neues altes Problem bei Novomatic? |
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.586.447
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo gelroy,
welchen Beruf oder persönlichen Erfahrungen mit der organisierten Kriminalität hast Du,
dass Du hier die Stellungnahme des Landeskriminalamts Berlin anzweifelst?
VG
Meike
|
|
21
01.10.2013 05:15 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.847.765
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Es ist , meiner Meinung nach, Nichts dagegen einzuwenden, wenn die elektronische Dokumentation der Umsätze bei Geldspielgeräten sicherer gemacht wird.
Den ehrlichen Betreiber wird es nicht stören, jedenfalls soweit sich sein Aufwand dafür in Grenzen hält.
Oder sieht es jemand anders ?
Technisch machbar wäre dies über einen an das Gerät und Betreiber gebundenen separaten Speicher, der auch bei Tausch von Steuerungskomponenten ( Datenbank, Coolfire etc.) oder Geräterückgabe bei dem Betreiber bleibt und diesem zuzuordnen ist.
|
|
22
01.10.2013 06:30 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Megaplay
Grünschnabel
Dabei seit: 14.05.2013
Beiträge: 4
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 18 [?]
Erfahrungspunkte: 16.028
Nächster Level: 17.484
|
|
Wenn doch das LKA für Glücksspiel in Berlin sitzt, dann verstehe ich es nicht, dass es Leute mit ausländischen Wurzeln in Berlin immer noch schaffen, durch Firmenneugründungen, Austausch von Geschäftsführern, sowie kurzfristigen ständigen Sitzverlegungen bundesweit weiterhin Ihre Geschäfte zu ohne Kontrolle weiterhin Ihre Geschäfte zu tätigen.
|
|
23
01.10.2013 07:52 |
|
|
gelroy
Foren As
Dabei seit: 04.03.2011
Beiträge: 78
Bundesland:
außerhalb von Deutschland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 375.095
Nächster Level: 453.790
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo gelroy,
welchen Beruf oder persönlichen Erfahrungen mit der organisierten Kriminalität hast Du,
dass Du hier die Stellungnahme des Landeskriminalamts Berlin anzweifelst?
VG
Meike |
|
welchen Grund gibt es, dass Meinungen aus dieser Quelle automatisch über jeden Zweifel erhaben sind?
|
|
25
01.10.2013 14:01 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.586.447
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo gelroy,
natürlich kann man an Meinungen zweifeln,
aber Stellungnahmen der Polizei und des LKA sind keine "Meinungen".
Und nur weil man Branchenvertretern nicht alle Quellen und bekannten Sachverhalte offen legt, welche zu den Stellungnahmen führten, werden aus den Stellungnahmen trotzdem keine "Meinungen".
VG
Meike
|
|
26
01.10.2013 15:58 |
|
|
Zeus
Tripel-As
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.025.415
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Hallo,
Zitat: |
Original von Meike
Hallo gelroy,
natürlich kann man an Meinungen zweifeln,
aber Stellungnahmen der Polizei und des LKA sind keine "Meinungen".
Und nur weil man Branchenvertretern nicht alle Quellen und bekannten Sachverhalte offen legt, welche zu den Stellungnahmen führten, werden aus den Stellungnahmen trotzdem keine "Meinungen".
VG
Meike |
|
sorry, aber ne Stellungsnahme ist nur die Äußerung einer Meinung. Nichts anderes.
Egal wer diese abgibt.
Will jemand ernst genommen werden, dann sollte er doch bitte Fakten darlegen!
Es wäre sinnvoll, wenn ein wenig transparenz in der ganzen Branche einführt würde!
Ich vertehe immer noch nicht, warum die legislative nicht dafür sorgt, das z.B. neue Softwareversionen öffentlich, ob durch die PTB oder durch wem auch immer mitgeteilt werden müssen,inklusive der detailierten Angaben zu dem, was geändert wurde und keine esoterischen Beschreibungen zugelassen werden. Das ist mitlerweile nur lächerlich!
Offensichtlich besteht kein interesse an irgendeiner Form der Tranzparenz.
