriebsschließung durchzuführen.
Dafür ist diejenige Stelle zuständig, welche die Gewerbeuntersagung erlassen würde (in Bayern) und damit die Kreisverwaltungsbehörde.
Herr Mischner hat ja eh schon für Sachsen rausgesucht.
Viele Grüße aus München
Gronegger
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Thema: Widerruf § 34c |
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Hallo,
ich mache auch Widerrufe und stimme meinen beiden Vorrednern zu.
Ich würd auch nicht das Urteil abwarten, sondern schon vorab versuchen, Gründe für den Widerruf zu finden.
Viel Erfolg und gutes gelingen.
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Thema: Thai-Massagen am Sonntag |
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Hallo,
wir sehen das so:
Der Betrieb einer "Wellness-Einrichtung" - dient der Körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe und damit der Freizeitgestaltung. Wichtig ist hierbei, dass es sich tatsächlich um den Wellness-Bereich handelt. Wir gehen davon aus, dass diese Einrichtungen bei uns keinen großartigen Lärm erzeugt - soll ja der Entspannung dienen.
Ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 FTG liegt damit u.E. nicht vor.
Viele Grüße aus München
Gronegger
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Thema: Bußgeldbescheid wegen Sportwetten??? |
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Hallo,
ich habe von der Staatsanwaltschaft einen Vorgang wegen "unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels" zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit erhalten.
Strafanzeige hat bei uns die zuständige Kripo gestellt.
Ich war immer der Auffassung, hier wäre der § 284 StGB einschlägig und nur nachrangig die Bußgeldvorschriften aus dem AG GlüStV.
Jetzt meine Frage:
Hat schon mal jemand einen Bußgeldbescheid wegen "unerlaubter Veranstaltung eines Glückspiels" erlassen?
Nichts tun will ich auch nicht, das macht schon die Staatsanwaltschaft.
Viele (frustrierte) Grüße aus München
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Thema: Abhalten eines Marktes ohne Festsetzung |
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Hallo liebe Forenmitglieder,
wir haben einen Marktveranstalter, der bereits zum zweiten Mal einen Markt an einem Sonntag abgehalten hat, ohne die Festsetzung beim Landratsamt zu beantragen.
Nachdem ich die ganze Geschichte nur vertretungsweise mache, kenne ich mich natürlich nicht so aus. Ich habe deshalb ein paar Fragen:
Eigentlich ist das ganze ja ein Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz, welchen die Standbetreiber begehen.
Bislang waren die Märkte aber immer festgesetzt (die letzten 10 Jahre).
Seit Anfang des Jahres wird der Markt jedoch von einem neuen Marktveranstalter gemacht, so dass ich eigentlich nicht die Standbesitzer dafür verantwortlich machen möchte, denn eigentlich konnten sie (meiner Meinung nach) davon ausgehen, dass der Markt wie bisher genehmigt wurde.
Kann ich auch alleine gegen den Marktveranstalter vorgehen?
Viele Grüße aus Bayern
Gronegger
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Thema: Gewerbeanmeldung eines Wohnsitzlosen |
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Hallo an alle Gewerberechtler,
an uns wurde von einer Landkreisgemeinde folgender Fall zur Klärung herangetragen:
Ein Wohnsitzloser (nach seiner Aussage lebt er in Hotels - er ist soviel unterwegs, so dass sich eine eigene Wohnung nicht rentiert) wollte ein Gewerbe anmelden.
Er konnte als Ausweispapier nur einen abgelaufenen Personalausweis vorlegen (Melderechtsstelle wurde bereits von uns informiert).
Als Wohnsitz wollte er keine Anschrift angeben.
Kann man eine solche Gewerbeanmeldung annehmen?
Viele Grüße aus dem Süden der Republik
Gronegger
Nachtrag:
Also der Betriebssitz wäre fest in der Gemeinde, von dort aus ist er für die Kunden erreichbar. Er möchte irgendwas mit Computer-Programmierung oder ähnliches machen.
Zwischenzeitlich überlegt er, ob er sich dort nicht melderechtlich anmeldet.
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Thema: Buchmachererlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz |
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Ein fröhliches hallo aus Bayern!
Ich habe wieder mal ein Problem, das leider nicht so leicht zu lösen ist, wie ich befürchte.
Ich habe hier zwei Anträge auf Erteilung einer Buchmachererlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz liegen. Das sind die ersten im Landkreis München überhaupt.
Die Stadt München hat mich bereits mit Mustern von Bescheiden und Buchmacherausweisen versorgt, bin aber immer offen für weiteres.
Grüße aus Bayern
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Thema: Erlaubnispficht von Versicherungsmaklern |
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Hallo Allerseits,
hier kommt wieder mal eine Frage aus dem Süden der Republik.
Es sollte doch nach Vorgaben der EU zum 01.01.2006 umgesetzt sein, dass Versicherungsmakler erlaubnispflichtig werden.
Das Vorbild für diese neue Vorschrift (soll dann 34d GewO werden) sollte der 34c GewO sein.
Das heißt, die Versicherungsmakler wären ebenso zu prüfen wie die 34c Makler
Ist Euch etwas bekannt, ob das jetzt tatsächlich schon umgesetzt ist und wir das nur nicht mitgekriegt haben, oder ob das wieder mal, wie so manche "tollen" Änderungen auf Eis gelegt sind.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß aus München
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