Solon
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immo2012
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16
10.11.2014 18:18 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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RE: 6 Verord.der neuen Spielverordnung tritt Morgen in kraft ! |
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hi
danke,
ja hatte irgendwie probleme mit den links !
pg.
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31
10.11.2014 20:32 |
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petergaukler
Kaiser
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hallo,
eine weitere etappe der spvo. (neu) soll ja am
10.2.2016 in kraft treten !
allerdings sind mir die § schleierhaft '?
also was ändert sich ab diesem datum für die automatenaufsteller zwingend ?
auf antworten wartend !
pg.
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61
28.11.2015 18:04 |
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gmg
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Es kommt die Spielerkarte und die den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Datenaufzeichnung.
Für ab diesem Zeitpunkt neu zugelassene Geldspielgeräte.
Ist also erst einmal ein Ding für die Gerätehersteller und die PTB.
Nicht so für den Automatenaufsteller. Dieser kann nur aufstellen, was es - zugelassen - gibt.
Aktuell bzw. ab dem 10. 02. 2016 gibt es NICHTS für die Aufstellung.
Da die alten Kisten (zugelassen nach der SpielV -5. Novelle- bzw. den TR 4.X )sich noch einige Jahre - erlaubt - in der Aufstellung befinden dürfen, wird sich zum 10. 02. 2016 gar nichts zu tun.
Da müssen wir wohl noch einige Jahre auf entsprechende Geräte warten. Allerdings......
Grüße
__________________ gmg
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76
29.11.2015 10:45 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Es kommt die Spielerkarte und die den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Datenaufzeichnung.
Für ab diesem Zeitpunkt neu zugelassene Geldspielgeräte.
Ist also erst einmal ein Ding für die Gerätehersteller und die PTB.
Nicht so für den Automatenaufsteller. Dieser kann nur aufstellen, was es - zugelassen - gibt.
Aktuell bzw. ab dem 10. 02. 2016 gibt es NICHTS für die Aufstellung.
Da die alten Kisten (zugelassen nach der SpielV -5. Novelle- bzw. den TR 4.X )sich noch einige Jahre - erlaubt - in der Aufstellung befinden dürfen, wird sich zum 10. 02. 2016 gar nichts zu tun.
Da müssen wir wohl noch einige Jahre auf entsprechende Geräte warten. Allerdings......
Grüße |
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Derzeit befinden sich tatsächlich nur Geräte in der Aufstellung die älteren Datums sind -
eben mit dem zigten update und mehrmals neutüv !!!
Also wieder viel bla bla Seitens der Gesetzgeber .
Was ist aber ,wenn neue software in ein altes novoline bj.xxxx einprogrammiert wird , ab wann sind die denn unzulässig ?
Die Messe naht und alte Modelle werden angeboten !
pg.
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91
29.11.2015 14:22 |
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gmg
Foren Gott
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Solche Altgeräte dürfen bis 10. 11. 2018 weiter betrieben werden (vgl. 7. Novelle der SpielV).
Grüße
__________________ gmg
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106
29.11.2015 14:36 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Solche Altgeräte dürfen bis 10. 11. 2018 weiter betrieben werden (vgl. 7. Novelle der SpielV).
Grüße |
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hallo,
falls dann noch die höchsten gerichte weitere verordnungen der länder einkassieren
so stehen diese geräte also bis ultimo !
gruss
pg.
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121
29.11.2015 15:12 |
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gmg
Foren Gott
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Die Spielverordnung ist eine Bundesvorschrift (BMWi).
Grüße
__________________ gmg
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136
29.11.2015 18:44 |
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sunrise
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Zitat: |
Original von petergaukler
Die Messe naht und alte Modelle werden angeboten !
pg. |
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welche Messe?
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106
30.11.2015 23:09 |
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Rooobert
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Am Stundenverlust wird nix geändert ? Ist doch wunderbar - dann zahlen die Kisten etwas weniger aus - die Zocker kleben nen Tesa auf die Starttaste , und alles ist im Lack.
dumm, dümmer, am dümmsten, deutsche Suchtexperten
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1
11.11.2014 19:24 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Rooobert
Am Stundenverlust wird nix geändert ? Ist doch wunderbar - dann zahlen die Kisten etwas weniger aus - die Zocker kleben nen Tesa auf die Starttaste , und alles ist im Lack.
dumm, dümmer, am dümmsten, deutsche Suchtexperten
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die fa.bergmann legte früher kleine plättchen die man in die risikotaste klemmen musste mit bei und alles
war gut !
!
pg.
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16
11.11.2014 21:37 |
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immo2012
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Zitat: |
Original von Rooobert
Am Stundenverlust wird nix geändert ? Ist doch wunderbar - dann zahlen die Kisten etwas weniger aus - die Zocker kleben nen Tesa auf die Starttaste , und alles ist im Lack.
dumm, dümmer, am dümmsten, deutsche Suchtexperten
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Häh Probleme beim Lesen oder was?
