Manipulation von Spielautomaten |
Meike
Foren Gott
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Meine Güte Dieter,
Du begreifst es einfach nicht. Ich vermische nichts, ich versuche Dir seit Jahren die Systematik zu erläutern.
Was soll denn manipuliert und entgegen der Bauart sein?
Nenne ein konkretes Beispiel zu einer konkreten Bauart und versuch eine Beweisführung.
Hallo Lodermulch,
ich persönlich kenne auch kein Urteil zu "Sparplatinen".
Wie soll auch die Beweisführung laufen, wenn bis zum heutigen Tag die elektronische Buchhaltung nicht der Abgabenordnung entspricht.
Da wird der Illegalität zugearbeitet.
VG
Meike
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21
27.09.2012 17:21 |
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Solon
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dieter116
König
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Betroffen sind alle Bauarten bei denen es ein 'Zwangsupate' gab.
Hier wurde bei Geräten eine veränderte Software aufgespielt.
Diese diente u.A. zur Steuerverkürzung.
Diese Software entsprach keiner zugelassenen Software der Bauart.
Somit entsprach das Gerät nicht mehr der Bauartzulassung.
Nun sag bloss, das ist dir alles nicht bekannt ?
Und was ist es strafrechtlich, wenn ein solches Gerät betrieben wird ?
Die Updates hatten den Zweck das Aufspielen von Fremdsoftware zu verhindern bzw. zu erschweren.
Wenn diese Updates für dich 'Beweismittelvernichtung' sind, wie ist es dann hier :
Geräte werden nach 4 jahren Laufzeit 'vernichtet' .
Geräte werden vor Ort ( Halle oder Betreiberwerkstatt ) zu einer anderen Bauart ' umgebaut ' .
Dies ist , rechtlich gesehen, die Herstellung eines Neugerätes vor Ort, teilweise vom Betreiber durchgeführt.
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22
30.09.2012 08:33 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von dieter116
Geräte werden vor Ort ( Halle oder Betreiberwerkstatt ) zu einer anderen Bauart ' umgebaut ' .
............
Dies ist , rechtlich gesehen, die Herstellung eines Neugerätes vor Ort, teilweise vom Betreiber durchgeführt. |
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Muß heißen:
Dies ist, rechtlich gesehen, die Herstellung eines Neugerätes vor Ort, teilweise auf Anordnung des Geräteherstellers (Lieferanten) und mit PTB- Zulassung und ist vom Betreiber durchzuführen.
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23
30.09.2012 15:51 |
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Meike
Foren Gott
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Dieter,
mir ist bekannt wie man eine Beweiskette führt.
Dir aber leider nicht und genau das ist das Problem.
Du schreibst auf meine Frage:
"Nenne ein konkretes Beispiel zu einer konkreten Bauart und versuch eine Beweisführung."
ganz allgemein
"Betroffen sind alle Bauarten bei denen es ein 'Zwangsupate' gab.
Hier wurde bei Geräten eine veränderte Software aufgespielt.
Diese diente u.A. zur Steuerverkürzung.
Diese Software entsprach keiner zugelassenen Software der Bauart.
Somit entsprach das Gerät nicht mehr der Bauartzulassung."
das ist dein Problem, Du begreifst einfach nicht was man BEWEISEN muss.
1. Nenne die konkrete Bauart.
2. Beweise das Aufspielen einer NICHT der Bauart entsprechenden Software!
- Das kann man nur, wenn man nachweisen kann, was ALLES der Bauart entspricht.
3. Nenne das konkret von diesem Aufspielen betroffene Spielgerät und beweise das Aufspielen der Software aus 2.
4. Beweise die Steuerverkürzung.
- Suche Dir eine der AO entsprechende ordnungsgemäße Buchhaltung, um dann den Vorgang, welcher durch 2. ausgelöst wurde, nachzuweisen.