Gruß, Zeus
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Zeus: 01.10.2013 19:57.
|
|
27
01.10.2013 19:40 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.586.447
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Zeus,
falsch. Die Stellungnahme eines LKA ist keine Meinungsäußerung, sondern basiert auf Fakten.
Und nur weil man nicht jedermann die Fakten offen legt, heißt dies doch nicht, dass es diese nicht gibt.
Im Übrigen sollte man nicht allen Spielhallenbetreibern einen Heiligenschein verpassen,
denn es gibt z.B. in NRW auch viele, die vollkommen illegal Tipomaten in den Spielhallen betreiben.
Und wenn Du dazu Fakten haben möchtest,
weil Du so etwas noch nie gesehen hast,
kauf die aktuelle Studie vom AK gg. Spielsucht e.V.
VG
Meike
|
|
28
02.10.2013 17:03 |
|
|
tfis
Tripel-As
Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 241
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.495.379
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo sunrise,
der Imbiss muss doch bis auf die Vergnügungssteuer identische Steuern zahlen,
aber
a) wieviel Mantaschalen müsste er verkaufen um auf 80.000,-€ pro Monat zu kommen
und
b) bei jedem Imbiss, wenn der Verdacht der Geldwäsche besteht, kann ich den Wareneinkauf Pommes/Wurst etc. prüfen,
den Abtransport des Fetts, Einkauf von Scheuermilch usw.
Aber
bei einem PTB zugelassenen Glücksspielautomaten habe ich NULL Prüfmöglichkeit und wenn hinterher die vollkommen ungenügenden leicht veränderbaren Zählwerkausdrucke vorgelegt werden, dann kann man den besten Hinweis haben und es nützt nichts.
VG
Meike |
|
80.000 pro Monat? Woher die Zahl ?
Von deinem Standpunkt aus argumentiert würde es ausreichen den Wareneinkauf von Kaffee / Kaltgetränken der Spielhallen als Indiz einer Manipulation heranzuziehen.
Unlogisch.
Oder willst du jetzt einen manipulationssicheren Dönerzähler?
|
|
29
02.10.2013 20:32 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.586.447
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo tfis,
1. die Zahlen kommen vom LKA Berlin
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/...-in-Berlin.html
2. in Berlin gibt es ein Spielhallengesetz
http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vp...elhG%2EP6%2Ehtm
§6 Abs.1
1In Unternehmen nach § 1, in denen Speisen oder Getränke an Ort und Stelle verabreicht werden, dürfen höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden. 2Die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken ist verboten.
3. Unterhalte Dich mal mit einem Dönerbudenbesitzer und lass Dir den Zusammenhang von Wareneinkauf und Warenverkauf erläutern und wie man Preise kalkuliert. Da scheinst Du die Grundsätze nicht zu kennen.
VG
Meike
|
|
30
03.10.2013 09:20 |
|
|
Zeus
Tripel-As
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.025.415
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Hi,
Zitat: |
Original von Meike
Hallo Zeus,
falsch. Die Stellungnahme eines LKA ist keine Meinungsäußerung, sondern basiert auf Fakten.
Und nur weil man nicht jedermann die Fakten offen legt, heißt dies doch nicht, dass es diese nicht gibt.
Im Übrigen sollte man nicht allen Spielhallenbetreibern einen Heiligenschein verpassen,
denn es gibt z.B. in NRW auch viele, die vollkommen illegal Tipomaten in den Spielhallen betreiben.
Und wenn Du dazu Fakten haben möchtest,
weil Du so etwas noch nie gesehen hast,
kauf die aktuelle Studie vom AK gg. Spielsucht e.V.
VG
Meike |
|
Sorry,
wenn Behauptungen aufgestellt werden und die Fakten vorgehalten werden, dann glaube ich grundsätzlich nichts!
Eine Studie vom AK gg. Spielsucht e.V. würde ich mir nicht kaufen, genauso wenig wie ich mir eine
Studie kaufen würde die vom VDAI oder anderen Verbänden aus der Branche erstellt wurde.
Eine unabhängige Studie wäre von interesse....
