Solon
|
|
|
|
Ullrich
Tripel-As
Dabei seit: 24.08.2011
Beiträge: 206
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 954.892
Nächster Level: 1.000.000
|
|
RE: Gewerbe unter 18 Jahren !? |
|
Hallo Lismus,
Deine bisherigen Grundinformationen sind erstmal richtig. Weitere Auskünfte kann man z.B. über die Industrie- und Handelskammern (IHK) erfahren. Dort gibt es zahlreiche Veröffentlichungen dazu.
Ich würde jedoch an Deiner Stelle beim zuständigen Amtsgericht anrufen, mich mit dem Vormundschaftsgericht verbinden lassen und mir die Auskünfte direkt einholen. Letztendlich wird ja auch dort die Entscheidung darüber getroffen. In einem Gespräch kann der Sachverhalt mit den entscheidenden Details viel besser geklärt werden, als durch Lesen oder Mail schreiben.
Viel Erfolg.
Ullrich
|
|
16
22.01.2014 07:57 |
|
|
Solon
|
|
|
|
HBinder
Haudegen
Dabei seit: 08.08.2013
Beiträge: 590
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.313.053
Nächster Level: 2.530.022
|
|
RE: Gewerbe unter 18 Jahren !? |
|
Guten Morgen,
ich nehme mal an, dass in Deutschland ein Gewerbe angemeldet werden soll. Die Eltern desjenigen sollten einfach mal an das Vormundschaftsgericht schreiben und die Zustimmung des Gerichts zur Gewerbeausübung einholen.
Gruß
HBinder
|
|
16
22.01.2014 07:58 |
|
|
Treda
Grünschnabel
Dabei seit: 11.10.2015
Beiträge: 2
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student
Level: 15 [?]
Erfahrungspunkte: 6.254
Nächster Level: 7.465
|
|
RE: Gewerbe unter 18 Jahren !? |
|
Hi,
ich stand mal vor dem selben Problem und wollte unter 18 Gewerbe anmelden.
Wie auch schon anderen Nutzern angesprochen ist das mit einem Antrag beim Familiengericht definitiv möglich!
Ich konnte gerade erst vor 2 Wochen als Minderjährige mir meinen Gewerbeschein ausstellen lassen
Einen Vordruck für die Anträge hab ich mir hier geholt: www.unter18unternehmer.de
Hat mir sehr geholfen.
LG Treda
|
|
16
11.10.2015 19:40 |
|
|
Steffen Balzer
Haudegen
Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.321.312
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Hallo,
ich schließe mich meinen Vorrednern an.
Falls dennoch ein wenig lesebadarf besteht, hier ist eine kleine und sehr schöne Lektüre zum Thema.
http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/G_Minterjaehrige_01.pdf
Gruß
Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
|
|
1
22.01.2014 09:13 |
|
|
Motcha
Doppel-As
Dabei seit: 13.01.2011
Beiträge: 107
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 519.854
Nächster Level: 555.345
|
|
Guten Morgen,
zuständig ist seit 2009 nicht mehr das Vormundschaftsgericht sondern das Familiengericht.
Wir hatten 2012 einen Fall und das Amtsgericht hat uns mitgeteilt, dass er zusammen mit der Ermächtigung seiner gesetzlichen Vertreter einen schriftlichen Antrag beim AG stellen muss. Das Jugendamt und die zuständige Schule geben eine Stellungnahme dazu ab.
Grüßle
__________________ Und meine Seele spannte
Weit ihre Flügel aus,
Flog durch die stillen Lande,
Als flöge sie nach Haus.
- Joseph Freiherr von Eichendorff -
|
|
1
22.01.2014 09:47 |
|
|
Lismus
Grünschnabel
Dabei seit: 21.01.2014
Beiträge: 3
Bundesland:
außerhalb von Deutschland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 11.263
Nächster Level: 13.278
Themenstarter
|
|
Erstmal vielen vielen Dank. Ich habe vergessen zu sagen das ich aus Österreich bin also ein Gewerbe in Österreich. Ich kann mir aber keine grossen unterschiede vorstellen.
Meine Frage ist jetzt nur was ich denen genau schreiben soll :o ? Was muss alles drinnen stehen und wie ? Währe sehr dankbar für Hilfe.
|
|
1
22.01.2014 15:19 |
|
|
HBinder
Haudegen
Dabei seit: 08.08.2013
Beiträge: 590
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.313.053
Nächster Level: 2.530.022
|
|
Also, wenn Sie in Österreich tätig werden wollen, dann können Sie wichtige Informationen beim Einheitlichen Ansprechpartner in Österreich erhalten (siehe EA).
|
|
16
22.01.2014 16:50 |
|
|
Lismus
Grünschnabel
Dabei seit: 21.01.2014
Beiträge: 3
Bundesland:
außerhalb von Deutschland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 11.263
Nächster Level: 13.278
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von HBinder
Also, wenn Sie in Österreich tätig werden wollen, dann können Sie wichtige Informationen beim Einheitlichen Ansprechpartner in Österreich erhalten (siehe EA). |
|
Vielen vielen Dank !
Ich habe das Team mal angeschrieben. Hoffentlich können die mir weiterhelfen.
|
|
31
22.01.2014 17:24 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 20.785 | Views gestern: 384.399 | Views gesamt: 893.319.050
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|