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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Kutten in Spielstätten - Auswirkungen OLG Hamburg » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Kutten in Spielstätten - Auswirkungen OLG Hamburg
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Meike
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Kutten in Spielstätten - Auswirkungen OLG Hamburg

Hallo zusammen,

wie ich hörte, gibt es ganz spezielle Städte, wo es Spielstätten unterschiedlichster Art gibt, in denen die "Türen gemacht" werden, bzw. in denen Kuttenträger anzutreffen sind.

Da das Vereinsgesetz vielleicht genauso wenig bekannt ist wie das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz hier der Hinweis im Forum:

Nachdem das Urteil des OLG Hamburg vom 07.04.2014, 1-20/13 (Rev.)-1 Ss 38/13 im Langtext vorlag und analysiert wurde, gilt dies nun nicht nur für das Land Hamburg, sondern wurde von diversen Staatsanwaltschaften als anwendbar "übernommen"

Hier der Straftatbestand
§ 9 Abs 1 S 1 Nr 1 VereinsG, § 9 Abs 2 S 2 VereinsG, § 20 Abs 1 S 1 Nr 5 VereinsG, § 17 StGB


hier nachlesbar http://www.gesetze-im-internet.de/verein...64BJNE002604320


So gilt dies z.B. für den gesamten Bereich der StA Düsseldorf und auch beim aktuellen Vereinsverbot in Niedersachsen wird darauf hingewiesen.

http://www.derwesten.de/staedte/duesseld...-id9578884.html

http://www.ndr.de/nachrichten/niedersach...,rocker554.html


VG
Meike

P.S.: Und auch wenn funnyweb & Co wieder Schnappatmung bekommen, natürlich gilt auch das Vereinsgesetz wie auch das ZAG in der illegalen Sportwettvermittlungsstelle.
1 12.07.2014 08:02 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Erwin32 Erwin32 ist männlich
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Mal konkret bitte. Was ist denn eine illegale Sportwettvermittlungsstelle? Und wie "gilt das Vereinsgesetz auch" da?

Das ZAG gilt da nicht. Ständige Wiederholungen solcher Behauptungen machen es nicht besser.
Schönes Spiel
Erwin32
2 13.07.2014 20:43 Erwin32 ist offline E-Mail an Erwin32 senden Beiträge von Erwin32 suchen
Solon
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Meike
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Themenstarter Thema begonnen von Meike


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Hallo Erwin,

da Du für den nicht-öffentlichen Bereich im Forum zugelassen bist, müsstest Du eigentlich ein Bediensteter sein.

Deine Antwort:

"Mal konkret bitte. Was ist denn eine illegale Sportwettvermittlungsstelle? Und wie "gilt das Vereinsgesetz auch" da?

Das ZAG gilt da nicht.

Ständige Wiederholungen solcher Behauptungen machen es nicht besser."


lässt daran aber erheblich zweifeln.



Weder im Vereinsgesetz, noch im ZAG sind bestimmte legale oder illegale Gewerbebetriebe von dessen Wirkung ausgeschlossen.


Wenn Du den Unterschied zwischen Legalität und Illegalität nicht kennst, hilft z.B. Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4t

".....Legalität ist die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens. ......Das Gegenteil von Legalität ist die Illegalität. Sie bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht, egal ob durch den Bürger oder den Staat. ............ Eine Form der Illegalität ist die Strafbarkeit. ....."


Anhand eines Beispiels wird es vielleicht deutlicher

Glücksspiel ist wie Autofahren, grundsätzlich verboten, es sei denn man hat eine gültige Fahrerlaubnis und wie man auf bestimmten Strecken fahren darf, ist gesondert geregelt. Und dies hat auch gute Gründe, siehe http://www.juraexamen.info/the-fast-and-...unigungsrennen/
3 14.07.2014 05:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,


genau diese Behauptungen stimmen leider nicht. Und da Du als Polizeibeamtin mit einer Menge Macht ausgestattet wurdest und diese nutzt, ist es besonders tragisch. Deine Kompetenzsimulation ist zwar beeindruckend, aber schädlich für den Glauben an den Rechtsstaat. Und das geht alle an. Ich hätte den internen Bereich auch bevorzugt, aber Du trägst Deine in der Folge unzutreffenden Aussagen in die Öffentlichkeit. Da muss ich schon aus Gerechtigkeitsgründen gegenüber den unzureichend informierten Betroffenen reagieren.


