Kutten in Spielstätten - Auswirkungen OLG Hamburg |
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.551.814
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Kutten in Spielstätten - Auswirkungen OLG Hamburg |
|
Hallo zusammen,
wie ich hörte, gibt es ganz spezielle Städte, wo es Spielstätten unterschiedlichster Art gibt, in denen die "Türen gemacht" werden, bzw. in denen Kuttenträger anzutreffen sind.
Da das Vereinsgesetz vielleicht genauso wenig bekannt ist wie das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz hier der Hinweis im Forum:
Nachdem das Urteil des OLG Hamburg vom 07.04.2014, 1-20/13 (Rev.)-1 Ss 38/13 im Langtext vorlag und analysiert wurde, gilt dies nun nicht nur für das Land Hamburg, sondern wurde von diversen Staatsanwaltschaften als anwendbar "übernommen"
Hier der Straftatbestand
§ 9 Abs 1 S 1 Nr 1 VereinsG, § 9 Abs 2 S 2 VereinsG, § 20 Abs 1 S 1 Nr 5 VereinsG, § 17 StGB
hier nachlesbar http://www.gesetze-im-internet.de/verein...64BJNE002604320
So gilt dies z.B. für den gesamten Bereich der StA Düsseldorf und auch beim aktuellen Vereinsverbot in Niedersachsen wird darauf hingewiesen.
http://www.derwesten.de/staedte/duesseld...-id9578884.html
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersach...,rocker554.html
VG
Meike
P.S.: Und auch wenn funnyweb & Co wieder Schnappatmung bekommen, natürlich gilt auch das Vereinsgesetz wie auch das ZAG in der illegalen Sportwettvermittlungsstelle.
|
|
1
12.07.2014 08:02 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Erwin32
Eroberer
Dabei seit: 02.03.2011
Beiträge: 56
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 269.085
Nächster Level: 300.073
|
|
Mal konkret bitte. Was ist denn eine illegale Sportwettvermittlungsstelle? Und wie "gilt das Vereinsgesetz auch" da?
Das ZAG gilt da nicht. Ständige Wiederholungen solcher Behauptungen machen es nicht besser.
Schönes Spiel
Erwin32
|
|
2
13.07.2014 20:43 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.551.814
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Erwin,
da Du für den nicht-öffentlichen Bereich im Forum zugelassen bist, müsstest Du eigentlich ein Bediensteter sein.
Deine Antwort:
"Mal konkret bitte. Was ist denn eine illegale Sportwettvermittlungsstelle? Und wie "gilt das Vereinsgesetz auch" da?
Das ZAG gilt da nicht.
Ständige Wiederholungen solcher Behauptungen machen es nicht besser."
lässt daran aber erheblich zweifeln.
Weder im Vereinsgesetz, noch im ZAG sind bestimmte legale oder illegale Gewerbebetriebe von dessen Wirkung ausgeschlossen.
Wenn Du den Unterschied zwischen Legalität und Illegalität nicht kennst, hilft z.B. Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4t
".....Legalität ist die gesetzliche Zulässigkeit einer Handlung, einer Duldung oder eines Unterlassens. ......Das Gegenteil von Legalität ist die Illegalität. Sie bezeichnet einen Verstoß gegen geltendes Recht, egal ob durch den Bürger oder den Staat. ............ Eine Form der Illegalität ist die Strafbarkeit. ....."
Anhand eines Beispiels wird es vielleicht deutlicher
Glücksspiel ist wie Autofahren, grundsätzlich verboten, es sei denn man hat eine gültige Fahrerlaubnis und wie man auf bestimmten Strecken fahren darf, ist gesondert geregelt. Und dies hat auch gute Gründe, siehe http://www.juraexamen.info/the-fast-and-...unigungsrennen/
|
|
3
14.07.2014 05:55 |
|
|
Erwin32
Eroberer
Dabei seit: 02.03.2011
Beiträge: 56
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 269.085
Nächster Level: 300.073
|
|
Hallo Meike,
genau diese Behauptungen stimmen leider nicht. Und da Du als Polizeibeamtin mit einer Menge Macht ausgestattet wurdest und diese nutzt, ist es besonders tragisch. Deine Kompetenzsimulation ist zwar beeindruckend, aber schädlich für den Glauben an den Rechtsstaat. Und das geht alle an. Ich hätte den internen Bereich auch bevorzugt, aber Du trägst Deine in der Folge unzutreffenden Aussagen in die Öffentlichkeit. Da muss ich schon aus Gerechtigkeitsgründen gegenüber den unzureichend informierten Betroffenen reagieren.
