unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (22): « vorherige 1 [2] 3 4 5 6 7 nächste » ... letzte »
Zum Ende der Seite springen 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? 6 Bewertungen - Durchschnitt: 7,006 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
sunrise sunrise ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-16.gif

Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.869.100
Nächster Level: 3.025.107

156.007 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

hast du Möglichkeiten, deine stichhaltigen Argumente bei den entsprechenden Entscheidungsträgern vorzubringen. Auch die Einbeziehung der Presse (zB. Spiegel?)wäre eventuell hilfreich.

Wenn diese Spielverordnung so durchgeht ist das ein Horrorszenario für Deutschland!
21 02.03.2013 00:31 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.543.754
Nächster Level: 41.283.177

2.739.423 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen sunrise,

hier im Forum lesen viel Entscheidungsträger mit.

Ich denke, dass es wichtig ist, dass keines der verpackten Geschenke dieses Entwurfs der SpielV unausgesprochen bleibt,

damit jeder erkennen kann, wer wie begünstigt werden soll.


Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das von dem Otto-Normal-Politiker gewünscht ist

und ich denke, dass selbst der Otto-Normal-Spielhallenbetreiber das nicht will,

denn er soll wie mit den alten Fungames wieder in eine ganz spezielle Richtung geschoben werden.

Hinzu kommt, dass durch den Entwurf alle tatsächliche "Last" der "Fehlentwicklungen" nun auf den Automatenaufsteller verschoben wird.



Hallo zusammen,

schauen wir uns doch nun die "Schutzmaßnahmen" gegen Geldwäsche und Steuerverkürzung weiter an.

ad 1 konnte oben schon festgestellt werden, dass man damit höchstens ein paar "Drahter" zurück drängen kann


Arikel 4

Änderung ab 01.01.2015

§13 Nr.8 a

Das Spielgerät zeichnet nach dem Stand der Technik die von der Kontrolleinrichtung gemäß Nummer 8 erfassten Daten dauerhaft so auf..


- Da muss man natürlich wissen, was denn in Nummer 8 steht und findet unverändert
"Das Spielgerät beinhaltet eine Kontrolleinrichtung, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Die Kontrolleinrichtung gewährleistet die in den Nummern 1 bis 5 Satz 1 aufgeführten Begrenzungen."

Da wissen wir doch alle was das bis heute bedeutet hat und welche "Fehlentwicklungen" genau dadurch hervorgerufen wurden,

DENN

die PTB hatten den Einsatz und Gewinn nur als Umtauschvorgang klassifiziert

UND

der Gesetzgeber will zum 01.09.2013 beim §13 Nummer 6
den "Einsatz- und Gewinnspeicher" streichen und durch den "Geldspeicher" ersetzen


Der Rest in der o.a. Änderung ist also reine Kosmetik.



Dass dies reine Kosmetik ist,
wissen alle, die die richtig guten Steuerverkürzungs- und Geldwäschemöglichkeiten kennen.


Frage: Vor wen oder was schützt diese Veränderung.

meine Antwort: Vor den einfach Strukturierten, den kleinen "Eierdieben".

Sorry, aber wer das als Erfolg verkauft, schützt die richtigen Täter.

Da habe ich gar keine Verständnis für.


Ein richtiger Schutz wäre so simpel!

D.h. es müsste in der Spielverordnung verankert sein, dass das Kontrollmodul sämtliche Spielereignisse, das Spielgeschehen (somit die einzelnen Geschäftsvorfälle) zu erfassen hätte
und die Kuh wär vom Eis,
weil auch spätere "Programmfehler" und "melk-exen" dauerhaft mit Signatur erfasst wären.



VG
Meike
22 02.03.2013 05:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.319.570
Nächster Level: 8.476.240

156.670 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike
Guten Morgen sunrise,

hier im Forum lesen viel Entscheidungsträger mit.

Ich denke, dass es wichtig ist, dass keines der verpackten Geschenke dieses Entwurfs der SpielV unausgesprochen bleibt,

damit jeder erkennen kann, wer wie begünstigt werden soll.


Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das von dem Otto-Normal-Politiker gewünscht ist

und ich denke, dass selbst der Otto-Normal-Spielhallenbetreiber das nicht will,

denn er soll wie mit den alten Fungames wieder in eine ganz spezielle Richtung geschoben werden.

Hinzu kommt, dass durch den Entwurf alle tatsächliche "Last" der "Fehlentwicklungen" nun auf den Automatenaufsteller verschoben wird.



Hallo zusammen,

schauen wir uns doch nun die "Schutzmaßnahmen" gegen Geldwäsche und Steuerverkürzung weiter an.

ad 1 konnte oben schon festgestellt werden, dass man damit höchstens ein paar "Drahter" zurück drängen kann


Arikel 4

Änderung ab 01.01.2015

§13 Nr.8 a

Das Spielgerät zeichnet nach dem Stand der Technik die von der Kontrolleinrichtung gemäß Nummer 8 erfassten Daten dauerhaft so auf..


- Da muss man natürlich wissen, was denn in Nummer 8 steht und findet unverändert
"Das Spielgerät beinhaltet eine Kontrolleinrichtung, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Die Kontrolleinrichtung gewährleistet die in den Nummern 1 bis 5 Satz 1 aufgeführten Begrenzungen."

Da wissen wir doch alle was das bis heute bedeutet hat und welche "Fehlentwicklungen" genau dadurch hervorgerufen wurden,

DENN

die PTB hatten den Einsatz und Gewinn nur als Umtauschvorgang klassifiziert

UND

der Gesetzgeber will zum 01.09.2013 beim §13 Nummer 6
den "Einsatz- und Gewinnspeicher" streichen und durch den "Geldspeicher" ersetzen


Der Rest in der o.a. Änderung ist also reine Kosmetik.



Dass dies reine Kosmetik ist,
wissen alle, die die richtig guten Steuerverkürzungs- und Geldwäschemöglichkeiten kennen.


Frage: Vor wen oder was schützt diese Veränderung.

meine Antwort: Vor den einfach Strukturierten, den kleinen "Eierdieben".

Sorry, aber wer das als Erfolg verkauft, schützt die richtigen Täter.

Da habe ich gar keine Verständnis für.


Ein richtiger Schutz wäre so simpel!

D.h. es müsste in der Spielverordnung verankert sein, dass das Kontrollmodul sämtliche Spielereignisse, das Spielgeschehen (somit die einzelnen Geschäftsvorfälle) zu erfassen hätte
und die Kuh wär vom Eis,
weil auch spätere "Programmfehler" und "melk-exen" dauerhaft mit Signatur erfasst wären.



VG
Meike



siehe,

Der Hauptbeschuldigte aus Osnabrück steht den Angaben zufolge im Verdacht, im großen Stil in den von ihm betriebenen Spielhallen durch Fälschen technischer Aufzeichnungen Steuerhinterziehungen in besonders schweren Fällen begangen zu haben. Die ermittelnden Behörden gehen von einem erheblichen Steuerschaden aus.


und


Millionenbetrug durch Manipulation von Spielautomaten

Stuttgart (dapd-bwb). Bei einer groß angelegten Razzia sind heute fünf Männer wegen Steuerbetrugs in Millionenhöhe festgenommen worden. Die Beschuldigten im Alter von 35 bis 46 Jahren sollen Geldspielautomaten manipuliert haben, erklärten die Stuttgarter Polizei und die Staatsanwaltschaft. Demnach verfälschten sie Quittungsbelege der Geldspielautomaten, sodass die tatsächlichen Spieleinsätze und Gewinnausschüttungen verringert dargestellt wurden.