Begreifst Du jetzt endlich warum ich seit Jahren auf die PTB, die Hersteller und alle, die es zu verantworten haben, dass man bei Punkt 2 und 4 scheitert, mecker?
Und die Spielchen mit dem Spielpaketetausch, Umbaumöglichkeiten & Co. sind abenso alle von der PTB zugelassen.
Man hat eine Bauartzulassung über Jahre nun ad absurdum geführt und mit der Änderung zum §33 e GewO will man nun den Rest vollenden.
VG
Meike
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24
01.10.2012 04:56 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von Meike
1. Nenne die konkrete Bauart.
2. Beweise das Aufspielen einer NICHT der Bauart entsprechenden Software!
- Das kann man nur, wenn man nachweisen kann, was ALLES der Bauart entspricht.
3. Nenne das konkret von diesem Aufspielen betroffene Spielgerät und beweise das Aufspielen der Software aus 2.
4. Beweise die Steuerverkürzung.
- Suche Dir eine der AO entsprechende ordnungsgemäße Buchhaltung, um dann den Vorgang, welcher durch 2. ausgelöst wurde, nachzuweisen.
VG
Meike |
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Sehr schön auf den Punkt gebracht, Meike!
Erst wenn wir eine den Vorschriften entsprechende Geldspielgerätebuchführung haben, kann man die o. a. Liste "abarbeiten" / "abarbeiten lassen...."
Und natürlich ist auch dann der Beweis - oder der "Nichtbeweis" - der Geldwäsche möglich...
Grüße
__________________ gmg
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25
01.10.2012 08:49 |
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gelroy
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Zitat: |
Original von gmg
Sehr schön auf den Punkt gebracht, Meike!
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Trotzdem in Teilen Nonsens.
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26
01.10.2012 13:03 |
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lodermulch
Haudegen
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ups. na so ein ärger aber auch.
"blöde gutmenschen und sozen allesamt, in ungarn" , wie die meisten gelben hierzulande sagen würden.
ist es nicht schrecklich diskriminierend, anderen vorzuwerfen, daß sie "arm" sind? welche kaputte, zynische sicht auf die leute brauchen wir, um jemanden als minderbemittelt in irgendeiner hinsicht, sei es intellektuell oder monetär, zu bezeichnen?
wäre es nicht viel liberaler und menschlicher, allen menschen ihren freien willen zu lassen, anstatt das ausgeben ihrer paar forint oder euro auch noch per verbot faschistisch zu kanalisieren?
widerwärtig, diese ungarischen politiker. wir sollten dringend eine task force
dort hinschicken, um den hinterwäldlern einmal moderne liberale ideen nahe zu bringen - ich empfehle für den job herrn kubicki, gern auch bis zur rente. residenzpflicht in arpadügülucük, ost-ungarn, inklusive.
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28
01.10.2012 17:56 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gelroy,
Du behauptest
"Trotzdem in Teilen Nonsens."
Welche "Teile" sollen das denn sein?
Und wenn Du irgend ein Verfahren kennst, welches in dieser Sache zum Abschluß gebracht wurde, stell doch einfach das Aktenzeichen des Gerichts ein.
@ gmg,
so ist es.
Und solange es das nicht gibt, arbeiten einige Herrschaften der OK zu.
VG
Meike
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29
01.10.2012 18:44 |
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dieter116
König
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Es geht hier um Manipulation mit der u.a. Steuerverkürzung möglich ist/war.
Und wenn Meike nicht einmal in der Lage ist zu verstehen, wie eine nicht zugelassene Software zu erkennen ist, erübrigt sich jede weitere Diskussion.
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30
03.10.2012 19:10 |
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lodermulch
Haudegen
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MEIKE erkennt eine nicht zugelassene software.
DU erkennst eine nicht zugelassene software.
JEDER erkennt eine nicht zugelassene software.
die ptb allerdings kneift augen und ohren zu,
und das BMWI macht den vollzugsbehörden einen zugriff unmöglich.
tolle, gelbe welt.
wer hätte gedacht, dass hier in D eine beteiligung an einer druckerei
mal zu ähnlichen zuständen führen würde wie im kongo.