Nochmal für Dich zur Erklärung: Benötigt der Anbieter/Vermittler von Sportwetten grundsätzlich eine Erlaubnis? Ja. Kann er die in Deutschland aufgrund eines europarechtswidrigen Monopols bekommen? Nein. Wessen Schuld ist das? Deine (der Staat). Bestrafen wir jetzt diejenigen, die dieses grundsätzlich erlaubnisfähige Gewerbe wahrnehmen?


Und jetzt kommen die unterschiedlichen Schlussfolferungen. DU: natürlich! Mit allen Mitteln. Egal was. Alles versuchen und sich erst nach Jahren von Gerichten belehren lassen müssen. Persönlich folgenlos, aber die Betroffenen sind gebranntmarkt. Schlimmstenfalls trägt der Dienstherr die Folgen (Gerichtskosten, Sach- und Personalkosten, Schadenersatzleistungen, Vertrauen in Rechtstaatlichkeit). Fehlende Erlaubnis, Steuer, ZAG, Vereinsgesetz, Jugendschutz, Betriebsstättenverordnung...... Und zur Not auch gern abwegiges wie z.B dann Geldwäscherichtlinien. Was denn nun? DIE können ja wohl - wenn man kurz nachdenkt, könnte man drauf kommen - nur für legale Anbieter gelten. Aber das sind doch angeblich nicht. Egal. Erst mal verfolgen.


Und Deine persönliche Einstellung, mit welcher Du andere Mitarbeiter des Staates und seiner Organe zum Mitmachen nötigst, bringt reichlich Probleme. Aber da kannst Du Dich am Ende gut rausreden: mache ja nur meinen Job. Führst Du eine Statistik über die aufgrund Deiner Behauptungen angeleierten Straf- und Verwaltungsverfahren in diesem Bereich, die verlorenen wurden?


Du wünscht Dir z.B. auch eine Studie über Glücksspiel und die Folgen, welche von der Kriminalpolizei und deren Experten durchgeführt/verantwortet wird. Gott bewahre! Da ist das Ergebnis auch klar. Das ist wieder ein anderes Thema, zeigt aber die Grundeinstellung.


Wenn Dir nicht passt, das die "Kriminal"polizei nicht die allein seligmachende und rechtsetzende Staatsmacht ist: heul doch (kleine Anlehnung an: Pech gehabt), aber lass andere in Ruhe.

Erwin32
4 14.07.2014 09:45 Erwin32 ist offline E-Mail an Erwin32 senden Beiträge von Erwin32 suchen
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...welch weise worte Danke Erwin
Danke Jogi
Danke Mario
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5 14.07.2014 17:30 John-Lautner ist offline E-Mail an John-Lautner senden Beiträge von John-Lautner suchen
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Kompetenzsimulation

Respekt ein edles Wort, sowas füge ich gerne meinem Wortschatz1 zu
6 14.07.2014 23:38 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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somit hat das thema einem edlen, edukativen zwecke gedient - möge das forum
noch hunderte seiner art gebären, für eine bessere welt.
ad astra!

Respekt

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von lodermulch: 15.07.2014 06:38.

7 15.07.2014 06:37 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
Meike
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Themenstarter Thema begonnen von Meike


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Lieber Erwin,

nun habe ich in vielen Beiträgen Dir den Unterschied zwischen
Strafverfahren und Verwaltungsverfahren versucht zu erläutern,
dass es unterschiedliche Formen von eingestellten Verfahren gibt,
man immer genau im Einzelfall betrachten muss, warum ein Verfahren nicht funktioniert hat,

aber das war offensichtlich vergeblich.

Statt dessen stellst Du einfach wieder eine Großgemengelage her und stellst

illegale Sportwettvermittler als "Gebrandmarkt" dar, wenn Strafverfahren gegen diese eingeleitet wurden.