Der Schaden für den Fiskus dürfte sich nach ersten Schätzungen auf mehrere Millionen Euro belaufen. Insgesamt 42 Wohnungen, Geschäftsräume, Spielhallen und Gaststätten unter anderem in Stuttgart, Mannheim, Freiburg sowie weiteren Städten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und der Schweiz wurden durchsucht.


da kann kein politiker drüber hinwegsehen !

nur die spitze des eisbergs ?


gruss

pg.
23 02.03.2013 08:39 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.543.754
Nächster Level: 41.283.177

2.739.423 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo pg,

das Fälschen von technischen Aufzeichnungen

sind die ganz simplen Manipulationsmöglichkeiten und bekommen tut man nur die wirklich "leicht Strukturierten".


Die anderen "richtigen" Möglichkeiten um Schwarzgeld zu generieren

und um Geld zu waschen

bekommt man doch aktuell gar nicht,

da die Buchhaltung der Automaten vollkommen miserabel ist und nach dem aktuellen Entwurf der SpielV auch miserabel bleiben soll.


Und wenn ich von "melk-exen" schreibe, dann mein ich diese auch.



Viele die hier mitlesen, wissen ganz genau welche Möglichkeiten ich meine, das will ich hier auch gar nicht näher ausformulieren.




VG
Meike
24 02.03.2013 16:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.543.754
Nächster Level: 41.283.177

2.739.423 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

nun schauen wir uns doch mal die Innovation "Spielerkarte" an.

Hier muss man sich die dazu angedachten Änderungen zuerst in der Gesamtschau darlegen:


Artikel 4

Änderung ab 01.01.2015

§6 Abs.4

"Der Aufsteller hat jedem Spieler nach Prüfung der Spielberechtigung vor Aufnahme des Spielbetriebs ein gerätegebundenes, personengebundenes Identifikationsmittel auszuhändignen......."


§13 Nr.9

"Der Spielbetrieb darf nur bei ständiger Verwendung eines gültigen gerätegebundenen, personengebundenen Identifikationsmittels möglich sein. Das Spielgerät muss die Gültigkeit des verwendeten Identifikationsmittels prüfen.
WÄHREND des Spielbetriebes dürfen keine Daten auf dem Identifikationsmittel gespeichert werden."


Eine Ordnungswidrigkeit besteht NUR

§ 19 Abs. 1 Nr. 5C

"entgegen §6 Abs. 5 Satz 1 einem Spieler MEHR ALS EIN personenungebundenes Identifikationsmittel aushändigt"



Mal abgesehen von der Frage,

Wer soll das denn wie kontrollieren

ist nur bußgeldbewehrt, wenn mehr als eine Karte ausgehändigt wird.


Und dass diese Karte als Speichermedium für andere Dinge des Lebens genutzt werden darf, betrachtet der Gesetzgeber offenbar als vollkommen problemlos, da schließlich nur ein Versagungsgrund auf Bauartzulassung im Entwurf steht,

das "WÄHREND" des Spielbetriebs keine Daten auf der Karte gespeichert werden dürfen.


Wen man wie damit begünstigen kann, ist sicherlich für jeden leicht verständlich nachlesbar im Abschlußbericht der PTB zum Theme "Goldener Schlüssel".
Anbei die alte Antwort der Bundesregierung zum Thema.

Der Abschlußbericht der PTB ist soweit ich weiß, bist heute nicht veröffentlicht worden.

Der Bundestag hat aber ein Recht auf Information.



Frage: Was kann mit der im Entwurf angedachten Spielerkarte tatsächlich verhindert werden?
Welche tatsächlichen Schutzmaßnahmen sind vorstellbar?


Meine Antwort: Gar keine, ganz im Gegenteil eröffnet man zusätzliche Manipulations- und Misbrauchsmöglichkeiten.



VG
Meike

Dateianhang:
pdf BT_Drucks_16_5687.pdf (108,26 KB, 340 mal heruntergeladen)
25 03.03.2013 06:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
sunrise sunrise ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-16.gif

Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.869.100
Nächster Level: 3.025.107

156.007 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike


Der Entwurf der Spielverordnung

mit diesen angedachten Wirtschaftsförderungsinstrument, dem "ähnlichen Unternehmen mit Verzehr von alkoholischen Getränken an Ort und Stelle"

und der zuvor geänderten Gewerbeordnung, dass bestimmte "ähnliche Unternehmen" keine Erlaubnis benötigen,

ist so geschickt gemacht worden, dass dann keine Behörde gegen die dann kommende Flut ankommen kann.


