Sonnebänke in Spielhallen |
Corleis
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Sonnebänke in Spielhallen |
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Ich habe eine Frage aus der Praxis:
Ich betreibe eine Spielhalle, in der nach Aufstellung der zulässigen Anzahl an Geldspielgeräten noch eine grosse Fläche frei ist.
Ich überlege jetzt auf dieser vorhandenen Fläche drei Sonnenbankkabinen einzurichten und die Bänke mit Münzeinwurfautomaten zu btreiben.
Die SpielV §5a und §9 Abs.2 dürften dem nicht entgegen stehen.
Auch andere geltenden Vorschriften, die dem entgegen stehen, sind mir nicht bekannt.
Frage:
- Sind solche "Sonnenkabinen" in Spielhallen zulässig?
- Sind die Einnahmen der Vergnügungssteuer als Unterhaltungsautomaten zuzurechnen?
Vielen Dank
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1
10.01.2013 17:37 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo David,
ich würde an Deiner Stelle beim zuständigen Bauamt nachfragen,
denn für die Aufstellung der Sonnenbänke würdest Du sicherlich Räume abtrennen,
da diese ja keine "Lückenfüller" zwischen den Spielautomaten werden.
Das Abtrennen der Räumlichkeiten für die Sonnenbänke könnte als Nutzungsänderung betrachtet werden
und wäre dann eventuell zu beantragen. - Mit allen Konsequenzen für die verbleibende Spielfläche.
Da es für Solarien auch weitreichende Verordnungen gibt, solltest Du Dich vielleicht dort mal informieren
http://www.photomed.de/Studio-Recht.sonn...io-recht.0.html
VG
Meike
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2
10.01.2013 18:23 |
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Solon
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bandick
Kaiser
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na, ob das ein erfolgversprechendes konzept ist? ich weiß ja nicht. ich kann mir kaum vorstellen, dass sich jemand in eine spielhalle zur teintkosmetik begibt. und ob das vorhandene klientel sich zwischen den spielen auf einen ausflug in die klappkaribik begibt? ich weiß ja nicht... .
bevor du dir die mühe machst, dich beim zuständigen bauamt über die möglichkeiten zu informieren, würde ich mir gedanken über die sinnhaftigkeit des ganzen machen. ich bin da eher skeptisch.
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3
11.01.2013 11:05 |
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gmg
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Reden wir jetzt von "Sonnenkabinen" des "Sonnenherstellers" ??
Gibt es da in dem neuen Katalog ein neues Konzept?
Die müssten dann (aber natürlich nur die) sicherlich irgendwie zulässig sein....
Und die wären dann sicherlich auch irgendwie Vergnügungssteuerpflichtig....
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Antwort erst am 01. 04. gültig.... |
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Grüße
__________________ gmg
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4
11.01.2013 11:12 |
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Corleis
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@ Meike
Laut Aussage des zuständigen Bauamtes, spricht nichts gegen die Abtrennung einzelner Kabinen, sofern der Grundriss und die Statik des Gebäudes nicht verändert wird.
Tatsächlich dürfen gegebenenfalls keine Räume (bis zur Decke komplett geschlossen) abgetrennt werden. Wenn jedoch ein Luftspant zwischen Decke und Stellwand bleibt, gibt es keine baurechtlichen Bedenken.
Die Schulungsnachweise für die Mitarbeiter sind leicht zu erbrigen.
In Spielhallen ist der Zutritt sowieso erst ab 18 Jahren...
@ GMG
Ich rede von Sonnenbänken der Firma ERGOLINE...
Die Dinger, wo man sich unterlegt und gebräunt wird...
Es gibt einen Münzeinwurf zum aktivieren, Keine Punktespeicher und auch keine sonstigen Vergünstigungen zu "gewinnen".
@ bandick
Was spricht gegen einen vom Geldspielangebot abgetrennten Sonnenbereich?
Eingang -> Empfang und Ruhezone > rechts in die Sonnenbankecke, links zu den Geldspielern???
Man muß nicht gegen alles sein - oder???
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5
11.01.2013 17:53 |
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lodermulch
Haudegen
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Zitat: |
Was spricht gegen einen vom Geldspielangebot abgetrennten Sonnenbereich? |
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direkt neben dem "currywurst und bestattungen" laden?
prinzipiell nichts, außer eventuell neidvolle blicke
vom inhaber der umsatzschwachen "hörgeräte und italienisches eiscafe" auf der anderen straßenseite
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6
11.01.2013 18:30 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo David,
wenn Du das mit den zuständigen Baubehörden geklärt hast, - Du hast es doch sicherlich Schriftlich -, dann ist doch alles gut.
Mir persönlich würde keine Vorschrift aus der SpielV einfallen, die Deiner innovativen Raumausnutzung entgegen stehen würde. Und einen Steuergegenstand der Vergnügungssteuer bietest Du dann ohnehin nicht an.
Ich kenne bereits Spielhallen mit einem zusätzlichen erotischen Angebot, d.h. Videokabinen und Verkauf von Erotikartikeln,
aber von Sonnenbänken hatte ich noch nie gehört.
Und wenn die zuständigen Behörden ihr OK geben, dann ist dies doch so wesentlich besser, als die Spielhallenbetreiber, die dann
in den illegalen Sportwettbereich "überschwenken".