Nochmal für Dich zur Erklärung: Benötigt der Anbieter/Vermittler von Sportwetten grundsätzlich eine Erlaubnis? Ja. Kann er die in Deutschland aufgrund eines europarechtswidrigen Monopols bekommen? Nein. Wessen Schuld ist das? Deine (der Staat). Bestrafen wir jetzt diejenigen, die dieses grundsätzlich erlaubnisfähige Gewerbe wahrnehmen?
Und jetzt kommen die unterschiedlichen Schlussfolferungen. DU: natürlich! Mit allen Mitteln. Egal was. Alles versuchen und sich erst nach Jahren von Gerichten belehren lassen müssen. Persönlich folgenlos, aber die Betroffenen sind gebranntmarkt. Schlimmstenfalls trägt der Dienstherr die Folgen (Gerichtskosten, Sach- und Personalkosten, Schadenersatzleistungen, Vertrauen in Rechtstaatlichkeit). Fehlende Erlaubnis, Steuer, ZAG, Vereinsgesetz, Jugendschutz, Betriebsstättenverordnung...... Und zur Not auch gern abwegiges wie z.B dann Geldwäscherichtlinien. Was denn nun? DIE können ja wohl - wenn man kurz nachdenkt, könnte man drauf kommen - nur für legale Anbieter gelten. Aber das sind doch angeblich nicht. Egal. Erst mal verfolgen.
Und Deine persönliche Einstellung, mit welcher Du andere Mitarbeiter des Staates und seiner Organe zum Mitmachen nötigst, bringt reichlich Probleme. Aber da kannst Du Dich am Ende gut rausreden: mache ja nur meinen Job. Führst Du eine Statistik über die aufgrund Deiner Behauptungen angeleierten Straf- und Verwaltungsverfahren in diesem Bereich, die verlorenen wurden?
Du wünscht Dir z.B. auch eine Studie über Glücksspiel und die Folgen, welche von der Kriminalpolizei und deren Experten durchgeführt/verantwortet wird. Gott bewahre! Da ist das Ergebnis auch klar. Das ist wieder ein anderes Thema, zeigt aber die Grundeinstellung.
Wenn Dir nicht passt, das die "Kriminal"polizei nicht die allein seligmachende und rechtsetzende Staatsmacht ist: heul doch (kleine Anlehnung an: Pech gehabt), aber lass andere in Ruhe.
Erwin32
|
|
4
14.07.2014 09:45 |
|
|
John-Lautner
Tripel-As
Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.077.528
Nächster Level: 1.209.937
|
|
...welch weise worte
Erwin
Jogi
Mario
|
|
5
14.07.2014 17:30 |
|
|
immo2012
Routinier
Dabei seit: 17.08.2012
Beiträge: 491
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.096.920
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Kompetenzsimulation
Respekt ein edles Wort, sowas füge ich gerne meinem Wortschatz1 zu
|
|
6
14.07.2014 23:38 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.551.814
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Lieber Erwin,
nun habe ich in vielen Beiträgen Dir den Unterschied zwischen
Strafverfahren und Verwaltungsverfahren versucht zu erläutern,
dass es unterschiedliche Formen von eingestellten Verfahren gibt,
man immer genau im Einzelfall betrachten muss, warum ein Verfahren nicht funktioniert hat,
aber das war offensichtlich vergeblich.
Statt dessen stellst Du einfach wieder eine Großgemengelage her und stellst
illegale Sportwettvermittler als "Gebrandmarkt" dar, wenn Strafverfahren gegen diese eingeleitet wurden.