Die Kommunen werden nach m.E. keinerlei Möglichkeiten mehr haben.



VG
Meike


Hallo Meike,

ist das richtig, dass dann auch ein Aufsteller mit nur einer Konzession (12 Geräte) aus dieser 4 "ähnliche Unternehmen" machen kann, jeweils mit eigenem Eingang und gemeinsamer Theke?

Und sich damit überhaupt nicht mehr um Abstände kümmern muss. Und gleichzeitig die Öffnungszeiten ausweiten kann und den Gästen alkoholische Getränke servieren darf?

Das ist ja pervers!

Habe mir vor drei Tagen die Mühe gemacht die Mehrfachgaststätten der Firma Gauselmann in Öhringen anzuschauen. Ich kam beim Zählen nur auf 6 Gaststätten in einem großen Raum mit einer Theke und 6 Cafes mit jeweils 3 Geräten. Aber es war auch sehr verwirrend mit den vielen Glastüren.
Öffnungszeiten bis in den frühen Morgen. Allerdings ohne Alkohol und ab 18 Jahren.

Was sind denn "Melk-exen". Ist damit das Teil-Hopperleeren gemeint, das Gauselmann in den Spielotheken vom Personal durchführen lässt. Das wird im Ausdruck doch als Entnahme dokumentiert, und ist doch damit keine Steuerverkürzung, oder sehe ich das falsch?

es grüßt sunrise
26 03.03.2013 19:00 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
rosebud rosebud ist männlich
Routinier


Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.296.055
Nächster Level: 2.530.022

233.967 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







hi,

was hast du gegen längere Öffnungszeiten und Alkohol - das gibts doch in den staatlichen Casinos auch !

Und was die Abstände betrifft, so ist das in den Gaststätten wesentlich sicherer geregelt als in den Spielcasinos.
In Gaststätten oder in ähnlichen Unternehmen muß bei Aufstellung von 3 Geräten jedes mit einer zusätzlichen Sicherungseinrichtung versehen sein (wg. Jugend und Spielerschutz).
In staatlichen Casinos dagegen stehen bis zu 400 ! Maschinen in einem Raum (ohne Abstand !).

Das ist pervers !!!

grüsse
27 03.03.2013 21:23 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
sunrise sunrise ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-16.gif

Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.869.100
Nächster Level: 3.025.107

156.007 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo rosebud,

mit den Abständen meinte ich den Abstand (500m) zu anderen Betrieben.

Es war ja wohl vom Landesgesetzgeber nicht gewollt, dass nach Ablauf der Übergangsfrist statt dem Abbau von Mehrfachkonzessionen nun eine Flut von Mehrfach-Mini-Cafes das Land überschwemmt.
Wenn ich das richtig sehe, kaufe ich mir eine 1000qm Halle und errichte darin 30 Mini-Cafes mit jeweils 3 Geldspielgeräten. So habe ich mit kleinem Aufwand 90 Geräte im Betrieb ohne dass ich dafür eine Konzession benötige. Hauptsache diese "Boxen" sind erst ab 18 Jahren zugängig.

es grüßt sunrise
28 03.03.2013 23:56 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Zeus Zeus ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.024.322
Nächster Level: 1.209.937

185.615 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hi,


ich stelle fest, Meike hat immer noch nicht einen grundkurs in Buchhaltung belegt hat, bezüglich ihrer auforpfernden Bezugnahmen auf den "Geschäftsvorfällen"...

Des weiteren ist es sehr lustig, das die Gestetzgeber durch Ihren Aktionismus um sich herumschlagen und die eigentlichen Probleme nicht realisieren....

Ob Glückspielstaatsvertrag, neue Spielverordnung usw...

