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Autor Beitrag
Thema: Gewerbe unter 18 Jahren !?
Lismus

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22.01.2014 17:24 Forum: Gewerberecht


Zitat:
Original von HBinder
Also, wenn Sie in Österreich tätig werden wollen, dann können Sie wichtige Informationen beim Einheitlichen Ansprechpartner in Österreich erhalten (siehe EA).


Vielen vielen Dank !
Ich habe das Team mal angeschrieben. Hoffentlich können die mir weiterhelfen.
Thema: Gewerbe unter 18 Jahren !?
Lismus

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22.01.2014 15:19 Forum: Gewerberecht


Erstmal vielen vielen Dank. Ich habe vergessen zu sagen das ich aus Österreich bin also ein Gewerbe in Österreich. Ich kann mir aber keine grossen unterschiede vorstellen.

Meine Frage ist jetzt nur was ich denen genau schreiben soll :o ? Was muss alles drinnen stehen und wie ? Währe sehr dankbar für Hilfe.
Thema: Gewerbe unter 18 Jahren !?
Lismus

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Gewerbe unter 18 Jahren !? 21.01.2014 17:36 Forum: Gewerberecht


Guten Tag

Ich habe gelesen es soll möglich sein unter 18 (mit 16) ein Gewerbe zu eröffnen. Vorraussetzungen dafür sind das beide Elternteile damit einverstanden sind (sind sie) und das das Vormundschaftsgericht (Familiengericht?) damit einverstanden ist. Da ich mich noch genauer informieren wollte habe ich bei der nächsten WKO angerufen. Tja keiner weis was genaues :o. Wie kontaktiert man nun das Familiengericht etc. und was muss ich denen schreiben ? Und wie ? Gibt es dafür ein Formular oder dergleichen ? Ich sitz jetzt schon recht lange planlos herum und suche nach Informationen. Vielleicht weis jemand von euch mehr. Sind noch mehr Schritte notwendig ?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen smile

Mit freundlichen Grüßen

Zitat von WKO online:
Die Gewerbeordnung sieht folgende allgemeine Voraussetzungen vor:
Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Sachwalterschaft);
die Staatsangehörigkeit zu einem Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR oder Vorliegen eines fremdenrechtlichen Aufenthaltstitels zur Ausübung des Gewerbes
Fehlen von Ausschlussgründen.
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