Forum-Gewerberecht

» Gewerbe unter 18 Jahren !? «

Guten Tag

Ich habe gelesen es soll möglich sein unter 18 (mit 16) ein Gewerbe zu eröffnen. Vorraussetzungen dafür sind das beide Elternteile damit einverstanden sind (sind sie) und das das Vormundschaftsgericht (Familiengericht?) damit einverstanden ist. Da ich mich noch genauer informieren wollte habe ich bei der nächsten WKO angerufen. Tja keiner weis was genaues :o. Wie kontaktiert man nun das Familiengericht etc. und was muss ich denen schreiben ? Und wie ? Gibt es dafür ein Formular oder dergleichen ? Ich sitz jetzt schon recht lange planlos herum und suche nach Informationen. Vielleicht weis jemand von euch mehr. Sind noch mehr Schritte notwendig ?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen  smile  

Mit freundlichen Grüßen

Zitat von WKO online:
Die Gewerbeordnung sieht folgende allgemeine Voraussetzungen vor:
[B]Eigenberechtigung[/B] [I](Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft)[/I];
die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels zur Ausübung des Gewerbes
Fehlen von Ausschlussgründen.



Gepostet am 21.01.2014 um 17:33 von:
Benutzer: Lismus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=87717#post87717


Beitrags-Print by Breuer76