Stundenverlust 33 -> 20
Autostart mit Tesa oder ähnliches geht nicht mehr weil getrennte Betätigung erforderlich
die haben da dazugelernt
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16
12.11.2014 08:21 |
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Rooobert
Routinier
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Jetzt mal im Ernst, nun läuft das Fass über ! Ich gehe davon aus dass in 3 Jahren mindestens 70 Prozent aller Aufstellbetriebe abgewickelt sein werden oder Insolvenz anmelden. Ich pers. Kenne keinen der weitermachen wird !
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1
12.11.2014 07:01 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Original von Rooobert
Jetzt mal im Ernst, nun läuft das Fass über ! Ich gehe davon aus dass in 3 Jahren mindestens 70 Prozent aller Aufstellbetriebe abgewickelt sein werden oder Insolvenz anmelden. Ich pers. Kenne keinen der weitermachen wird ! |
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Dann haben die Regelungen zum Schutz des staatlichen Glücksspielmonopols doch Erfolg gehabt.
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16
12.11.2014 09:03 |
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AutomatenHütte
Mitglied
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Wird sich zeigen. Nach der letzten Änderung haben auch alle gejammert. Manche sind durchs Raster gefallen, anderen geht es besser als je zuvor.
Die Hersteller arbeiten schon lange an neuen Sachen. Und auch diesmal werden sich Mittel und Wege finden.
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16
13.11.2014 16:37 |
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BrainTopping
Routinier
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Zitat: |
Original von AutomatenHütte
Wird sich zeigen. Nach der letzten Änderung haben auch alle gejammert. Manche sind durchs Raster gefallen, anderen geht es besser als je zuvor.
Die Hersteller arbeiten schon lange an neuen Sachen. Und auch diesmal werden sich Mittel und Wege finden. |
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Sorgt Euch nicht! Genau wie von AutomatenHütte prognostiziert wird es laufen. Denn der geniale verklausulierte Geniestreich-Passus aus der letzten Version der Spielverordnung wurde ja im Grunde 1:1 übernommen, nur die nachweislich nicht sonderlich wichtigen Grundpfeiler wurde ein wenig verrückt.
Mit dem Fazit, dass das was die vorherige Gerätegeneration so erfolgreich gemacht hat, im wesentlichen weiterbestehen darf.
Unbenannt. Unerklärt. Unthematisiert.
Es darf einfach so weitergehen mit dem programmierten Zufall, der die niedersten Instinkte bei Spielsüchtigen weckt. Und der übrigens sicher keinen Mehrwert für die angeblichen Freizeitspieler hat, ausser äußerst effektiv die potentiell suchtgefährdeten Menschen möglichst schnell zur Ader zu lassen.
1. Gewinne in solcher Höhe ausgezahlt werden, dass bei langfristiger Betrachtung kein höherer Betrag als 20
Euro je Stunde als Kasseninhalt verbleibt,
2. die Gewinnaussichten zufällig sind, für jeden Spieler gleiche Chancen eröffnet werden und die am Gerät
dargestellten Gewinnaussichten zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 Euro übersteigen
Systemtechnisch wird sich ja im Grunde nichts ändern, wieso auch. Das Grundsystem kann und wird das selbe bleiben - also Systemfehler ahoi! Und man kann nachher wieder prima damit prahlen, dass obwohl die Branche 20 Euro die Stunde einnehmen kann, der Durchschnitt nur bei xyz liegt! Die Hersteller sind ja soooo nett. Und die Systemfehler machen dann einfach wieder den Rest, denn sie sind ja das Sahnehäubchen. Warum etwas an den schlimmen Systembedigungen ändern, wenn man mit ihnen doch jeden nur denkbaren Fehler rechtfertigen kann. Geniales Konzept, das besonders deshalb aufgeht, weil man die Öffentlichkeit im Falle der Systemfehler falsch informieren darf bzw. keine Informationspflicht besteht. Man muss sich ja vor niemandem rechtfertigen - und man darf hinzu verheimnlichen, wer die Zeche für die Systemfehler tatsächlich zahlt.
Klar, der eine oder andere Aufsteller wird vor die Hunde gehen, weil er den aus der Änderung der Spielverordnung resultierenden (wohl aber nicht wirklich erheblichen) finanziellen Mindereinnahmen nicht kompensieren kann. Erinnert mich doch irgendwie ein wenig an die Sache mit der Gewinnertragssteuer/Vergnügungssteuer.
Wer geht bei solchen Aktionen letztendlich sicherlich nicht vor die Hunde?
Ihr spielt schon Eure Spielchen - aber vergesst nicht, dass Ihr sie auf meinem Rücken spielt.
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31
18.11.2014 04:29 |
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