Zum Thema Tipomaten: Wenn du über illegale Angebote in Spielhallen informiert bist würde ich es sehr begrüßen, wenn du diese den Behörden mitteilst. Diese schaffen dann relativ schnell Abhilfe...
Und du hast recht, man sollte nicht allen Spielhallenbetreibern einen Heiligenschein verpassen!
Das aber gilt genauso für Beamte, Politiker, Dönerladenbesitzer, Vereine gegen Süchte, Automatenhersteller, Bankenvorstände usw.... (kleiner Scherz am Rande ;-))
Ich wünsche euch allen einen schönen, sonnigen Feiertag !
Gruß Zeus
|
|
31
03.10.2013 12:36 |
|
|
tfis
Tripel-As
Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 241
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.495.379
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Zitat: |
3. Unterhalte Dich mal mit einem Dönerbudenbesitzer und lass Dir den Zusammenhang von Wareneinkauf und Warenverkauf erläutern und wie man Preise kalkuliert. Da scheinst Du die Grundsätze nicht zu kennen.
|
|
Aua...das tat weh.
Aber du hast nicht ganz unrecht.
Die Tiefen des Dönerbudenbusiness scheinen dir besser vertraut.
Aber ernsthaft jetzt.
Also es geht nur um Berlin ? Achso.
Meinst du allen ernstes, dass das Vorlegen einiger Quittungen ausreicht, um einen Verdacht der Geldwäsche zu entkräften ?
Im Gegenzug sind die aus den Automaten gezogenen Streifen für dich wertlos ?
Es geht, bevor du in dieses Kerbe zu hauen versuchst, nicht um das leugnen von Mängeln.
Es geht um den von dir gezogenen Vergleich - genauer: um die Polemik.
Gerade, wenn man immer vorgibt neutral und objektiv sein zu wollen.
Achja:
Falls man keine Getränke mehr ausschenken darf - kannst du ja immernoch die Scheuermilch zählen.
|
|
32
03.10.2013 22:51 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.586.447
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Zeus,
hallo Tfis,
sind wir jetzt wieder an dem Punkt angekommen.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf?
Alle Spielhallenbetreiber sind Saubermänner?
Und wenn man wie hier ein LKA berichtet, dass es dort mafiöse Strukturen und Geldwäsche gibt, ist das alles Quatsch?
Das LKA hat keine Ahnung, sondern Ihr?
VG
Meike
|
|
33
04.10.2013 05:50 |
|
|
gelroy
Foren As
Dabei seit: 04.03.2011
Beiträge: 78
Bundesland:
außerhalb von Deutschland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 375.095
Nächster Level: 453.790
|
|
Das ist, freundlich ausgedrückt, hochgradig unseriös was Du hier machst.
Die Zahlen sind keine "Stellungnahme vom LKA" sondern nebulöse Meinungen eines "Ermittlers" den der Autor in diesem Artikel vielleicht zitiert. Vielleicht hat er sie aber auch erfunden, man weiss es nicht!
Nur weil Du und andere Artikel dies regelmässig wiederholen wird daraus keine Stellungnahme des LKA!!
Das schlimme ist, dass DU es genau weisst und trotzdem machst.
Sei also hier genauso gründlich wie bei Deiner Jagd gegen die Automatenbranche wo sonst jede Kleinigkeit auf die Goldwaage gelegt wird.
|
|
34
04.10.2013 11:16 |
|
|
tfis
Tripel-As
Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 241
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.495.379
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo Zeus,
hallo Tfis,
sind wir jetzt wieder an dem Punkt angekommen.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf?
Alle Spielhallenbetreiber sind Saubermänner? |
|
Da hat niemand behauptet.
Zitat: |
Und wenn man wie hier ein LKA berichtet, dass es dort mafiöse Strukturen und Geldwäsche gibt, ist das alles Quatsch?
Das LKA hat keine Ahnung, sondern Ihr?
VG
Meike |
|
Ich weiss zwar nicht, was jetzt das LKA damit zu tun, wenn man sich auf einen Post von dir bezieht, ebenso wenig, warum du (s.o.) dann praktisch einräumst es beträfe nur Berlin.
