Forum-Gewerberecht

» Kutten in Spielstätten - Auswirkungen OLG Hamburg «

Lieber Erwin,

nun habe ich in vielen Beiträgen Dir den Unterschied zwischen
Strafverfahren und Verwaltungsverfahren versucht zu erläutern,
dass es unterschiedliche Formen von eingestellten Verfahren gibt,
man immer genau im Einzelfall betrachten muss, warum ein Verfahren nicht funktioniert hat,

aber das war offensichtlich vergeblich.

Statt dessen stellst Du einfach wieder eine Großgemengelage her und stellst

illegale Sportwettvermittler als "Gebrandmarkt" dar, wenn Strafverfahren gegen diese eingeleitet wurden.


Nenne ein Aktenzeichen zu einem Verfahren, welches nach ZAG zu einem Sportwettvermittler strafrechtlich eingestellt wurde mit dem Grund der Einstellung.

So war der Start unserer Diskussion nach Deinen ersten wilden Behauptungen.

Dazu warst Du aber nicht in der Lage.



In diesem Beitrag geht es darum,

dass z.B. Hells Angels die "Türen" in einer Spielhalle machen könnten oder Bandidos eine Sportwettvermittlungsstelle betreiben könnten oder Angehörige des Gremiums in einem illegalen Pokerturnier antreten würden und dies mit Kutte.

Dann stellt das Tragen dieser Kutten auch bei Dir in Niedersachsen eine Straftat dar.

Vielleicht solltest Du deine Diskussion mit Deinem Innenministerium führen und dann schauen wir mal wie das mit der "Kompetenzsimulation" dann aussieht.


VG
Meike


P.S.: Ein Beispiel aus Berlin, betr. Kutten&Sportwetten

[URL]http://www.bz-berlin.de/tatort/was-hat-kadir-p-mit-den-todesschuessen-
zu-tun[/URL]


hier ein Beispiel ohne Kutte in Spielhalle

[URL]http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/rocker-massenschlaegerei-
in-rheinhausen-aid-1.3196223[/URL]



Gepostet am 19.07.2014 um 07:16 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=91280#post91280


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