Ich bin seit einigen Jahrzehnten in der Brache, habe aber nicht vor, den Hobby-Psychologen in der Spielo zu spielen um einen Kunden zu belehren, der mehr im Monat verdient als ich, " hey diu hast ein Problem, du hast schon 200 € verzockt..." der lacht mich aus!

Mich kotzt dieses heuchlerirsche Gehabe der Politiker und selbsternannten Suchti-Experten an! Der einzige Nutzen derer ist die eigene Profilierung!

Das einzige, was durch diese dünnschisslaberei provoziert wird, ist, dass die aufrichtigen Aufsteller in die Illigalität gedrungen werden!

Viel Spaß noch...
29 04.03.2013 01:41 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
lodermulch lodermulch ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.749.477
Nächster Level: 3.025.107

275.630 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







nicht "illigal" - das wort, was du gesucht hast, ist "illiterat", und
in die richtung braucht man dich nicht nicht erst drängen.
30 04.03.2013 01:47 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.543.754
Nächster Level: 41.283.177

2.739.423 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zeus,

es gibt sogar Urteilslagen des BFH, die es recht einfach verständlich erläutern, was aufgezeichnet werden MUSS

Bundesfinanzhof widerspricht Sachverständigen der PTB


Da der BFH hier explizit das "Spielgeschehen" nannte, bin ich mit meinen alten "Buchführungskursen" offensichtlich auf der richtigen Schiene.


Hallo rosebud,

die leidige Diskussion, aber die Spielbanken dürfen doch auch,
zeigt doch, dass Du weder das Thema "Spielverordnung", noch das "kleine Glücksspiel" verstanden hast / verstehen willst.

Wenn Du eine Spielbankkonzession haben möchtest, bewirb Dich drum.

Hier geht es um die SpielV.


Hallo sunrise,

meinst Du diese
http://www.aubi-plus.de/angebote/angebot...drtm4cfdg720fv4

Es gibt "melk-exen", die findest Du auf keinem "Streifen".


Man muss vorhandene Möglichkeiten zum Generieren von Schwarzgeld ausmerzen und nicht schönreden.


VG
Meike
31 04.03.2013 05:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.543.754
Nächster Level: 41.283.177

2.739.423 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

nun zum nächsten Punkt,

"dem Hochladen von Punkten".




Was sich dort das BMWI als "Lösung" hat einfallen lassen, kann man schon als Realsatire bezeichnen.


Da stellte die Exekutive fest, dass das Spiel mit den Surrogaten (Punkten, tanzenden Jungfrauen u.a.) erhebliche Probleme darstellen,

nämlich u.a. dass es ein "Vorheizen" der Geldspielgeräte ermöglicht, d.h. ein vollkommenes Aushebeln des Spielerschutzes

und anstatt, dieses "Vorheizen" technisch unmöglich zu machen, d.h. das Spiel mit Surrogaten zu untersagen oder schlichtweg die Buchhaltung

pro Spielgeschehen aufzuzeichnen,

schlägt das BMWI vor



§8 Abs.1 Entwurf SpielV soll ein Satz hinzugefügt werden

"Insbesondere darf der jeweilige Zustand eines Gerätes, vor allem die Gewinnaussicht, nicht durch vorherige Einsätze oder andere Maßnahmen vor dem Spiel verändert werden."



Mal abgesehen von der Fragen:

Warum muss die Exekutive die Kontrolllast erhalten, anstatt der Gerätehersteller etwas ändern?

Warum wird nicht an den Ursachen angepackt?




Muss man sich fragen, was will der Schriftsteller mit diesen Worten sagen?


Gehen wir hier den Text mal genau durch:


"Insbesondere darf der jeweilige Zustand eines Gerätes"

- welcher vollkommen undefinierte "Zustand" ist denn hier gemeint ? Was würde dazu ein Verwaltungsgericht sagen?


" vor allem die Gewinnaussicht"

- aha, ist eine Gewinnaussicht nun ein "Zustand"? Handelt es sich hier nicht eher um ein Spielelement? Sind nun alle "Spielelemenet" = Gerätezustände?


