Zugangskontrolle (Pass zeigen in BW) |
petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Zeus
Hallo,
die Zugangskontrolle wurde als nichtig befunden. Insbesondere weil eine Ausweiskontrolle bei offensichtlich über 18 Jährigen Personen diese als "Schikane", und nichts anderes ist diese, erachtet wurde...
Ein Anfang des Endes der Willkür wurde gemacht.....
Gruß Zeus... |
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und was ist mit der Selbstsperre ??
siehe :
Selbstsperre auch in Spielhallen möglich
01.07.2014
Seit Mai gilt eine Sperre in Hessen für Spielbanken UND Spielhallen. Und zwar im ganzen Land. Spielbanken sind übrigens auch Schadensersatzpflichtig, wenn sie gefährdete Spieler nicht aus eigener Initiative am Spielen hindern, d.h. sperren.
Auch in anderen Bundesländern sind Selbstsperren in Spielhallen möglich, allerdings nicht landesweit sondern nur in der jeweiligen Halle.
orig.:
Spielsucht Letzte Hoffnung für kranke Zocker
30.06.2014
Von Janina Raschdorf
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21
02.07.2014 09:09 |
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Solon
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Meike
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Hallo immo,
unter dem Link fand sich nachfolgender Satz
"Eine Abstandsregelung auch für bestehende Spielhallen wird allerdings grundsätzlich für zulässig gehalten"
Wie bereits von LKKS dargelegt, muss bei der Härtefallregelung nachgearbeitet werden.
VG
Meike
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22
02.07.2014 16:07 |
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Solon
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immo2012
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http://archiv.baden-wuerttemberg.de/sixc...et1_zum_drucken
Unzulässig waren die Verfassungsbeschwerden insbesondere, soweit sie sich gegen das Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendeinrichtungen (§ 42 Abs. 3 LGlüG) wandten. Daher war über die Frage der Verhältnismäßigkeit dieser Regelung nicht zu entscheiden. Auch die Verfassungsbeschwerden gegen das Abstandsgebot zu anderen Spielhallen nach § 42 Abs. 1 LGlüG waren nur insoweit zulässig, als dieses dem weiteren Eigenbetrieb bestehender Spielhallen der Beschwerdeführerin zu 4 entgegenstand. Unzulässig waren die Verfassungsbeschwerden des Weiteren, soweit sie sich gegen die Pflicht zur Erstel-lung eines Sozialkonzepts richteten.
So wie ich das lese war die beschwerde gegem die Abstandregelung zu fremden bestehenden Spielhallen unzulässig und wurde nicht geprüft
Gut möglich das es auch Verfassungswidrig ist
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23
02.07.2014 18:34 |
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Rooobert
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Der ganze Staats vertrag genauso die Landesglückspielgesetzte sind allesamt verfassungswidrig - das weiss man doch schon seit langem.
Wer sich dran hielt war der Dumme
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24
02.07.2014 18:54 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von sunrise
Zitat: |
Original von petergaukler
Für BW. wurde ja auch die Abstandsregel für nichtig erklärt |
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Hallo PG,
die Abstandsregel wurde nicht gekippt!
Lediglich wurde klargestellt, dass nicht nur für Mehrfachkonzessionen sondern auchfür Einzelkonzessionen in 2017 Härtefallregelungen möglich sein müssen.
Die Abstandsregel ansich verstößt lt. Urteil nicht gegen die Verfassung.
es grüßt sunrise |
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hallo rooobert,
sunrise
hat doch schon alles gesagt !
pg.
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25
02.07.2014 20:45 |
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LKKS
Kaiser
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Zitat: |
Gut möglich das es auch Verfassungswidrig ist |
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Ja nee is klar.
Zitat: |
Der ganze Staats vertrag genauso die Landesglückspielgesetzte sind allesamt verfassungswidrig - |
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Dto.
Und die Erde bleibt eine Scheibe, gelle?
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Egal was ihr nehmt, die Hälfte reicht auch.
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26
03.07.2014 07:33 |
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