Forum-Gewerberecht

» 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter? «

[quote][i]Original von Meike[/i]


Der Entwurf der Spielverordnung

mit diesen angedachten Wirtschaftsförderungsinstrument, dem "ähnlichen Unternehmen mit Verzehr von alkoholischen Getränken an Ort und Stelle"

und der zuvor geänderten Gewerbeordnung, dass bestimmte "ähnliche Unternehmen" keine Erlaubnis benötigen,

ist so geschickt gemacht worden, dass dann keine Behörde gegen die dann kommende Flut ankommen kann.


Die Kommunen werden nach m.E. keinerlei Möglichkeiten mehr haben.



VG
Meike[/quote]

Hallo Meike,

ist das richtig, dass dann auch ein Aufsteller mit nur einer Konzession (12 Geräte) aus dieser 4 "ähnliche Unternehmen" machen kann, jeweils mit eigenem Eingang und gemeinsamer Theke?

Und sich damit überhaupt nicht mehr um Abstände kümmern muss. Und gleichzeitig die Öffnungszeiten ausweiten kann und den Gästen alkoholische Getränke servieren darf?

[b]Das ist ja pervers![/b]

Habe mir vor drei Tagen die Mühe gemacht die Mehrfachgaststätten der Firma Gauselmann in Öhringen anzuschauen. Ich kam beim Zählen nur auf 6 Gaststätten in einem großen Raum mit einer Theke und 6 Cafes mit jeweils 3 Geräten. Aber es war auch sehr verwirrend mit den vielen Glastüren.    
Öffnungszeiten bis in den frühen Morgen. Allerdings ohne Alkohol und ab 18 Jahren.

Was sind denn "Melk-exen". Ist damit das Teil-Hopperleeren gemeint, das Gauselmann in den Spielotheken vom Personal durchführen lässt. Das wird im Ausdruck doch als Entnahme dokumentiert, und ist doch damit keine Steuerverkürzung, oder sehe ich das falsch?

es grüßt sunrise



Gepostet am 03.03.2013 um 19:00 von:
Benutzer: sunrise
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=80884#post80884


Beitrags-Print by Breuer76