"nicht durch vorherige Einsätze"

- welche Einsatzdefinition hätten Sie denn nun gerne, also bei der der Strafgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts ist ein "Vorheizen" unmöglich, soll nun die vollkommen wirre "Einsatzdefinition" der PTB untermauert werden, dass ein Umtauschvorgang (den selbst der BFH verurteilt hat) Einsatz sein soll?


"oder andere Maßnahmen vor dem Spiel"

- wie ist denn nun das Spiel durch den Gesetzgeber definiert, er spielt doch ständig mit Begrifflichkeiten herum, wechselt Einsatz- und Gewinnspeicher plötzlich gegen Geldspeicher, dann gehet es nur noch um "Anzeigen" und was man "am Gerät" sieht, so dass alles Variable vollkommen frei in der Gestaltung ist,
Wie hieß es früher Sonntags Morgens "Ja, welches Schweinerl hätten Sie denn gerne?"


"verändert werden darf"

- dolle Nummer, was soll das denn, ein nicht näher definierter "Zustand" darf nicht "verändert" werden.



Und um ganz sicher zu gehen, dass da dem Hersteller und Aufsteller auch auf lange Sicht NICHTS passieren kann,

denn es könnte ja irgend eine Ordnungsbehörde geben, die sich das nun auf die Fahne schreibt und entsprechend kontrollieren will,

macht die Wirtschaftsförderung was?


Vorsorglich wird kein Owitatbestand für den §8 und das angebliche "Verbot des Vorheizens" vorgeschlagen.



VG
Meike
32 05.03.2013 05:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.543.754
Nächster Level: 41.283.177

2.739.423 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

ich denke, dass nun alles "Innovative" des Entwurfs im Detail betrachtet wurde, so dass die

"Lösungen" des BMWI, wie diese im Entwurf dargelegt wurden nun durchgegangen werden können.


Vielleicht sieht es der ein oder andere anders, dann sollten wir dazu diskutieren.


1. These BMWI
"Die gerätebezogenen Regelungen werden verschärft......Spielunterbrechung mit Nullstellung..."


meine Antwort: Diese These ist nicht haltbar - siehe oben -



2. These BMWI
"Die Gewinnanmutungen (das sogenannte Punktspiel) werden....begrenzt."


meine Antwort: Ganz im Gegenteil -siehe oben-


3. These BMWI
"Das so genannte Vorheizen...... wird ausdrücklich verboten."


meine Antwort: In keinster Weise feststellbar - siehe oben-


4. These BMWI
"Die Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten wird weiter eingedämmt...Reduzierung der Geldspeicherung...Beschränkung Automatiktaste."


meine Antwort: Nicht feststellbar, da nun mehrere Geldspeicher möglich und zur Automatiktaste konnte ich nichts finden, Ihr?


5. These BMWI
"Die maximal zulässige Anzahl... in Gaststätten reduziert.....technische Sicherungsmaßnahmen...Jugendschutz"

meine Antwort: Mit einer Reduzierung ist nicht zu rechnen.

6. These BMWI
"Um schneller auf Fehlentwicklungen reagieren zu können.....

meine Antwort: Man sollte stattdessen endlich den Nährboden der Fehlentwicklungen entziehen! Das ist nur Kosmetik und der Aufsteller muss zahlen.


7. These BMWI
"Die Aufzeichnungen, die während des Spielbetriebs........ Manipulationsschutz hat den jeweiligen Stand der Technik..."

meine Antwort: Vollkommen unzureichend, es wird nur Kosmetik betrieben - ausführlich siehe oben-

8. These BMWI
"...ein personenungebundenes Identifikationsmittel werden umgesetzt."

meine Antwort: Mit Einführung einer personenungebundenen und gerätebezogenen Spielerkarte werden neue schon längst bekannte Manipulationsmöglichkeiten eröffnet.


mein Fazit, dass ich gerne diskutiere

Dieser Entwurf ist AUSSCHLIEßLICH wirtschaftsfördernd.