Nenne ein Aktenzeichen zu einem Verfahren, welches nach ZAG zu einem Sportwettvermittler strafrechtlich eingestellt wurde mit dem Grund der Einstellung.

So war der Start unserer Diskussion nach Deinen ersten wilden Behauptungen.

Dazu warst Du aber nicht in der Lage.



In diesem Beitrag geht es darum,

dass z.B. Hells Angels die "Türen" in einer Spielhalle machen könnten oder Bandidos eine Sportwettvermittlungsstelle betreiben könnten oder Angehörige des Gremiums in einem illegalen Pokerturnier antreten würden und dies mit Kutte.

Dann stellt das Tragen dieser Kutten auch bei Dir in Niedersachsen eine Straftat dar.

Vielleicht solltest Du deine Diskussion mit Deinem Innenministerium führen und dann schauen wir mal wie das mit der "Kompetenzsimulation" dann aussieht.


VG
Meike


P.S.: Ein Beispiel aus Berlin, betr. Kutten&Sportwetten

http://www.bz-berlin.de/tatort/was-hat-k...chuessen-zu-tun


hier ein Beispiel ohne Kutte in Spielhalle

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duis...n-aid-1.3196223

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 19.07.2014 08:05.

8 19.07.2014 07:16 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Erwin32 Erwin32 ist männlich
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Hallo Meike und vielen Dank! Du hat es durch Deine letzten Beiträge mal wieder geschafft, mir ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Bisher hatte ich angenommen, eine ernst zu nehmende Diskussion wäre mit Dir möglich. Trotz mehrerer Versuch ist es mir aber nicht gelungen, Dich zum nachdenken zu bringen. Recht herzlich bedanke ich mich für Deinen Versuch, mir Unterschiede zwischen Straf- und Verwaltungsverfahren erklären zu wollen. Aber für den Weg „Herr Lehrer, ich weiß was“, müsste man selbst schon wirklich informiert sein. Das bist Du – zumindest soweit es aktuelle Rechtsprechung betrifft – aber eindeutig nicht. Die Versuche, ein komplexes Rechtsthema auf einfache Fragestellungen herunter zu brechen und bei schwierigen Fragen bockig auf Einzelaspekte umzuschwenken, sind mittlerweile zu durchschaubar. Bei jedem im Grunde ernsten Thema bringst Du unzusammenhängende Sachverhalte ein, um Deine Einstellung zu untermauern.

Ja. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (soviel Genauigkeit und Zeit dürfte schon sein) hat in einem Erlass u.a. das Zeigen der „Deadheads“ in der Öffentlichkeit untersagt.

Und jetzt kommt von Dir wieder: „….natürlich gilt auch das Vereinsgesetz wie auch das ZAG in der illegalen Sportwettvermittlungsstelle.“

Die von Dir angegebenen links verschweigen leider wieder eine nicht unerhebliche Fragestellung, welche zukünftig sicher wieder Gerichte beschäftigen wird. Hier ein letzter Versuch, mit Niveau zu argumentieren:

http://www.tagesschau.de/inland/hellsangels-104.html

Da mir an einer tiefergehenden Briefreundschaft aber nicht gelegen ist und ich meine Beiträge nicht während meiner Dienstzeit fertigen kann, schalte ich gern einen Gang runter und schließe mich Deinem Argumentations- und Diskussionsstil an. Nochmals Dank für die Freude, dass Du die Bild-Zeitung als Quellenangabe herangezogen hast. So schlicht war ja nicht mal Herr zu Guttenberg.

Hallo Forengemeinde,

in Niedersachsen dürfen Kuttenträger kein Bier verkaufen. Oder Kaffee. Oder Döner. Mit dem Thema „Sportwetten“ hat das aber nix zu tun. Die dürfen nicht einfach nur wegen fehlender Erlaubnis verboten werden und sind nicht grundsätzlich illegal.
Erwin32
9 20.07.2014 13:30 Erwin32 ist offline E-Mail an Erwin32 senden Beiträge von Erwin32 suchen
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