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31
04.10.2012 00:35 |
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Meike
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Dieter,
Computerforensik hat nichts mit 3x Knöpfedrücken zu tun
und ein BEWEIS für eine "Steuerverkürzung" hat auch nichts mit irgendwelchen Rundschreiben oder "Möglichkeiten" zu tun.
Welche Steuer (?) soll denn verkürzt worden sein
in welchem Zeitraum (ist der überhaupt bereits vorwerfbar)
und wie konnte hierfür der NACHWEIS (!!!!) erbracht werden.
Und was für die Steuerverkürzung möglich ist, kann natürlich auch zur Geldwäsche genutzt werden.
Richtig, Du begreifst es einfach nicht
und schreibst hier ständig von Straftaten, Garantenstellungen und ähnlichem, welches Du überhaupt nicht verstehst.
Die PTB und das BMWI hätten SOFORT handeln müssen nach dem die MÖGLICHKEITEN bekannt wurden.
Das ist RICHTIG und so vom Gesetzgeber vorgesehen, denn es gibt MUSSREGELUNGEN des §33 e GewO für eine Zulassungsbehörde, hier die PTB.
Wenn es also um die MÖGLICHKEITEN geht, wende Dich an die originär und einzig dafür zuständige Stelle die PTB und ihre Aufsichtsbehörde das BMWI!
Seit 2007 ( !!!!!!) hätte die PTB ihren PFLICHTEN gem. §33 e GewO nachkommen MÜSSEN!!!!!
um hier die MÖGLICHKEITEN von Straftaten auszumerzen.
Und was hat sie getan?
Bis zuletzt - nachdem nun gut SIEBEN Jahre immer wieder neue Möglichkeiten für Straftaten bekannt wurden -
wurde sogar nur von "abstrakten Gefahren" gesprochen.
Und JEDE NACHWEISMÖGLICHKEIT für diese Straftaten (Steuerverkürzung und Geldwäsche) wurde den Ermittlungsbehörden bis heute - und soll soweit ich gehört habe auch weiterhin -
verwehrt bleiben.
So und nicht anders sieht es doch aus. MANN lässt die Beweismöglichkeit nicht zu!
Und dann schreibt MANN dolle Briefe, dass doch NIE ein Beweis erbracht worden sei.
Oh wie toll, wie denn auch.
Wer versteht hier also etwas nicht? Wer darf hier etwas nicht verstehen? Wer will hier nichts verstehen? Wer tut ganz viele dafür, dass nichts verstanden wird?
Und wer tut und schreibt ganz viel dafür, dass MANN auch auf lange Sicht nichts versteht und nichts verstehen muss, weil ja NIE ein Beweis für die bösen Straftaten erbracht wurde.
http://www.forum-gewerberecht.de/attachm...tachmentid=4531
Zitat:
".... Zunächst ist festzuhalten, dass Geldwäsche in unserer Branche zwar viel vermutet, aber nie bewiesen wurde...."
Richtig, und da tut MANN auch viel für, dass das so bleibt, denn an das Punktspiel will MANN nicht ran!
VG
Meike
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32
04.10.2012 05:45 |
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johann83
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Blöde Frage, aber was würdet ihr zu hiervon halten. Habe gelesen dass es Abzocke sein soll, aber bin mir nicht sicher. Danke
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33
07.12.2012 17:21 |
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gmg
Foren Gott
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Das Ding mit der Kreditkartennummer...
Grüße
__________________ gmg
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07.12.2012 18:31 |
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lodermulch
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ja, das funktioniert auf jeden fall.
wir sollten uns bei gelegenheit mal treffen,
ich könnte hilfe von jemandem wie dir brauchen -
ich habe hier zwei lappen und möchte wissen, welcher von beiden
stärker nach chloroform riecht.
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07.12.2012 19:04 |
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