VG
Meike
33 06.03.2013 05:41 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.319.570
Nächster Level: 8.476.240

156.670 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike
Hallo zusammen,

ich denke, dass nun alles "Innovative" des Entwurfs im Detail betrachtet wurde, so dass die

"Lösungen" des BMWI, wie diese im Entwurf dargelegt wurden nun durchgegangen werden können.


Vielleicht sieht es der ein oder andere anders, dann sollten wir dazu diskutieren.


1. These BMWI
"Die gerätebezogenen Regelungen werden verschärft......Spielunterbrechung mit Nullstellung..."


meine Antwort: Diese These ist nicht haltbar - siehe oben -



2. These BMWI
"Die Gewinnanmutungen (das sogenannte Punktspiel) werden....begrenzt."


meine Antwort: Ganz im Gegenteil -siehe oben-


3. These BMWI
"Das so genannte Vorheizen...... wird ausdrücklich verboten."


meine Antwort: In keinster Weise feststellbar - siehe oben-


4. These BMWI
"Die Mehrfachbespielung von Geldspielgeräten wird weiter eingedämmt...Reduzierung der Geldspeicherung...Beschränkung Automatiktaste."


meine Antwort: Nicht feststellbar, da nun mehrere Geldspeicher möglich und zur Automatiktaste konnte ich nichts finden, Ihr?


5. These BMWI
"Die maximal zulässige Anzahl... in Gaststätten reduziert.....technische Sicherungsmaßnahmen...Jugendschutz"

meine Antwort: Mit einer Reduzierung ist nicht zu rechnen.

6. These BMWI
"Um schneller auf Fehlentwicklungen reagieren zu können.....

meine Antwort: Man sollte stattdessen endlich den Nährboden der Fehlentwicklungen entziehen! Das ist nur Kosmetik und der Aufsteller muss zahlen.


7. These BMWI
"Die Aufzeichnungen, die während des Spielbetriebs........ Manipulationsschutz hat den jeweiligen Stand der Technik..."

meine Antwort: Vollkommen unzureichend, es wird nur Kosmetik betrieben - ausführlich siehe oben-

8. These BMWI
"...ein personenungebundenes Identifikationsmittel werden umgesetzt."

meine Antwort: Mit Einführung einer personenungebundenen und gerätebezogenen Spielerkarte werden neue schon längst bekannte Manipulationsmöglichkeiten eröffnet.


mein Fazit, dass ich gerne diskutiere

Dieser Entwurf ist AUSSCHLIEßLICH wirtschaftsfördernd.



VG
Meike





hallo

ich hatte vor kurzem gelesen ,dass in die automatenbranche
grossunternehmer (baubranche) mit hohen summen eingestiegen sind
ihnen wurden die grössten renditen versprochen .


eine lösung vieler probleme wäre
das punktespiel komplett zu verbieten


dafür muss allerdings erst eine neue regierung her ! Formulier


pg.
34 06.03.2013 08:52 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.028.796
Nächster Level: 41.283.177

4.254.381 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Es hat sich halt herumgesprochen, dass man in der Branche hervorragende Gewinnmargen generieren kann.

Natürlich auch für den Bereich der Sportwetten:

Beispiel Microsoft

Grüße

__________________
gmg
35 06.03.2013 11:32 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.028.796
Nächster Level: 41.283.177

4.254.381 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Kommen wir zur Neufassung der SpielV zurück.

Eingangs war von einer Frist zur Stellungnahme bis zum 28.02.2013 gesprochen worden... hier.

In der 3. Ergänzungsmitteilung (vom 26. 02. 2013) der Tagesordnung der 94. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch, 27.02.2013, 10:00 Uhr, wurde die Tagesordnung um folgende Tagesordnungspunkte ergänzt:

TOP 23
Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Aktueller Stand und Verschärfungsvorschläge zur Novellierung der Spielverordnung

Ist schon spannend:
Die Bundesländer haben (zunächst) Frist zur Stellungnahme zu den Verschärfungsvorschlägen Spielverordnung des BMWI bis zum 28. 02. 2013.
Allerdings wird bereits am 27. 02. 2013 im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie über die Neufassung der SpielV gesprochen.
Seltsam, seltsam.....

