Strafbarkeit- Sportwetten |
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.158.109
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Strafbarkeit- Sportwetten |
|
aus Frankenthal (Pfalz)
ich hätte da mal ein Problem... und zwar haben wir eine Untersagungsverfügung an eine Sportwettenvermittlerin in Abdruck an unsere Staatsanwaltschaft zur Kenntnis und ggf. weiteren Verwendung gegeben... die Staatsanwaltschaft hat uns nun mitgeteilt, dass sie das Verfahren einstellen wolle, da ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliege... meines Wissens war das bisher bei allen in der Sache anhängigen Verfahren die Begründung... halten Sie die wirklich noch für griffig? Haben Sie bereits entsprechende Erfahrungen gemacht? Vielleicht wurde das Thema hier ja auch schon mal diskutiert, ich habe es aber auf Anhieb nicht gefunden..
im Voraus schon Danke für Ihre Hilfe!
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
|
|
1
30.01.2007 10:35 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Schwarzer
König
Dabei seit: 05.01.2006
Beiträge: 750
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 5.016.436
Nächster Level: 5.107.448
|
|
RE: Strafbarkeit- Sportwetten |
|
da kann man wohl nichts machen. Die strafrechtliche Beurteilung ist halt von der individuellen Schuld abhängig. Also streckt die Staatsanwaltschaft die Waffen, obwohl dies zu einem mißverständlichen Signal wird.
Aber:
Sie können ja Ihre Anordnung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zur Geltung bringen. Im Verwaltungsverfahren werden die Karten anders gemischt und Sie können mit Zwangsmitteln, die Sie vielleicht nachträglich androhen müssten, den Laden zur Schließung bewegen.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
|
|
2
30.01.2007 11:22 |
|
|
Solon
|
|
|
|
UAVD ev
Mitglied
Dabei seit: 15.04.2006
Beiträge: 41
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 270.140
Nächster Level: 300.073
|
|
aus Essen,
Umfassende Informationen zur "Rechtslage" erhalten Sie u.a. hier: ISA-Casinos http://www.isa-casinos.de/articles/u.html
Mit freundlichen Grüßen
UAVD e.V.
__________________ Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller
|
|
3
30.01.2007 16:15 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.560.865
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß nach Frankenthal,
z.Zt. ist es leider etwas Wirr in Bund und Land, so dass Sie vor allem auf die Rechtsprechung im eigenen Bundesland schauen müssen.- Das liegt an dem Urteil des BVerfG, denn dies war bei der strafrechtlichen Bewertung nicht so richtig hilfreich, sondern schaute vor allem darauf, dass der Schutzgedanke, die Verhütung/Eindämmung der Spielsucht der einzige Grund ist, welcher die Monopolistenstellung rechtfertigt. Die strafrechtliche Bewertung wurde für den Einzelfall "frei gegeben".
Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Verfahrens. Wenn Sie begründete Zweifel haben, könnten Sie sich nur noch an die Generalstatsanwaltschaft wenden. Aber wenn hier schon der Verbotsirrtum von der StA für die Einzelfallbetrachtung angenommen wird, dann scheint es eher aussichtslos.
Vielleicht sollten Sie ein grundsätzlich klärendes Gespräch mit Ihrer Staatsanwaltschaft suchen, um abschätzend zu können, warum hier der Verbotsirrtum angenommen wurde. Nur eine allgemeine Begründung wegen Rechtsunsicherheit dürfte es eigentlich nicht sein, da Sie den Betreiber vermutlich zuerst bösgläubig im verwaltungsrechtlichen Sinn gemacht haben und entsprechende Fristsetzungen verstrichen sind und dann den Nachweis des unerlaubten Glücksspiels, d.h. Gewinnauszahlungen gebracht haben.
Gruß Meike
|
|
4
30.01.2007 19:57 |
|
|
dieter.muenchrath
Mitglied
Dabei seit: 23.09.2005
Beiträge: 37
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 251.334
Nächster Level: 300.073
|
|
RE: Strafbarkeit- Sportwetten |
|
Hallöle aus Frechen (NRW),
die mangelnde Strafverfolgung ist schon ein Problem. Das habe ich bisher aber auch recht locker gesehen. Es sind schließlich nicht illegale Hinterzimmer-Zockerbuden, sondern angemeldete, steuerzahlende, Betriebe.
Ich habe deshalb NRW-Aufforderung zur Strafanzeige bisher ignoriert.
Zwei Betrieb haben auch nach 1. Verfügung geschlossen, einer ist immer noch tätig. Hier ist meine Untersagungsverfügung (nicht Schließung des Büros, sondern Untersagung der Veranstaltung und/oder Vermittlung von ungenehmigten Sportwetten) Mitte Dezember 06 auch bezgl. der Anordnung der sofortigen Vollziehung vom OVG Münster bestätigt worden. Der Beschluß ist unanfechtbar.
Derzeit läuft das Zwangsverfahren mit 1. Zwangsgeld über 9.000 Eus, das auch schon festgesetzt ist und angedrohtem 2. Zwangsgeld über 12.000 Eus.
Aufgrund der Weigerung trotz unanfechtbarem OVG-Urteil zum Einzelfall nicht zu schließen habe ich Infos doch an Staatsanwaltschaft weitergegeben. Ob die das Verfahren eröffnen und wie die Gerichte das sehen ist abzuwarten. Der wesentliche Unterschied zu vorhergehenden Verfahren liegt m.E. jetzt in der unanfechtbaren Entscheidung des OVG im vorl. Rechtsschutz.
Na dann weiterhin Waidmannsheil
|
|
5
01.02.2007 11:09 |
|
|
räubertochter
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 1.868
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.704.405
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Betrug bei Sportwetten kann in Zukunft leichter strafrechtlich verfolgt werden. Auch Manipulation im Profisport ist zukünftig eine Straftat. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Der Sport spielt eine herausragende Rolle in der Gesellschaft. Auch wirtschaftlich hat er große Bedeutung. Deshalb ist es nötig, Sportwettbetrug und Manipulationen auch mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Nach geltendem Recht war das nicht in allen Fällen möglich. Es bestanden Gesetzeslücken, die nun geschlossen werden.
Für einen sauberen Sport
Lässt sich beispielsweise ein Sportler im Zusammenhang mit einer Sportwette Geld dafür versprechen, dass er einen Wettbewerb manipuliert, ist das künftig strafbar. Auch Vereinbarungen mit Trainern, Schieds-, Wertungs- oder Kampfrichtern sind erfasst.
Im Profisport ist eine derartige Absprache auch ohne Bezug zu einer Sportwette strafbar. Denn dort können Manipulationen erhebliche finanzielle Auswirkungen insbesondere für Sportler und Vereine haben.
Die neuen Strafvorschriften erfassen in- und ausländische Sportwettbewerbe. Findet der Sportwettbewerb im Inland statt, gilt das deutsche Strafrecht – auch wenn der Wettbetrug im Ausland begangen wurde.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
|
|
6
07.04.2016 08:34 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 79.693 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.858.357
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|