Nenne ein Aktenzeichen zu einem Verfahren, welches nach ZAG zu einem Sportwettvermittler strafrechtlich eingestellt wurde mit dem Grund der Einstellung.
So war der Start unserer Diskussion nach Deinen ersten wilden Behauptungen.
Dazu warst Du aber nicht in der Lage.
In diesem Beitrag geht es darum,
dass z.B. Hells Angels die "Türen" in einer Spielhalle machen könnten oder Bandidos eine Sportwettvermittlungsstelle betreiben könnten oder Angehörige des Gremiums in einem illegalen Pokerturnier antreten würden und dies mit Kutte.
Dann stellt das Tragen dieser Kutten auch bei Dir in Niedersachsen eine Straftat dar.
Vielleicht solltest Du deine Diskussion mit Deinem Innenministerium führen und dann schauen wir mal wie das mit der "Kompetenzsimulation" dann aussieht.
VG
Meike
P.S.: Ein Beispiel aus Berlin, betr. Kutten&Sportwetten
http://www.bz-berlin.de/tatort/was-hat-k...chuessen-zu-tun
hier ein Beispiel ohne Kutte in Spielhalle
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duis...n-aid-1.3196223
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 19.07.2014 08:05.
|
|
8
19.07.2014 07:16 |
|
|
Erwin32
Eroberer
Dabei seit: 02.03.2011
Beiträge: 56
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 269.085
Nächster Level: 300.073
|
|
Hallo Meike und vielen Dank! Du hat es durch Deine letzten Beiträge mal wieder geschafft, mir ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Bisher hatte ich angenommen, eine ernst zu nehmende Diskussion wäre mit Dir möglich. Trotz mehrerer Versuch ist es mir aber nicht gelungen, Dich zum nachdenken zu bringen. Recht herzlich bedanke ich mich für Deinen Versuch, mir Unterschiede zwischen Straf- und Verwaltungsverfahren erklären zu wollen. Aber für den Weg „Herr Lehrer, ich weiß was“, müsste man selbst schon wirklich informiert sein. Das bist Du – zumindest soweit es aktuelle Rechtsprechung betrifft – aber eindeutig nicht. Die Versuche, ein komplexes Rechtsthema auf einfache Fragestellungen herunter zu brechen und bei schwierigen Fragen bockig auf Einzelaspekte umzuschwenken, sind mittlerweile zu durchschaubar. Bei jedem im Grunde ernsten Thema bringst Du unzusammenhängende Sachverhalte ein, um Deine Einstellung zu untermauern.
Ja. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (soviel Genauigkeit und Zeit dürfte schon sein) hat in einem Erlass u.a. das Zeigen der „Deadheads“ in der Öffentlichkeit untersagt.
Und jetzt kommt von Dir wieder: „….natürlich gilt auch das Vereinsgesetz wie auch das ZAG in der illegalen Sportwettvermittlungsstelle.“
Die von Dir angegebenen links verschweigen leider wieder eine nicht unerhebliche Fragestellung, welche zukünftig sicher wieder Gerichte beschäftigen wird. Hier ein letzter Versuch, mit Niveau zu argumentieren:
http://www.tagesschau.de/inland/hellsangels-104.html
Da mir an einer tiefergehenden Briefreundschaft aber nicht gelegen ist und ich meine Beiträge nicht während meiner Dienstzeit fertigen kann, schalte ich gern einen Gang runter und schließe mich Deinem Argumentations- und Diskussionsstil an. Nochmals Dank für die Freude, dass Du die Bild-Zeitung als Quellenangabe herangezogen hast. So schlicht war ja nicht mal Herr zu Guttenberg.
Hallo Forengemeinde,
in Niedersachsen dürfen Kuttenträger kein Bier verkaufen. Oder Kaffee. Oder Döner. Mit dem Thema „Sportwetten“ hat das aber nix zu tun. Die dürfen nicht einfach nur wegen fehlender Erlaubnis verboten werden und sind nicht grundsätzlich illegal.
Erwin32
|
|
9
20.07.2014 13:30 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 255.100 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.284.069
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|