Anmerkung:
Die Formulierung "Verschärfungsvorschläge zur Novellierung der Spielverordnung" finde ich GIGANTISCH..... Respekt Applaus
Begründung:
vgl. die diversen Ausführungen in diesem Thread

Link zur 3. Ergänzungsmitteilung

Hat schon jemand etwas von dieser Berichterstattung im Ausschuss gehört?
Oder wurde etwa tatsächlich darauf hingewiesen, dass das Anhörungsverfahren der Bundesländer noch nicht abgeschlossen sei, und dementsprechend noch nichts berichtet werden könne???


Grüße

__________________
gmg
36 06.03.2013 14:05 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.543.754
Nächster Level: 41.283.177

2.739.423 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

wie heißt es in Sitzungen immer so schön

"Kann ich hier Einstimmigkeit feststellen?"



Oder gibt es hier irgend jemanden im Forum, der irgend etwas in diesem Entwurf der SpielV gefunden hat, welches zu einer Verbesserung

des Spielerschutzes führen könnte oder zur Kriminalprävention beitragen könnte oder der Exekutive die Kontrolle tatsächlich möglich macht?



VG
Meike
37 07.03.2013 05:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.028.796
Nächster Level: 41.283.177

4.254.381 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Ich finde es auf jeden Fall Spitze, dass in NRW alle (denkbaren) Ministerien sowie die Staatskanzlei unser Wirtschaftsministerium bei der Stellungnahme zur Spielverordnung unterstützt haben.

Danke

...und natürlich hoffe ich, dass es in den anderen Bundesländern auch so gelaufen ist.....


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 07.03.2013 07:55.

38 07.03.2013 07:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
lodermulch lodermulch ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.749.477
Nächster Level: 3.025.107

275.630 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







auf den ersten blick wirken die änderungen tatsächlich so,
als wäre man auf suchtproblematik und spielerschutz eingegangen.

dass dies durch die neudefinition einiger harmloser begriffe wie "gaststätte" ins genaue gegenteil verkehrt wird, kann man nur als perfide bezeichnen.

die konspirative eile, die das bmwi an den tag legt, ist auch nicht
gerade dazu angetan, das vertrauen in die neufassung zu stärken...

alles in allem scheint es sich wirklich um eine 100%ige "auftragsarbeit" zu handeln.
39 07.03.2013 08:19 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.543.754
Nächster Level: 41.283.177

2.739.423 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

nun sehr erfreulich, dass hier aus dem Forum keinerlei Widerspruch gekommen ist.

Die verlängerte Frist des BMWI ist dann heute abgelaufen und ich bin sehr gespannt,

ob die zahlreichen dort eingegangenen Stellungnahmen aufgearbeitet werden.


Vielleicht fordern die Fraktionen des Bundestags eine Zusammenfassung aller

Anregungen / Kritiken ein, damit der Bundestag vollständig informiert wird.


VG
Meike
40 08.03.2013 17:51 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Seiten (22): « vorherige 1 [2] 3 4 5 6 7 nächste » ... letzte » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Wichtig: Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes > Sicherhe [...] Bewachungsgewerbe   31.07.2023 11:21 von Puz_zle     Heute, 05:56 von Puz_zle   Views: 263.167
Antworten: 18
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     Heute, 05:49 von Puz_zle   Views: 28.157
Antworten: 1
Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.08.2023 16:58 von Puz_zle     17.04.2024 20:55 von Puz_zle   Views: 230.071
Antworten: 4
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.320.891
Antworten: 37
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.437.675
Antworten: 31

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 161.029 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.767.064


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 230 | Gesamt: 0.300s | PHP: 99.67% | SQL: 0.33%