Naja Schwamm drüber...
Es geht nicht darum, dass Spielhallen besser sind als z.B. die "Gastronomie"
Es geht darum, dass Spielhallen NICHT schlechter sind.
|
|
35
04.10.2013 13:41 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.071.333
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Ich darf auf aktuelle Äußerungen der Bundesregierung zum Thema Geldwäsche verweisen:
Frage:
21. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die neue Anti- Geldwäscherichtlinie und dem Vorschlag, den Kreis der Verpflichteten auf das Offlineglückspiel zu erweitern, d. h. Spielhallen in den Kreis der Verpflichteten einzubeziehen?
Antwort:
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Verpflichtetenkreis der Geldwäscherichtlinie auf die Anbieter von Glücksspieldiensten wie Sportwetten, Bingo etc. zu erweitern. In den Ratsverhandlungen tritt sie zusammen mit anderen Mitgliedstaaten jedoch dafür ein, das sogenannte Automatenspiel nicht in diesen Verpflichtetenkreis aufzunehmen, weil die Geldwäscherisiken bei den in den Mitgliedstaaten bestehenden technischen Beschränkungen gering sind und der potentielle Steuerhinterzieher oder Geldwäscher regelmäßig nicht der Spieler, sondern der Betreiber wäre. Auf diese Konstellation ist der Sorgfaltspflichtenkatalog der EU-Geldwäscherichtlinie nicht zugeschnitten.
Insofern verweise ich auf die beigefügte BT-Drs. 17/ 14761 vom 17. 09. 2013.
Grüße
__________________ gmg
|
|
36
04.10.2013 15:06 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.329.656
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: neues altes Problem bei Novomatic? |
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
und täglich grüßt das Murmeltier
so liest sich die Servicemitteilung vom 24.09.2013 zum
"Software- Update für Coolfire II Geräte"
und auch die Seiten der PTB bieten ein alt bekanntes Gesicht.
Vielleicht kann mir mal jemand erklären warum man für ein "Software-update"
neue CF-Karten
und
neue SIMM-Riegel
benötigt.
VG
Meike |
|
vielleicht so etwas ?
112 Polizisten im Einsatz
Verdacht: Betrug und illegales Glücksspiel
Von den Manipulationen in Wolfsburgs Spielhallen waren ausschließlich Automaten des Typs „Novo Line II“ betroffen. Mit einer speziellen Software gelang es den Tätern, die Glücksspielmaschinen so zu verändern, dass sie viel weniger Gewinn ausschütteten.
Am Ende blieb so deutlich mehr Geld für die Spielhallenbetreiber übrig“, sagt Polizeisprecher Sven-Marco Claus. 112 Polizisten waren bei der Razzia im Einsatz. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Gewinne der Spieler um bis zu zehn Prozent reduziert wurden, gleichzeitig hätten sich die Gewinne der Betreiber mehr als verdoppelt. Möglich war das durch Veränderungen an der Software der Geldspielautomaten.
ist allerdings schon etwas älter ,
aber immer interessant !
|
|
37
13.10.2013 16:46 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.071.333
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Die Razzia in der Braunschweiger Spielhallenbetreiberszene ist aber fast 4 Jahre her.....
Grüße
__________________ gmg
|
|
38
13.10.2013 18:18 |
|
|
Carlo
Routinier
Dabei seit: 27.02.2009
Beiträge: 266
Bundesland:
außerhalb von Deutschland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Rechtsanwalt/Notar/S
teuerberater
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.474.646
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Zitat: |
Original von gmg
Die Razzia in der Braunschweiger Spielhallenbetreiberszene ist aber fast 4 Jahre her.....
Grüße |
|
Solange nicht mehr als 33 € im Schnitt über einen längeren Zeitraum in der Kasse verblieben sind, ist doch alles gut.
Allso dürfte der einsatz der Polizei für Null und zu Lasten der steuerzahler gehen.
|
|
39
13.10.2013 19:03 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 147.830 | Views gestern: 384.399 | Views gesamt: 893.446.095
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|