Es würde mich sehr interessieren, ob Deine Idee gut angenommen wird.
VG
Meike
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7
12.01.2013 06:30 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: Sonnebänke in Spielhallen |
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V E R B O T E N !
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8
12.01.2013 08:44 |
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Corleis
Routinier
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RE: Sonnebänke in Spielhallen |
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Zitat: |
Original von petergaukler
V E R B O T E N !
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W A R U M ?
Im Ernst: Diese Frage stelle ich nicht aus Langeweile.
Lieber "Peter", wenn es verboten ist, dann sag doch bitte warum, wo das steht und wie ich das nachlesen kann.
Ich würde diese Frage hier nicht stellen, wenn ich mir nicht verbindliche Aussagen erhoffen würde.
"VERBOTEN!" ist mir aber leider zu wenig.
Bitte machen Sie Sich doch die Mühe und sagen Sie mir auch warum und wo das steht.
D A N K E !
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9
12.01.2013 18:10 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo pg,
und aus welcher der § schließt Du ein Verbot,
dass man einen gemeinsamen Aufsichtsbereich in einem Gewerbebetrieb,
in dem nur ein Einlaß ab 18:00 Jahre gestattet ist
mit zwei verschiedenen Nutzungsarten belegt,
d.h. z.B. rechtsseitig als Spielhalle und linksseitig als Sonnenstudio?
Zu den Unterrichtungsnachweisen hatte David bereits etwas geschrieben und das Bauamt hat nach seiner Auskunft auch kein Problem damit.
Wieso also verboten?
Nach den aktuellen Spielhallengesetzen müssen sich die Betreiber doch etwas einfallen lassen, um wirtschaftlich überleben zu können, denn wenn man in Kommunen arbeitet, die deren Umsetzung ernst nehmen, werden nun große Freiflächen in den Betrieben produziert.
VG
Meike
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11
13.01.2013 07:57 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo pg,
und aus welcher der § schließt Du ein Verbot,
dass man einen gemeinsamen Aufsichtsbereich in einem Gewerbebetrieb,
in dem nur ein Einlaß ab 18:00 Jahre gestattet ist
mit zwei verschiedenen Nutzungsarten belegt,
d.h. z.B. rechtsseitig als Spielhalle und linksseitig als Sonnenstudio?
Zu den Unterrichtungsnachweisen hatte David bereits etwas geschrieben und das Bauamt hat nach seiner Auskunft auch kein Problem damit.
Wieso also verboten?
Nach den aktuellen Spielhallengesetzen müssen sich die Betreiber doch etwas einfallen lassen, um wirtschaftlich überleben zu können, denn wenn man in Kommunen arbeitet, die deren Umsetzung ernst nehmen, werden nun große Freiflächen in den Betrieben produziert.
VG
Meike |
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re,
meike ,
ich kann mich erinnern ,dass ein automatenaufsteller aus unserer region
(nördl.baden-württemberg )so etwas ähnliches in seinem spielsalon
betreiben wollte ,
da hat ihm das OA. angedroht
wenn er dies macht , würde seine lizenz nach § 33 spvo. erlöschen .
der grund war so wie ich mich erinnern kann ,dass man die netto spielfläche einer spielhalle nur mit gsg. n . §33 oder andere verwandte spielgeräte bestücken darf !
sonst könnte man ja alles mögliche mit einbauen !
z.b.kinoautomaten , backautomaten,dartverkauf ect.
gruss pg.
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12
13.01.2013 16:46 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo pg,
ja aber,
wie es so schön heißt,
wird es nach den neuen Spielhallengesetzen und Ausführungsgesetzen der Länder nach GlüÄndStV - wenn sie durchgesetzt werden -
zu den Fällen kommen, dass die alte Konzessionierung nach 33 i, in der die max. 12 Geräteregelung zur Spielfläche á 12 qm erfasst ist und die sogenannten "Mehrfachkonzessionen" möglich waren, unterschritten werden müssen,
d.h. da gibt es dann vielleicht die 2-er Konzession mit einem Aufsichtsbereich, von der aber nur noch eine Konzession weiter geführt werden darf
oder es müssen Automaten abgebaut werden und z.B. 50 qm Spielfläche sind dann nicht mehr "verwertbar" als Spielfläche.
Ich gehe davon aus, dass David für diese Fälle sich schon mal mit Ideen "rüsten" will.
Es geht also nicht um "Entziehung" von Spielflächen,
- deine Fallkonstellation -
sondern wie sollen nun "brache" Spielflächen genutzt werden, so dass der Betrieb als solches wirtschaftlich bestehen kann.
Warum sollte es in solchen Fällen zu einem Konzessionierungsverlust kommen?
VG
Meike
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14.01.2013 05:42 |
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räubertochter
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Zitat: |
Original von gmg
Reden wir jetzt von "Sonnenkabinen" des "Sonnenherstellers" ??
Gibt es da in dem neuen Katalog ein neues Konzept?
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Hahaha!!! gmg, das wäre doch in der Tat mal eine Überlegung wert. Vielleicht könnte man die UV-Röhren auch direkt in die Spielautomaten integrieren, und bei jedem Gewinn, strahlt dem Gewinner die Sonne aus dem A...h und vom Automaten aus ins Gesicht.
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15.01.2013 09:43 |
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