Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Gewerbe unter 18 Jahren !? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=12007)


Geschrieben von Lismus am 21.01.2014 um 17:33:

Fragezeichen Gewerbe unter 18 Jahren !?

Guten Tag

Ich habe gelesen es soll möglich sein unter 18 (mit 16) ein Gewerbe zu eröffnen. Vorraussetzungen dafür sind das beide Elternteile damit einverstanden sind (sind sie) und das das Vormundschaftsgericht (Familiengericht?) damit einverstanden ist. Da ich mich noch genauer informieren wollte habe ich bei der nächsten WKO angerufen. Tja keiner weis was genaues :o. Wie kontaktiert man nun das Familiengericht etc. und was muss ich denen schreiben ? Und wie ? Gibt es dafür ein Formular oder dergleichen ? Ich sitz jetzt schon recht lange planlos herum und suche nach Informationen. Vielleicht weis jemand von euch mehr. Sind noch mehr Schritte notwendig ?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen smile

Mit freundlichen Grüßen

Zitat von WKO online:
Die Gewerbeordnung sieht folgende allgemeine Voraussetzungen vor:
Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft);
die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels zur Ausübung des Gewerbes
Fehlen von Ausschlussgründen.



Geschrieben von Ullrich am 22.01.2014 um 07:57:

  RE: Gewerbe unter 18 Jahren !?

Hallo Lismus,

Deine bisherigen Grundinformationen sind erstmal richtig. Weitere Auskünfte kann man z.B. über die Industrie- und Handelskammern (IHK) erfahren. Dort gibt es zahlreiche Veröffentlichungen dazu.

Ich würde jedoch an Deiner Stelle beim zuständigen Amtsgericht anrufen, mich mit dem Vormundschaftsgericht verbinden lassen und mir die Auskünfte direkt einholen. Letztendlich wird ja auch dort die Entscheidung darüber getroffen. In einem Gespräch kann der Sachverhalt mit den entscheidenden Details viel besser geklärt werden, als durch Lesen oder Mail schreiben.

Viel Erfolg.
Ullrich



Geschrieben von HBinder am 22.01.2014 um 07:58:

  RE: Gewerbe unter 18 Jahren !?

Guten Morgen,

ich nehme mal an, dass in Deutschland ein Gewerbe angemeldet werden soll. Die Eltern desjenigen sollten einfach mal an das Vormundschaftsgericht schreiben und die Zustimmung des Gerichts zur Gewerbeausübung einholen.

Gruß
HBinder



Geschrieben von Steffen Balzer am 22.01.2014 um 09:13:

 

Hallo,

ich schließe mich meinen Vorrednern an.

Falls dennoch ein wenig lesebadarf besteht, hier ist eine kleine und sehr schöne Lektüre zum Thema.

http://www.ihk-niederbayern.de/uploads/media/G_Minterjaehrige_01.pdf

Gruß

Steffen



Geschrieben von Motcha am 22.01.2014 um 09:47:

 

Guten Morgen,

zuständig ist seit 2009 nicht mehr das Vormundschaftsgericht sondern das Familiengericht.

Wir hatten 2012 einen Fall und das Amtsgericht hat uns mitgeteilt, dass er zusammen mit der Ermächtigung seiner gesetzlichen Vertreter einen schriftlichen Antrag beim AG stellen muss. Das Jugendamt und die zuständige Schule geben eine Stellungnahme dazu ab.

Grüßle



Geschrieben von Lismus am 22.01.2014 um 15:19:

 

Erstmal vielen vielen Dank. Ich habe vergessen zu sagen das ich aus Österreich bin also ein Gewerbe in Österreich. Ich kann mir aber keine grossen unterschiede vorstellen.

Meine Frage ist jetzt nur was ich denen genau schreiben soll :o ? Was muss alles drinnen stehen und wie ? Währe sehr dankbar für Hilfe.



Geschrieben von HBinder am 22.01.2014 um 16:50:

 

Also, wenn Sie in Österreich tätig werden wollen, dann können Sie wichtige Informationen beim Einheitlichen Ansprechpartner in Österreich erhalten (siehe EA).



Geschrieben von Lismus am 22.01.2014 um 17:24:

 

Zitat:
Original von HBinder
Also, wenn Sie in Österreich tätig werden wollen, dann können Sie wichtige Informationen beim Einheitlichen Ansprechpartner in Österreich erhalten (siehe EA).


Vielen vielen Dank !
Ich habe das Team mal angeschrieben. Hoffentlich können die mir weiterhelfen.



Geschrieben von Treda am 11.10.2015 um 19:40:

Daumen hoch! RE: Gewerbe unter 18 Jahren !?

Hi,

ich stand mal vor dem selben Problem und wollte unter 18 Gewerbe anmelden.
Wie auch schon anderen Nutzern angesprochen ist das mit einem Antrag beim Familiengericht definitiv möglich!

Ich konnte gerade erst vor 2 Wochen als Minderjährige mir meinen Gewerbeschein ausstellen lassen smile

Einen Vordruck für die Anträge hab ich mir hier geholt: www.unter18unternehmer.de

Hat mir sehr geholfen.

LG Treda


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH